Spielerbot für die DJK
Am 28. Juni 1934, noch während der „Berliner Juniverhandlungen“, untersagt die Politische Polizei den konfessionellen Jugendverbänden nicht nur jedes geschlossene Auftreten in der Öffentlichkeit, sondern auch Sport jeglicher Art, insbesondere den Gelände- und Volkssport. In den Ausführungsbestimmungen heißt es: „Das Spiel- und Sportverbot für konfessionelle Verbände erstreckt sich nunmehr auch auf sämtliche DJK.-Sportvereine, welche bisher auf Grund ihrer Angliederung an Sportfachgruppen Spielerlaubnis besaßen.“ Und das westfälische Oberpräsidium ergänzt in einer Stellungnahme an das Bischöfliche Generalvikariat: „Auch wenn in der Anordnung der Staatspolizeistelle Recklinghausen vom 6. Februar nicht ausdrücklich die sportliche Tätigkeit in der Öffentlichkeit untersagt war, ist doch entsprechend den zentralen Anordnungen und der tatsächlichen allgemein in Westfalen geübten Praxis die sportliche Betätigung der gesamten konfessionellen Verbände, die ja sachlich nur bei geschlossenem Auftreten möglich ist, untersagt.“
Dieses Betätigungsverbot bedeutet das endgültige „Aus“ für die DJK im Regierungsbezirk Münster. Zeitlich fällt das Vorgehen der Gestapo mit der Ermordung des DJK-Reichsführers Probst im Zuge des „Röhm-Putsches“ zusammen.
Die Folgen des staatspolizeilichen Vorgehens sind weitreichend und fatal. Vor allem für die ländlichen katholischen Regionen, in denen die DJK vielfach die einzige außerkirchliche katholische Jugendeinrichtung gewesen war, registriert Diözesanpräses Roth bereits im Juli 1934 mit „schmerzlichem Empfinden“, dass „infolge der politischen Entwicklung viel blühendes Leben zum Erliegen“ komme
Neben anderen Erwägungen wird Vielmehr hinsichtlich des Verhaltens der Bischöfe in Fragen der DJK die leitende Vorstellung eine Rolle gespielt haben, die katholische Laienarbeit künftig im Sinne der „Katholischen Aktion“ umzugestalten. Die Entscheidung der Bischöfe dürfte auch vielen Pfarrern entgegengekommen sein, die auf diesem Wege einen „Unruhefaktor“ in ihrer Pfarrseelsorge ausgeschaltet sehen.