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Ereignisse
1934
März

„Abwehrstelle“ in Köln gegründet

Auf Anregung von Stadtdechant Löbbel und Generalvikar David richtet der Kölner Erzbischof Kardinal Schulte am 16. März 1934 angesichts der zunehmenden Bedrohung besonders der Jugend durch die nationalsozialistische Propaganda eine zentrale Überwachungsstelle ein. Diese ursprünglich wohl mehr zum Zweck der Beobachtung der Geschehnisse gedachte Einrichtung wird bald durch ihren Leiter, Jugendpräses Joseph Teusch, in eine Abwehrstelle gegen die nationalsozialistische antichristliche Propaganda umgewandelt.

Als zentrale Aufgaben und Tätigkeiten dieser neuen „Abwehrstelle" seien genannt:

- Zwischen 1934 und 1939 werden 20 Kampfbroschüren in einer Auflage von 17 Millionen von rund 100.000 ehrenamtlichen Helfern in Deutschland verteilt. Diese Broschüren richten sich vor allem gegen den NS-Rassenmythos.

- 1934 erscheint das Flugblatt "Vom Recht der katholischen Jugend", das später auch als Broschüre herausgegeben wird.

- Gegen Alfred Rosenbergs Buch „Mythus des 20. Jahrhunderts" wird eine Gegenschrift erarbeitet und in einer Auflage von 200.000, eine Kurzfassung in einer Millionen Exemplaren verteilt. Damit sollen vor allem Wissenschaftler und Lehrer erreicht werden. Rosenberg reagiert hierauf mit seiner Schrift „An die Dunkelmänner unserer Zeit".

- Besonders an die Jugend gerichtet ist die Aktion „Katechismuswahrheiten". Joseph Teusch verfasst eine Auflistung von 35 pseudoreligiösen Glaubenssätzen der Nationalsozialisten und stellt diesen die Grundsätze katholischen Glaubens in 35 „Katechismuswahrheiten" gegenüber. Sie werden in einer Auflage von sechs Millionen Exemplaren verbreitet.

Einer der bekämpften nationalsozialistischen „Glaubenssätze" lautet: „Das deutsche Volk glaubt auf dieser Erde allein an Adolf Hitler und an sonst keinen... Die deutsche Jugend bekennt sich zu dem Leitsatz: ‚Deutschland und nicht Christus!'"

Die Katechismuswahrheiten sollen nach Anordnung der deutschen Bischöfe Grundlage der Unterweisung in Predigt und Jugenderziehung sein. Am 20. November 1936 wird deren weitere Benutzung in den Schulen jedoch verboten.

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