Am 9. April 1934 geht beim 13. Polizeirevier in Essen ein Anzeige gegen Wilhelm A. ein, da er angeblich an den Bruder des Anzeigenden ein Flugblatt des Bundes Neudeutschland verteilt habe.
Das Flugblatt, das den Titel „Bericht über die kirchliche Feierstunde der Neudeutschen in St. Aposteln zu Köln am 28. Jan. 34" trägt, beinhaltet eine Stellungnahme zu den Vorfällen im Umfeld der Feier. Danach war es dem Bund Neudeutschland im Vorfeld erlaubt worden, neben dieser Feier einen öffentlichen Aufmarsch in Köln zu veranstalten. Am 22. Januar wurde der Umzug jedoch verboten, was laut Flugblatt noch am selben Abend in einem Rundbrief an die Kölner ND-Gruppen weitergeleitet worden sei. Schon am Abend vorher sei aber bekannt geworden, dass die HJ störende Aktionen gegen die Feier plane.
Am Vorabend der Veranstaltung selbst sei dann mitgeteilt worden, dass sie in Zivil besucht werden müsse. „Auf die Bemerkung hin, dass dies nicht mehr allen mitgeteilt werden könne, erklärte der Polizeipräsident, er werde es durch die Abendzeitungen bekanntgegeben." Dies sei dann aber nicht geschehen und 50 bis 80 Jungen seien daraufhin in Bundeskluft erschienen.
Im Folgenden wird dann von den Konflikten berichtet, die sich anschließend ereigneten und gegen die einseitige Berichterstattung der NS-Presse Stellung bezogen. Neben den Vorfällen in Köln wird außerdem über ähnliche Ereignisse in Stuttgart berichtet.
Der Essener Schüler Wolfgang N. wird aufgrund der Anzeige in der Sache vernommen. Er - Bruder des Anzeigenden und ehemaliger Neudeutscher - berichtet, dass er bei dem Beschuldigten A. im Vorjahr Nachhilfestunden genommen habe, bei der sie sich auch über die arische Abstammung unterhalten hätten. Auch Neudeutschland sei zur Sprache gekommen und A. habe in gefragt, ob er nicht wieder in die Gruppe eintreten wolle. Anschließend habe er ihm das in der Anzeige beigefügte Flugblatt übergeben, das er an sich genommen und zu Hause seiner Mutter übergeben habe. Wie sein Bruder Fritz zu dem Flugblatt komme, wisse er nicht. Er selbst gehöre nun dem Jungvolk der Hitlerjugend an.
Am 11. Mai kann schließlich nach Beendigung eines Urlaubs auch A. vernommen werden. Sein Gruppenführer, so sagt er aus, habe ihm im Februar die Flugzettel gegeben und gebeten, diese im Auftrag des Essener ND-Gaukaplans Prohaska zu vervielfältigen. Zudem würde Pater Esch aus Köln als Bundesleiter mit seinem Namen für den Bericht bürgen. Er habe letztlich zusammen mit seinem Freund Hans G. in seiner elterlichen Wohnung 130 Exemplare des Schreibens hergestellt und an seinen Gruppenführer ausgehändigt. Außerdem habe er auch Wolfgang N. eines der Blätter gegeben
Gruppenleiter H. wird daraufhin ebenfalls vernommen und sagt aus: „Mir ist bekannt gegeben, wessen ich beschuldigt werde. Es ist richtig, dass ich als Gruppenführer des Bundes Neudeutschland am Burggymnasium dem Mitglied A. den Auftrag gegeben haben, die mir hier vorgezeigte Nachricht zu vervielfältigen. Die Nachrichten erschienen nicht regelmäßig, sondern von Fall zu Fall, besonders in diesem Fall weil das Material reichlich war. Liegen nur kleine Berichte vor, werden diese nur mündlich bekannt gegeben. Ich hatte die Nachrichten von Kaplan Prohaska schriftlich durch die Post zugeschickt bekommen, mit der Mitteilung, diese an die Mitglieder weiterzugeben. Irgendwelche Bedenken hatte ich nicht, zumal mir der Auftrag von dem Gauleiter (Prohaska) erteilt worden war. Die Verteilung erfolgte nur an die Mitglieder, aber nicht öffentlich. Weiter habe ich mit der Sache nichts zu tun."
Schließlich wird auch Prohaska selbst vernommen, der dabei die bisherigen Angeben bestätigt. „Mir selbst ist der Bericht von dem Bundesführer Ludwig Esch (...) zugesandt worden und zwar zur Verbreitung an unsere Mitglieder zwecks Richtigstellung irreführender Pressenotiz. Insbesondere der Darstellung der ‚Fanfare' vom Februar 1934." Auch Prohaska betont, die Schriften seien ausschließlich an ND-Mitglieder verteilt worden.
Der Fall wird dann zur Kenntnisnahme an die Staatspolizeistellen in Düsseldorf und Köln übermittelt, wobei der Kölner Gestapo anheim gestellt wird, ihrerseits gegen ND-Bundesführer Esch vorzugehen. Die teilt daraufhin der Gestapo in Düsseldorf mit: „Über die Vorgänge, die sich am Sonntag, den 28.1.34 zwischen Angehörigen der Hitlerjugend und der katholischen Jugend ereignet haben, ist seinerzeit eingehend an das Geh. Staatspolizeiamt berichtet worden. Die Schilderung er Zwischenfälle, wie sie von verschiedenen Seiten gegeben wurde, enthielt in vielen Punkten Widersprüche. Die Auseinandersetzungen waren zum großen Teil auf Missverständnisse innerhalb der beteiligten Jugendlichen zurückzuführen. Das bei der Staatsanwaltschaft in Köln eingeleitete Verfahren ist negativ verlaufen."