Richtlinien der HJ 1930
Im März 1930 gibt die Reichsleitung der HJ neue Richtlinien mit folgendem Aufbau heraus:
- "A. Vorwort
- B Aufbau und Organisation
I. Im Allgemeinen
II. Im Einzelnen
Reichsleitung
Einzelämter des Arbeitsgebietes:
1. Geschäftsführung
2. Kasse
3. Presse
4. Propaganda
5. Nachrichtendienst
6. Kultur
7. Sozialpolitik, Jugendschutz
8. Landjugend
9. Scharamt
10. Jungmannschaft
11. Grenzlandamt
12. Bund deutscher Mädels
13. Schülerbund
14. Jungfrontverlag
Die Gauleitung
Die Bezirksleitung
Der Ortsgruppenführer
Die Stützpunkte
- C. Verschiedenes
I. Hitler-Jugend und S.A.
a) Übertritt
b) Verschiedenes
II. Hitler-Jugend und Partei
a) Allgemeines
b) Organisation
III. Bekleidung und Ausrüstung der H.J.
IV. Kenntlikchmachung der Führer
- D. Einzelrichtlinien
I. der Geschäftsführung
1) Allgemeines
2) Besonderes
3) Berichte der Führer
4) Zur Erleicherung des Geschäftsbetriebes
II. Kassenrichtlinien
III. Presseamt
1) Eigene Presse
2) Fremde Presse - Bearbeitung
IV Richtlinien der Propaganda
A) Allgemeines
B) Möglichkeiten
1) Abzeichen und Uniformen
2) Sturmjugend und "DIe junge Front"
3) Flugblatt, Plakate in Wort und BIld, Klebezettel
4) Prechabend und Versammlung
5) Presse: Parteiorgane und befreundete Jugendschriften
C) Durchführung
V. Nachrichtendienst
VI. Kultur
VII. Richtlinien für das Scharamt
VIII. Jungfrontverlag
IX. Amt für Jugendschutz und Jugendrecht
X. Aussenamt"
zu B (Auswahl):
Die HJ, die Jugendorganisation der NSDAP, ist ein eingetragener Verein und ist "im Auftrag von Adolf Hitler" tätig. Sie gliedert sich in Gaue, Bezirke, Ortsgruppen (mit der möglichen Unterteilung in Zellen und Abschnitten) und Stützpunkte (diese fassen Hitlerjungen zusammen, die noch keiner Ortsgruppe angehören, insbesondere solche unter 6 Mitgliedern). Ihre Reichsgeschäftsstelle liegt in Plauen. Alle Mitglieder ab 18 Jahren sind Parteimitglieder.
Die aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 18 Jahren sind die sog. Scharjungen und sind in Scharen und diese wiederum in Gruppen aufgeteilt. Die Jüngeren im Alter von 14 bis 16 Jahren bilden die Jungmannschaft. Abzeichen ist die aufgehende Sonne mit dem Hakenkreuz.
Das Grenzlandamt hat die Aufgabe "Verbindung mit den Deutschen jenseits unserer Grenzen" zu pflegen "unter der Erkenntnis, ein starkes Reich garantiert die besten Erfolgsmöglichkeiten grossdeutscher Grenzlandarbeiter".
Der BDM bildet eine eigene Organisation, untersteht aber der Reichsleitung.
Der NS-Schülerbund ist seit dem 17.11.1929 eine selbständige, unmittelbar der Parteileitung unterstehende Organisation. Seine Aufgabe ist der "Kampf in der Schule". Aktionen außerhalb der Schule erfordern das Einverständnis der HJ. Jeder Leiter eines Schülerbundes muss HJ-Mitglied sein (wenn es die "Umstände erfordern" als passives Mitglied).