Uniformverbot für konfessionelle Jugendverbände
Am 20. April 1934 veröffentlicht die Essener „National-Zeitung" folgende Bekanntmachung:
„Uniformverbot für konfessionelle Jugendverbände. Bekanntmachung der Staatspolizeistelle (...)
Bereits vor längerer Zeit ist den Leitern der konfessionellen Jugendverbände ein Verbot bekannt gegeben worden, nach welchem Aufmärsche, das Tragen von Uniformen oder Uniformstücken, insbesondere von Schulterriemen, das Mitführen eigener Musikkapellen durch Angehörige konfessioneller Jugendverbände, sowie irgendwelche sportliche Betätigung im Rahmen des konfessionellen Jugendverbandes als solchem untersagt ist.
In letzter Zeit mehren sich die Übertretungen dieses Verbotes. Die Staatspolizeistelle weist deshalb darauf hin, dass derartige Übertretungen in Zukunft unnachsichtig mit Polizeistrafen geahndet werden. Die Träger verbotener Uniformen haben überdies die Beschlagnahme der Uniformstücke zu gewärtigen."