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Ereignisse
1934
Juli

Juli 1934: Die Gestapo Köln berichtet für den Regierungsbezirk Köln

Rubrik „Katholische Bewegung“: „Die katholischen Jugend- und Standesvereine traten nach außen hin im Berichtsmonat fast gar nicht in Erscheinung. Lediglich in Morsbach (Kreis Gummersbach), wo ein Stiftungsfest des örtlichen Kolpingvereins gefeiert wurde, kam es zu kleinen Zusammenstößen mit SA.-Männern, weil einige Angehörige der Kolpingfamilie verbotswidrig Kluft und Abzeichen getragen hatten. Die Untersuchung ergab, dass erstaunlicherweise weder dem Bürgermeister noch dem verantwortlichen Kaplan die einschränkenden Bestimmungen über das öffentliche Auftreten konfessioneller Verbände bekannt waren.

Das Schwergewicht der katholischen Verbandstätigkeit liegt in der Ausgestaltung des inneren Vereinslebens. Durch häufige, gute und abwechslungsreiche Darbietungen werden nicht nur die bisherigen Vereinsmitglieder bei der Stange gehalten, sondern auch mit Erfolg neue geworben. Fast alle katholischen Jugendvereine und Arbeitervereine haben Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen. Auf dem Lande werden neue Jugendvereine, vor allem für die 6-12 jährigen, aufgemacht. Die Vereinsangehörigen fühlen sich als Glieder einer großen Familie, die fest für einander einstehen. Der Gottesdienstbesuch ist nach wie vor sehr stark. Vorbereitungen für einen etwaigen Kirchenstillstand im Falle eines offenen Kulturkampfes waren nirgends festzustellen. Es unterliegt aber keinem Zweifel und wird auch von Geistlichen betont, dass die katholische Kirche auch auf einen scharfen Kampf gefasst und vorbereitet ist.“

Rubrik „Die Bewegung und ihre Organisationen“: „HJ., Jungvolk, BDM: Hier stehen nach wie vor die Klagen über die mangelhafte Führung der HJ. im Vordergrund. Wenn sich auch die HJ. im Berichtsmonat aus der Öffentlichkeit etwas zurückgezogen hat, so haben sich doch noch einzelne wenige Zwischenfälle ereignet, bei denen ein ungeschicktes Verhalten, anmaßendes Auftreten und Übergriffe von HJ.-Unterführern festzustellen war. Diese Entgleisungen hatten in allen Fällen zur Folge, dass nicht nur die Werbungsaktion der HJ. Schaden erlitt, sondern dass sogar HJ.-Angehörige zu den katholischen Jugendverbänden übergingen, und dass die Werbekraft der katholischen Jugendverbände erfolgreich gestärkt wurde. Es darf nicht verkannt werden, dass viele Eltern, besonders Staats- und Kommunalbeamte und -angestellte ihre Kinder der HJ. nur aus einem gewissen Zwang heraus zugeführt haben. Es hat sich herumgesprochen, dass Kinder, die nicht in der HJ. sind, für spätere Zeiten keine Aussicht hätten, im Beamten- und Angestelltenverhältnis Anstellung zu erlangen. Zur Begründung dieser Annahme wird auf die in der letzten Zeit in den Berufsschulen zur Verteilung gebrachten Fragebögen hingewiesen, in denen besonders auf die Frage der Zugehörigkeit zur HJ. oder zu konfessionellen Jugendverbänden großer Wert gelegt wird. In Köln ist man vielfach der Ansicht, dass bei einem Fortfall dieses indirekten Zwanges ein größerer Abfall von der HJ. zu erwarten sei. Dieses an sich betrübliche Bild wird und kann sich erst bessern, wenn die Führerfrage innerhalb der HJ. besser als bisher gelöst sein wird. Die seit Mai ds. Js. laufende Werbungsaktion der HJ. hat gerade deshalb bisher nicht den erwarteten Erfolg gehabt. Es kommt hinzu, dass im letzten Monat einige Fälle bekannt geworden sind und sich herumgesprochen haben, in denen untere HJ.-Führer sich des Vergehens gegen § 175 StGB schuldig gemacht haben.

Die Reibereien zwischen HJ. und Studentenschaft, die im Juni ds. Js. die politische Lage in Bonn beherrschten, haben vollständig aufgehört. Die HJ. in Bonn verhält sich jetzt völlig ruhig.“

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