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Ereignisse
1934
Januar

„Gemeinsame Erziehungsarbeit" von HJ und Schulen festgelegt

Der Oberpräsident der Provinz Westfalen versendet an die Höheren Schulen seines Amtsbereichs einen Erlass (VIII 16652) „Über Gemeinschaft der Erziehungsarbeit von Schule und „Hitler-Jugend“. Darin heißt es:

„A) Allgemeines:
a) Im Bewusstsein der gemeinsamen Aufgabe, in großer Zeit die deutsche Jugend zum pflichtbewussten, opferbereiten und freudigen Dienst an Volk und Staat zu erziehen soll die Schule mit Hitler-Jugend und Familie in einheitlichem Geist und Willen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bei dieser Grundeinstellung werden am leichtesten Reibungen und Unstimmigkeiten vermieden und Gegensätze ausgeglichen. Ich erwarte, dass die Leiter und Lehrer an den höheren Schulen meines Amtsbereichs gegenüber etwa vorkommenden groben Eingriffen der Hitler-Jugend die Autorität der Schule als einer Einrichtung des Staates zu wahren wissen, bei kleinen Missverständnissen und Kompetenzüberschreitungen aber Nachsicht üben und Irrtümer freundlich berichtigen. Es ist bekannt, dass die Jugend im Allgemeinen für formale Dinge geringes Verständnis hat. Daher sollen Fehler dieser Art mit der gewohnten Einstellung des Erziehers nach der zu Grunde liegenden Absicht und Gesinnung und nach dem Gesichtspunkt der sachlichen Berechtigung beurteilt werden.
b) Im Hinblick auf den hohen nationalen und sozialen Wert der Erziehung der Hitler-Jugend für den neuen Staat ist zu erstreben, dass die gesamte deutsche Jugend von entsprechendem Alter in der Hitler-Jugend vereinigt wird. Ich mache es daher den Leitern und Lehrern der höheren Schulen zur Pflicht, die Werbung für die Hitler-Jugend mit allen Kräften zu unterstützen .Insbesondere soll in jedem Monat eine Unterrichtsstunde der H.J. für eine Werbeveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, an der alle Schüler teilzunehmen haben.
c) Ich erwarte von den Mitgliedern der H.J., die Schüler(Schülerinnen) von höheren Schulen sind, dass sie mit vermehrtem Pflichtbewusstsein die Aufgaben der Schule zu erfüllen suchen, um sich mit allen Kräften zu rüsten für den späteren Dienst des gereiften Menschen an der deutschen Volksgemeinschaft. Dadurch beweisen sie in erster Linie ihre Liebe zu Volk und Vaterland und ihre nat.soz. Gesinnung.
B. Besonderes.
I. Zu den einzelnen Punkten des oben genannten Ministerialerlasses :
Zu Punkt 1)
Ein Nachmittag in der Woche(der alte Spielnachmittag) ist wie bisher für alle Schüler aufgabenfrei, ein zweiter, möglichst der Sonnabendnachmittag, nur für die H.J.; die letztere Einschränkung ist begründet in den besonderen Anforderungen, die an die Mitglieder der H.J. gestellt werden und eine weitere Befreiung von häuslichen Aufgaben rechtfertigen. Kleine technische Schwierigkeiten, die dadurch entstehen, dass nur einem Teil der Schüler Hausaufgaben gestellt werden, sind ohne Pedanterie zu überwinden.
Auf Grund von Verhandlungen der höheren Schulen mit den Volksschulen desselben Ortes und mit der örtlichen Leitung der H.J. sind die beiden für die H.J. aufgabenfreien Nachmittage nach Möglichkeit so zu legen, dass an diesen Nachmittagen oder Abenden die der Hitler-Jugend angehörigen Schüler oder Schülerinnen wirklich durch Dienst in der Hitler-Jugend in Anspruch genommen sind. Nur unter dieser Voraussetzung ist die H.J. von der Teilnahme den planmäßigen Spielstunden zu befreien, gleichgültig, ob Dienststunden und Spielstunden zeitlich genau zusammenfallen oder nicht. Wo aber, z.B. an großen Anstalten und in großen Städten, Spielnachmittag und Dienstnachmittag der in Betracht kommenden Gruppen oder Altersstufen der H.J. aus technischen Gründen durchaus nicht zusammenzubringen sind, wird man sich damit abfinden müssen; in jedem Falle bleiben für die H.J. der planmäßige Spielnachmittag und ein zweiter Nachmittag aufgabenfrei. Wenn die Zahl der Schüler, die gemäß den obigen Bestimmungen an dem Spielunterricht teilzunehmen haben, so weit herabsinkt, dass nach Ansicht des Schulleiters eine brauchbare Spielgemeinschaft nicht mehr zustande kommt und auch nicht durch Vereinigung mit einer Spielgruppe einer anderen gleichartigen höheren Schule gebildet werden kann, will ich ausnahmsweise gestatten, dass der Spielnachmittag ausfällt. Ein dritter aufgabenfreier Nachmittag kommt in keinem Falle in Frage.
Die Gesundheit unserer Jugend ist ein kostbares Gut. Schule und Elternhaus haben ein Interesse daran, dass mit diesem Gut behutsam umgegangen wird. Der Geist des neuen Staates stellt auch an unsere Jugend unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes strenge Anforderungen, um den Körper zu kräftigen und den Willen zu stählen. Die von ihr zu erwartenden Leistungen sind nicht mit dem Maßstabe eines Muttersöhnchens zu messen. Andererseits aber darf auch die Gesundheit der Jugend nicht durch unvernünftige, alles Maß überschreitende Anstrengungen in Gefahr gebracht werden. Der Reichsjugendführer hat entsprechende Weisungen an alle Jugendbünde ergehen lassen und die Führer für die Durchführung verantwortlich gemacht. Wo eine grobe Nichtbeachtung dieser Vorschriften bekannt wird, mache ich es den Schulleitern und den Vertrauensmännern der H.J. unter der Lehrerschaft zur Pflicht, durch Rücksprache mit den betreffenden Jugendführern und evtl. mit deren Vorgesetzten darauf hinzuwirken, dass solche Übertretungen unbedingt vermieden werden.
Zu Punkt 2)
Wo an den Sonntagen katholische Schulgottesdienste stattfinden, sollen, um der H.J. die Gelegenheit zu frühzeitigen Ausmärschen zu geben, die katholischen Teilnehmer solcher Ausmärsche von der Pflicht des Besuchs des Schulgottesdienstes befreit werden, unter der Voraussetzung, dass sie an einem anderen Gottesdienste teilnehmen; dazu muss ihnen durch die Leitung der H.J., die nötigenfalls mit dem betr. auswärtigen Pfarrer Rücksprache zu nehmen hat, Gelegenheit gegeben werden. In derselben Weise ist den evangelischen Schülern, die an einem solchen Ausmarsch oder Ausflug der H.J. teilnehmen, der Besuch eines Gottesdienstes zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zu den unter dieser Ziffer verbotenen Waffen zählt nicht das Fahrtenmesser, wenn es bei festlichen Gelegenheiten zur Uniform getragen wird.
Zu Punkt 4)
Der Vertrauenslehrer der H.J. ist durch den Leiter der Anstalt im Einverständnis mit dem örtlichen Leiter der H.J. und mit dem Vertrauensmann des NSLB.an derselben Anstalt zu bestellen und mir bis zum 20.1.1934 zu melden. Er muss Mitglied der NSDAP. oder des NSLB. sein. Der Leiter der Schule soll im Allgemeinen dieses Amt nicht übernehmen. Zu bevorzugen sind jüngere Studienräte und Studienassessoren, die der H.J. innerlich nahestehen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, denn dieses Amt von einem Lehrer übernommen wird, der bereits ein anderes Amt wie etwa das des Filmwarts oder des Obmanns für Luftschutz übernommen hat.
Dieser Vertrauensmann der H.J. soll es zu seiner besondere« Aufgabe machen, die H.J. zu fördern und zu beraten und für den Beitritt zur H.J. zu werben. Bei Reibungen zwischen Schule und H.J. ist er vom Leiter heranzuziehen und gegebenenfalls mit den nötigen Verhandlungen zu betrauen.
Zu Punkt 5)
Bei der hiesigen Abteilung für höheres Schulwesen habe ich mit der Aufgabe, die Beziehungen der Schule zur H.J. zu pflegenden komm. Oberschulrat Dr. Etterich betraut.
II.Ergänzungen
a) Grundsätzlich sind die Pflichten der Schüler gegen die Schule den Pflichten gegen die Hitlerjugend voranzustellen; doch darf der Wert der Erziehungsarbeit der Hitlerjugend nicht übersehen werden. Urlaubsgesuche für den Dienst in der Hitlerjugend sind sowohl von dem Vater oder dessen gesetzl. Stellvertreter als auch von der Leitung der Hitlerjugend rechtzeitig an den Direktor der Schule zu richten. Diesen Gesuchen soll nur dann stattgegeben den, wenn zu erwarten ist, dass der betreffende Schüler die durch Versäumnis des Unterrichts entstehenden Nachteile in der Ausbildung später durch vermehrten Fleiß ausgleicht. Das gilt insbesondere für Beurlaubungen auf längere Zeit, z .B. zwecks Teilnahme an Lehrgängen der H.J.
b) Im Interesse der Gemeinschaft und Eintracht der Schule soll der Kampf der Hitlerjugend gegen andere Jugendbünde nicht in die Schule getragen werden.
Durch obige Bestimmungen und Erläuterungen habe ich eine große Zahl von Anfragen, die an mich in letzter Zeit über diesen Gegenstand seitens der Schulleiter gerichtet worden sind, beantwortet. Ich ersuche die Leiter und Leiterinnen der höheren Schulen meines Amtsbereichs, grundsätzlich kleine Fragen und Zweifel nach eigener Verantwortung im Sinne dieser Bestimmungen zu lösen und kleine Konflikte mit der H.J. selbständig mit Hilfe der Vertrauensmänner beizulegen. Dagegen sind schwere Fälle und solche von allgemeiner Bedeutung nach hier zu melden. Für Anregungen zur Förderung der H.J. und ihres Verhältnisses zur Schule und Familie bin ich dankbar.“

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