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Ereignisse
1934
Juni

„Junge Front“ darf in Diözese Aachen weiter verteilt werden

Allen Seelsorgestellen der Diözese Aachen wird am 23. Juni 1934 per Rundschreiben mitgeteilt:

„Durch die Polizeiverordnung vom 28.5.1934 für die Regierungsbezirke Aachen und Düsseldorf ist der Verkauf von Presse-Erzeugnissen jeder Art, auch von Flugblättern, in der Nähe der Gotteshäuser, zur Zeit des Gottesdienstes untersagt. Mündlich wurde als Grund für diese Maßnahme die Störung des Gottesdienstes durch den Verkauf insbesondere der Zeitung ‚Junge Front' angegeben.

Die Bischöfliche Behörde lässt hiermit bekanntgeben, dass sie den Verkauf der ‚Jungen Front' nicht als Störung des Gottesdienstes und nicht als Zerstörung der Weihe, sondern als Förderung des katholischen Denkens und Lebens auffasst.

Darum soll vom 23. Juni ab in den Kirchen in der Nähe des Ausganges ein Tisch erreichtet werden, auf dem die ‚Junge Front' und andere Blätter und Flugblätter der nächsten Zeit zum Mitnehmen aufgelegt werden. Ein Kästchen steht darauf, ein Mann oder Jungmann daneben. Es ist praktisch, den Gläubigen über diese Neuregelung von der Kanzel aus ein erläuterndes und empfehlendes Wort zu sagen.

Die Hochw. Herrn Seelsorger werde gebeten, die Frontposten der Gemeinde darüber umgehend zu informieren."

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