Klagen über zu große Belastung durch HJ-Dienst
Am 27. Juli 1934 reicht der Erwitter Amtsbürgermeister eine auf den 20. Juli 1934 datierte Beschwerde des Volksschullehrers Petermann aus Eikeloh an der Landrat weiter. Er habe, so betont er, aus anderen Orten seines Amtsbezirks bisher keine vergleichbaren Klagen gehört.
Der Eikeloher Lehrer schreibt: „Im vergangenen Winter und auch in diesem Frühjahr musste ich öfter Veranlassung nehmen, das Jungvolk und Hitlerjugend zu pünktlichem Schluss ihrer Heimabende und Dienststunden zu ermahnen. Alle Vorstellungen waren erfolglos. Die Eltern sind unzufrieden über die späte Beanspruchung ihrer Kinder. Ich selbst kann am anderen Morgen im Unterricht nichts mit den Jungen anfangen. Trotz aller Mahnungen durch mich, trotz der Bitten der Jungen um frühzeitigen Schluss des Dienstes, sind am 12. und 19. ds. Mts. die Kinder wieder bis gegen 22 Uhr vom Jungvolkdienst beansprucht, entgegen den ‚Leitgedanken zur Schulordnung‘ (amtliches Schulblatt Nr. 5, vom 1. März 1934; Seite 104 II; 4.).
Am gestrigen Abend war das ganze Dorf schon zur Ruhe gegangen, als die Kinder heimkehrten. 5 Jungen des Jungvolks durften nicht zum Dienst, weil die Eltern noch über das lange Ausbleiben am vergangenen Donnerstag erbost waren.
Ich bitte, auf die Führung des Jungvolks dahin einzuwirken, dass der oben angezogene Ministerial-Erlass beachtet wird.“