CVJM bleibt selbstständige Organisation
Unter dieser Überschrift berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger am 22. April 1934 über eine Regelung, die zwischen der evangelischen Kirche und der Arbeitsgemeinschaft der Christlichen Vereine junger Männer Deutschlands getroffen worden sei. Danach erkenne „die Kirche unter Berücksichtigung des geschichtlich gewordenen Eigenlebens die Weiterführung der Arbeit des CVJM im Rahmen einer selbständigen Organisation" an. Damit sei als „Hauptsonderaufgabe" die Verkündigung des Evangeliums an Männer über 18 Jahren sichergestellt, während die Jugendlichen unter 18 Jahren nach dem Kirchengesetz vom 2. März 1934 hiervon ausdrücklich ausgenommen seien.