Zugehörigkeit zur HJ in Seminaren und Konvikten nicht verboten
Die Staatspolizeistelle in Aachen teilt dem Geheimen Staatspolizeiamt in Berlin am 30.11.1934 mit, dass im Bezirk Aachen nicht bekannt sei, dass es Mitgliedern von Seminaren und Konvikten verboten sei, Mitglied in der HJ zu werden. Allerdings, so die Einschränkung, werde sicher macher Seminar- und Konviks-Insasse durch die "allenthalben und immer wieder von Seiten der katholischen Geistlichkeit gegenüber Mitgliedern der katholischen Jugendverbänden ausgesprochenen Anerkennung ihrer Treue zu dem katholischen Verbandsleben" davon abgehalten, sich der HJ anzuschließen.