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Ereignisse
1943
November

Arbeitsbummelei in Essen

Der 1928 geborene Dreherlehrling Günter K. ist seit Oktober 1942 bei der Essener Krupp-Lehrwerkstatt angestellt. Seit März/April 1943, also nach den schweren Angriffen auf Essen, häufen sich seine Fehltage, so dass es sein Betriebsjugendwalter am 26. November 1943 für nötig hält, sich bei der Essener HJ-Führung zu beschweren: „Im ersten halben Jahr hat er seinen Dienst ordentlich versehen und durfte dafür im Februar an einer Erholungsverschickung durch die Hitler-Jugend teilnehmen. Im April begann dann mit 7 Fehltagen die Bummelei. K. hatte seitdem im Juni an 10, im August und September gar nicht, im Oktober nur an zwei Tagen und in diesem Monat nur am 19. und ab gestern gearbeitet. Er ist sehr viel krank gewesen, hat aber dazu immer noch einige Urlaubs- oder Fehltage aufzuweisen." Als Ursache gilt dem Betriebsjugendwalter nicht zuletzt ein unerfüllter Berufswunsch: „Er gibt als Grund an, nicht Dreher sondern Autoschlosser werden zu wollen, was aber nicht möglich ist." K. erhält betriebsseitig einen strengen Verweis und die Ankündigung, beim nächsten Fehltag mit einer Bestrafung durch Jugendarrest rechnen zu müssen.

Im Dezember 1943 erfolgt gegen K. eine weitere Beschwerde und Bestrafung „wegen einer Diebstahlangelegenheit". „Anschließend daran hat er sich von seinem Arbeitsplatz entfernt." Daraufhin werden dessen Eltern aufgefordert, „Ihren Sohn zu veranlassen, die Arbeit umgehend wieder bei uns aufzunehmen".

Der Hintergrund des Diebstahls ist folgender: K. hatte am 4. Dezember Fehlzeiten nacharbeiten müssen und diese Gelegenheit mit zwei weiteren Lehrlingen dazu genutzt, „um das Pult seines Ausbildungsmeisters aufzubrechen und daraus eine Schreibtafel" zu entwenden. Außerdem seien die darin befindlichen Zeichnungen und Akten durcheinander geworfen worden. Man reagiert „handfest": „Aufgrund der einwandfreien Feststellung, dass K. der Anstifter zu diesem Einbruch und Diebstahl war, hat er eine Tracht Prügel bekommen und sich etwa 3/4 Stunden später ohne Abmeldung aus dem Betrieb entfernt. Angeblich hat er am Nachmittag wegen Schmerzen in der Seite einen Arzt aufgesucht."

In seinem Verhör durch die Gestapo gibt K. die „Bummelei" zu: „Meine Eltern wussten nichts von meiner Bummelei, ich habe meine elterliche Wohnung so verlassen, als wenn ich zur Arbeit ginge. Ich habe aber dann meine Arbeitsstelle nicht aufgesucht, sondern bin zum Hauptbahnhof gefahren und habe mich dort im Wartesaal aufgehalten. Anschließend hieran bummelte ich dann durch die Stadt und des Nachmittags habe ich Kinos besucht." Diebstähle und Hehlerei bestreitet K. dagegen vehement. „Ich habe einmal mit vier HJ-Jungen von dem Kameraden Rolf K. eine Flasche Sekt gekauft, wir wussten aber nicht, dass es gestohlenes Gut war."

K. gibt zudem zu, sich „eine zeitlang täglich mit mehreren Altersgenossen getroffen" zu haben. „Es handelt sich bei den Jungen meistens um Leute, die nur zum Teil der HJ angehörten. Auch die fraglichen HJ-Angehörigen verrichten kaum noch HJ-Dienst." Er selbst versehe aber noch regelmäßig mittwochs und samstags seinen HJ-Dienst.

„Wenn mir nun vorgehalten wird, dass ich häufig ein Edelweißabzeichen getragen haben soll, so bestreite ich das. Ich bin zwar im Besitze eines Edelweißabzeichens, habe es aber nie öffentlich getragen. Von den Jungens, die ich regelmäßig traf, hatte nur der Erich E. (...) ein Edelweißabzeichen getragen. Mehrere der anderen Jungen trugen Lederhosen, weiße Strümpfe und Schottenhemden. Ich möchte aber bemerken, dass diese Jungen diese Tracht nicht trugen, wenn wir zusammen kamen. Ich hab sie lediglich im Sommer auf der Ruhrwiese und im Strandbad musizieren sehen. Bei unseren Zusammenkünften wurde weder gesungen noch auf der Klampfe gespielt, noch ist es jemals zu Schlägereien gekommen. In meiner Gegenwart ist auch nie abträglich über die HJ gesprochen worden."

Das Schreiben des Betriebsjugendwalters hat für Günther K. erhebliche Folgen. Noch im November1943 wird er, der Oberrotten- und Scharführer in der HJ-Gefolgschaft 171/2173 ist, „wegen disziplin- und zuchtlosem Verhalten" degradiert. Am 7. Januar 1944 wird er schließlich „wegen Arbeitsuntreue" festgenommen und vuier Tage später dem Richter vorgeführt, der einen Haftbefehl gegen den Jugendlichen ausstellt. Die Kriminalpolizei Essen stellt in ihrem Festnahmeprotokoll fest, K. habe „in der letzten Zeit wiederholt gebummelt" und ein offenbar erfolglos verbüßter Jugenddienstarrest habe keine Besserung bewirkt. Der Jugendliche „bummele" auch weiterhin.

Über den Ausgang des Verfahrens sagt die Akte nichts aus.

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