Innenminister: Reichsgebäude und Geräte nur noch für HJ, VDA und Sportvereine
Mit Schreiben vom 3. März 1934 bittet der Reichsminister des Innern den Reichsminister der Finanzen, Vergünstigungen, so die Überlassung von Reichsgebäuden und Geräten für Jugendpflegezwecke, vom 1. April 1934 an nur noch der HJ, der VDA-Jugend und die dem Reichssportführer unmittelbar unterstellten Sportvereinen einzuräumen. Dabei bezieht er sich auf die Zusammenfassung der gesamten Jugendorganisationen unter eine einheitliche Führung.