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Ereignisse
1934
Mai

DPSG wird Versammlungsverbot erteilt

Die Ortspolizeibehörde des Bürgermeisteramtes Hubbelrath im Kreis Düsseldorf-Mettmann teilt Kaplan Krombach aus Mettmann als geistlichem Führer der örtlichen DPSG mit: „Auf Grund des § 14 des Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 wird der Hubbelrather Abteilung des von Ihnen geführten St. Georg- Pfadfinderbundes jede Versammlungstätigkeit und jede geschlossene Zusammenkunft in dem im Pfarrhause befindlichen Heim untersagt. Gleichzeitig wird die Entfernung des Schildes der St. Georg-Pfadfinder angeordnet und die polizeiliche Sicherstellung verfügt."

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