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Ereignisse
1934
Februar

Reichsbahn verweigert katholischen Jugendlichen Lehrstellen

Wilhelm Brass aus Siegen übermittelt Kardinal Schulte am 6. März 1934 Informationen und Material über die Behandlung von Mitgliedern des KJMV seitens staatlicher Betriebe. In seinem Anschreiben merkt er an, dass bis dato alle Eingaben in der fraglichen Angelegenheit erfolglos geblieben seien.

Als Beispiel ist der Fall eines Reichsbahnbeschäftigten beigefügt, der sich am 28. Februar 1934 beschwerdeführend an die Reichsbahndirektion gewandt hatte und in dem der Fall seines 1921 geborenen Sohns Albert geschildert wird, der für Ostern 1934 als Lehrling vorgemerkt sei. Dafür habe sich sein Sohn zweimal mit Erfolg einer Eignungsprüfung unterzogen und noch im Januar habe es geheißen, dass sich sein Sohn unter den einzustellenden Lehrlingen befinde. Später sei ihm dann durch seinen Abteilungsleiter mitgeteilt worden, er müsse seinen Sohn, der Mitglied im örtlichen KJMV sei, zuvor noch bei der HJ anmelden, andernfalls könne er nicht berücksichtigt werden. Es gebe zwar keinerlei Bedenken gegen seinen Sohn, doch habe sich die Reichsbahndirektion Köln generell dazu entschlossen, nur noch Angehörige der HJ aufzunehmen. Bei drei weiteren Kollegen bzw. deren Söhnen würden dieselben Verhältnisse vorliegen. „Zwei von den Vätern bew. Müttern der betreffenden Söhne bemühten sich um die Einstellung ihrer Söhne bei der HJ. Sie wurden aber bei der hiesigen örtlichen  Hitler-Jugend-Führung abgewiesen mit dem Bemerken, die sollten wieder zu ihrem Kaplan gehen, sie seien ja auch früher nicht gekommen. Man bedeutete ihnen auch, dass die anderen gar nicht zu kommen brauchten, man habe bereits ihre Namen. Sie würden aber nicht aufgenommen. Damit war nun das Schicksal auch meines Sohnes besiegelt." - Am 15. Februar 1934 erhielt der Vater ein Ablehnungsschreiben vom Werkdirektor des Reichsbahnausbesserungswerkes Siegen. „Wir sind nicht in der Lage, Ihren Sohn als Lehrling aufzunehmen. Die eingereichten Zeugnisse senden wir zurück."

Der Vater ist angesichts solchen Verhaltens sichtlich irritiert. „Wenn aber mein Sohn, welcher als Lehrling eingestellt zu werden wünschte, dem katholische Jungmännerverband angehört, so habe ich geglaubt, dass durch den Konkordatsabschluss seitens unserer Reichsregierung mit der katholischen Kirche, unsere Söhne eine Benachteiligung in wirtschaftlicher Einsicht nicht erfahren würden. Deshalb habe ich auch meinen Sohn, als er sich zur ersten Prüfung stellen musste, seine Mitgliedskarte des Jungmännerverbandes mitgegeben, die er auch bei einer diesbezüglichen Frage vorgelegt hat."

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