Der Amtsbürgermeister berichtet aus Erwitte
Im September 1934 berichtet der Amtsbürgermeister dem Landrat über den weiterhin andauernden „Kampf um die Jugend“ in seinem Amtsbezirk. Er schreibt hierzu:
„Während in allen Gemeinden des Amtsbezirks bezüglich der Organisierung der Jugend kaum Meinungsverschiedenheiten bestehen, wird der Kampf um die Jugend in der Gemeinde Erwitte seitens der Geistlichkeit immer noch sehr intensiv fortgesetzt. Ich habe in meinem Bericht vom 3. September ds. Js. in der Angelegenheit der Lehrerin Schulte [nicht in der Akte erhalten] bereits darauf hingewiesen, dass nunmehr auch die noch schulpflichtigen Mädchen von dem katholischen Jungfrauenverein in einer Jungschar zusammengeschlossen sind. Diese nach den Herbstferien neugegründete Abteilung des katholischen Jungfrauenvereins soll bereits 30 Mitglieder zählen. Es ist nicht festzustellen, in welcher Weise die Kinder in dieser Organisation betreut werden. Die Kinder selbst schweigen sich hierüber aus. Die Lehrerin Klenz, die verschiedene Mädchen ihrer Klasse hierüber befragt hat, kann aus den Kindern nichts heraus bekommen. Die Kinder gaben durchweg nur die knappe Antwort: ‚Unser Führer ist der Herr Pastor.‘ Bei dieser Gelegenheit möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass der Führer des Jungvolks in Erwitte, Schneider Josef Weber, sich mit seinem Vater überworfen hat und von seinem Vater aus dem Hause gewiesen ist. Er hat eine Nacht in einem Auto und eine andere Nacht in einem Stalle verbracht. Der Vater begründet seine Handlungsweise damit, dass der Junge nicht arbeiten will. Diese an sich bedauerliche Tatsache ist dazu angetan, das Ansehen der Hitlerjugend zu schaden, weil gerade auf dem Lande derartige Vorkommnisse sofort allgemein bekannt werden und die Eltern ihre Kinder solchen Führern nicht anvertrauen möchten. Aus derartigen Vorkommnissen wird auch die Geistlichkeit ihren Nutzen ziehen.“
Der Fall des Fähnleinführers schlug in Erwitte offenbar auch weiterhin hohe Wellen. Am 17. November 1934 erschien schließlich dessen Vater – „aus eigener Veranlassung“, wie es ausdrücklich hieß – auf dem Amtsverwaltung und gab folgende Darstellung zu Protokoll:
„Mein Sohn Josef, geboren am 27« Januar 1915, ist Fähnleinführer des Jungvolks in Erwitte. Ich hätte gegen die Tätigkeit meines Sohnes in der Bewegung nichts einzuwenden, wenn er sie so führte, wie es einem ordentlichen Jungen zukäme. Mein Sohn ist ein halbes Jahr im Arbeitsdienst gewesen. Er wurde aus dem Arbeitsdienst genommen, weil er eine Stelle als Anstreichergeselle antreten sollte. (…) Bei dem Meister H. ist mein Sohn von Mitte März bis Ende April 1934 beschäftigt gewesen. Der Meister hat meinen Sohn entlassen, angeblich weil er unpünktlich zur Arbeitsstelle gekommen ist und angeblich auch Arbeitsmangel vorhanden war. Der letztere Grund ist von H. aber gesucht, denn er hat einen Gesellen, der noch später als mein Sohn eingestellt worden ist, behalten. Meinem Sohn hat H. erklärt, er wäre unpünktlich, könne nichts und habe keine Arbeit mehr für ihn. Im Sommer ist er mehrere Wochen bei dem Anstreichermeister R. in Anröchte beschäftigt gewesen. Hier ist er wahrscheinlich wieder entlassen worden, weil keine Arbeit vorhanden war. Mein Sohn hat also von März bis heute nur wenige Monate gearbeitet und lungerte in der übrigen Zeit zu Hause herum. Ich habe volles Verständnis dafür, dass mein Sohn mal wegen Arbeitsmangel entlassen werden kann. Wenn er aber den guten Willen zur Arbeit hätte, dann müsste es ihm schon lange gelungen sein, wieder Arbeit zu erhalten. Von den verdienten Groschen hat er sich ein Motorrad gekauft und fährt hiermit, natürlich angeblich immer dienstlich für das Jungvolk, herum. Auch im Hause verrichtet er keine Arbeiten.
Es ist mir nicht möglich, meinen Sohn weiterhin im Hause zu halten. Der Junge ist soweit, dass ich keine Macht mehr über ihn habe. Ich habe ihm beispielsweise einmal einen drüber gegeben, da ist er sofort zur Polizei gelaufen. Meine Einkommens- und Familienverhältnisse gestatten es mir auch nicht, meinen Sohn weiterhin ohne Einkommen zu behalten. Ich habe ihm schon gesagt, er solle sich doch wieder zum Arbeitsdienst melden, damit er wenigstens Unterhalt hätte. Dies passt ihm aber anscheinend nicht. (…)
Ich bitte dringend dafür zu sorgen, dass mein Sohn im Arbeitsdienst untergebracht oder aber Beschäftigung erhält und dazu angehalten wird, seinen verdienten Lohn zu Hause abzugeben. Es kommt mir darauf an, dass ich entlastet werde, denn es fällt mir sehr schwer, meine Familie bei den vielen Krankheitsfällen zu unterhalten. In den Arbeitsdienst will mein Sohn aber nicht herein; er hat mir auf diese Vorhaltung erwidert, er ginge in den Arbeitsdienst nicht hinein, eher ginge die Rübe (Kopf) ab.
Ich betone ausdrücklich, dass ich nichts dagegen einzuwenden habe, wenn mein Sohn sich als Fähnleinführer betätigt. Er muss dann aber einer geregelten Beschäftigung nachgehen und zu Hause seinen Lohn für Kost und Wohnung abgeben. Solange er dieses nicht tut, ist er m.E. auch als Fähnleinführer nicht geeignet.“
Der Amtsbürgermeister kommentierte dies am 22. November 1934 so: Es sei „nicht zu verkennen, dass ein gewisser Teil Schuld an dem Verhalten des Jungen dem Vater“ zu geben sei. „Andererseits ist es aber notwendig, dass dem Jungen der Führerposten im Jungvolk genommen wird. Der Vater hat die hier zu Protokoll gegebenen Tatsachen auch anderen Personen erzählt. Das Ansehen des Jungvolks leidet daher, wenn derartige Führer weiterhin ihr Amt behalten“ würden.