Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ
Am 25. Juli 1934 schließen Reichsjugendführer Baldur von Schirach und Reichssportführer Hans von Tschammer und Osten ein Abkommen über die Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die HJ:
"1.) An der Durchführung der Leibesübungen als eines wesentlichen Teiles der Gesamterziehung der Hitlerjugend wird der Reichssportführer maßgeblich gehört und beteiligt. Um die vom Reichskanzler und Führer gewünschte und dem Reichssportführer verantwortlich übertragene Vereinheitlichung der deutschen Leibesübungen nach erzieherischen und organisatorischern Gesichtspunkten zu gewährleiste, bestellt der Reichssportführer im Einvernehmen mit dem Reichsjugendführer einen Vertrauensmann, der zur Abteilung E der Reichsjugendführung tritt, um die Verbindung zwischen Reichssportführer und Hitlerjugend aufrechtzuerhalten.
2.) In der Erkenntnis, dass es nur eine deutsche Jugend gibt, und dass ihre Gesamterziehung nur in der Hitlerjugend erreicht werden kann, vertritt der Reichssportführer den Standpunkt, dass die Jugendlichen des Reichsbundes für Leibesübungen Mitglieder der Hitlerjugend sein müssen.
Neuaufnahmen von Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren in die Vereine des Reichsbundes für Leibesübungen sind von der Mitgliedschaft in der Hitlerjugend abhängig.
3.) Für die Eingliederung der Turn- und Sportjugend in die Hitlerjugend ist der Wohnort bzw. Standort der jeweiligen HJ-Einheit maßgebend. Besondere Wünsche bezüglich der Eingliederung werden berücksichtigt, doch dürfen keine neuen HJ-Kameradschaften usw. gegründet werden, die ausschließlich aus Jugendlichen der Turn- und Sportvere3ine bestehen.
4.) Der Ausbildungsdienst der Hitlerjugend umfass zurzeit im Monat
4 Heimabende für weltanschauliche Schulung
4Abende bzw. Nachmittage für die Grundschulung in den Leibesübungen,
2 Sonnabenden/Sonntage für Fahrten, Kleinkaliberschießen und Geländesport.
Nach der Einführung des Staatsjugendtages steht dieser ausschließlich der Hitlerjugend für die Grundschulung in den Leibesübungen, Kleinkaliberschießen, Fahrten und Geländesport zur Verfügung.
5.) Die Grundschulung in den Leibesübungen wird in engster Zeusammenarbeit mit dem Reichssportführer durchgeführt, wobei die Organisation des Reichsbundes für Leibesübungen Turnhallen, Übungsplätze, Sportgeräte und Sportlehrer sowie Übungsleiter zur Verfügung stellen.
6.) Befreiungen von dem HJ-Ausbildungsdienst werden grundsätzlich nicht gewährt. Besonders leistungsfähige und veranlagte Mitglieder der Hitlerjugend werden auf Anforderung des Reichssportführers vom HJ HJ-Ausbildungsdienst teilweise befreit, sofern der Reichssportführer die Teilnahme an Lehrgängen und Wettkämpfen für erforderlich hält. Mitglieder der Hitler-Jugend, die als Olympiakämpfer in Frage kommen, werden von jedem HJ-Dienst befreit.
7.) Die Vereine des Reichsbundes für Liebesübungen treiben mit ihren Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Geländesport und keine politische Schulung. Der Reichssportführer gestattet seinen Mitgliedern unter 18 Jahren außer dem HJ-Dienstanzug keinerlei Gleichtracht. Hierunter fällt die beim Übungsbetrieb und bei turnerischen und sportlichen Veranstaltungen der Vereine übliche Turn- und Sportkleidung nicht.
8.) Die in die Hitlerjugend eingegliederte Jugend der Vereine des Reichsbundes für Leibesübungen bliebt weiterhin Mitglieder zugehörigen Turn- und Sportvereine.
9.) Die in die Hitlerjugend eingegliederte Turn- und Sportjugend zahlt den vollen HJ-Mitgliedsbeitrag.
Die Hitlerjugend zahlt für die Benutzung von Übungsstätten und Geräten einen auf Grund örtlicher Verhandlungen zu vereinbarenden Betrag an die Vereine des Reichsbundes für Leibesübungen.
10.) Die Hitlerjugend verzichtet grundsätzlich auf Reihenspiele und Meisterschaftswettkämpfe, wie sie heute von den Organisationen des Reichsbundes für Leibesübungen durchgeführt werden. Ausnahen bedürfen der besonderen Vereinbarung mit dem Reichssportführer.
11.) Bei Veranstaltungen des Reichsbundes für Leibesübungen starten alle Teilnehmer nur für die Vereine des Reichsbundes für Leibesübungen, sofern nicht besondere Ausnahmen mit dem Reichssportführer vereinbart werden.
12.) Zur weiteren Unterstützung der Vereinheitlichung der Leibesübungen im ganzen deutschen Volk und im Hinblick auf die außenpolitischen Aufgaben des deutschen Sports hält der Reichsjugendführer die Mitgliedschaft der Hitlerjugend in den Vereinen des Reichsbundes für Leibesübungen für erwünscht."