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Ereignisse
1934
März

Protest des KJMV gegen neue Verbote

Am 9. März 1934 lässt die Staatspolizeistelle Köln per Eilboten ein Schreiben an stellvertretenden KJMV-Diözesanpräses Clemens im Düsseldorfer Jugendhaus übermitteln. Hierin heißt es:

„Aus einem Rundschreiben der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg des katholischen Jungmännerverbandes Land Köln vom 10.2.34. ersehe ich, dass im Laufe des Jahres 1934 an jedem 2. Sonntag im Monat Führerschulungskurse abgehalten werden sollen. So ist für den 10. und 11.3.1934 eine Einladung zu einem Führerkursus in Altenberg ergangen. Im Hinblick auf das gespannte Verhältnis zwischen der HJ einerseits und der konfessionellen Jugend andererseits besteht die Gefahr, dass es während dieser Führertage zu Zwischenfällen kommen wird, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, wenn die an den Führerkursen teilnehmenden Angehörigen der Pfadfinderschaft 'St. Georg' öffentlich auftreten, sich in Bundestracht zeigen, öffentlich Fahnen und Wimpel mitführen und geschlossen öffentliche Kundgebungen veranstalten."

Deshalb sehe sich die Polizeistelle veranlasst, für die in Aussicht stehenden Tagungen in Altenberg besondere Regelungen festzulegen die bei der Durchführung strengstens zu beachten seien.

„Insbesondere ist verboten:
a) jedes geschlossene Auftreten der Teilnehmer in der Öffentlichkeit
b) das öffentliche Tragen von Bundestracht oder Abzeichen,
c) das Mitführen von Fahnen und Wimpeln in der Öffentlichkeit,
d) jede sportliche oder volkssportliche Betätigung, worunter auch Geländespiele zu rechnen sind."

Außerdem habe die Staatspolizeistelle Köln durch das Rundschreiben von einem Landestreffen am 22. April 1934 erfahren, welches in Planung stehe. Auch für dieses würden die oben genannten Verbote gelten.

„"Ferner ersehe ich aus dem Rundschreiben, dass in der Zeit vom März bis Juli 1934 Gau-Geländespiele angeordnet sind. Aus den vorerwähnten polizeilichen Gründen sehe ich mich veranlasst, die Durchführung der Geländespiele in jeder Form zu untersagen.
Ganz allgemein darf ich die Bitte aussprechen, der derzeitigen politischen Lage durch größte Zurückhaltung der konfessionellen Jugendverbände, soweit sie sich außerhalb der rein kirchlich-religiösen Sphäre betätigen, Rechnung zu tragen und es nicht auf polizeiliche Verbote ankommen zu lassen."

Nur einen Tag später antwortet Clemens. Er bedankt sich zunächst für die Hinweise, die zur Vermeidung von Zwischenfällen beitragen könnten, weist dann jedoch darauf hin, man hätte diese Regelungen auch ohne erneute Hinweise beachtet, da eine Führerschulung der DPSG ein eventuell zu beanstandendes geschlossenes Auftreten in der Öffentlichkeit sowie das Mitführen von Bannern grundsätzlich ausschließe. Seit dem Bestehen der Führerschule Altenberg im Jahre 1922, sei es noch nie zu Provokationen oder Ähnlichem gekommen.

„Sie weisen ferner auf zukünftige Veranstaltungen der Pfadfinderschaft St. Georg für die kommenden Monate hin und dehnen heute schon die ausgesprochenen Verbote für alle für das Jahr 1934 in Aussicht genommenen Veranstaltungen aus. Hierzu muss ich der Staatspolizei das Recht absprechen." Dabei beruft sich Clemens auf die Schutzmaßnahmen für die katholischen Jugendverbände, die am 30. November 1933 vom Oberpräsidenten der Rheinprovinz mit dem Reichsjugendführer beschlossen worden seien.

Die Verbote in dem Schreiben, so Clemens nun sehr deutlich, würden einen offenen Konkordatsbruch darstellen. Auch wenn die genauen Formulierungen des Reichskonkordats noch nicht feststünden, würde kein vertragsloser Zwischenzustand bestehen, „in dem die katholische Jugend jedem Angriff als Freiwild ausgeliefert" sei. „Wenn wir trotzdem den harten Polizeimaßnahmen Folge leisten, so tun wir es nur aus Disziplin und aus Gehorsam gegen die staatliche Autorität. Kein Mensch kann um der Ordnung und um des Friedens Willen so viel Druck aushalten, wie ein gläubiger Katholik. Dem katholischen Jugenderzieher liegt daran, in den Seelen der katholischen Jugendlichen die Achtung vor dem Staat und seinen Organen zu erhalten." Deshalb gehe man davon aus, dass es sich bei den Verboten nur um eine vorübergehenden Maßnahme handelt und sehe deren Ausweitung auf das gesamte Jahr 1934 als „rechtsungültig und unmöglich" an.

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