Bericht aus Bad Wörishofen
Der Bürgermeister von Bad Wörishofen berichtet am 3. September 1937 über „jüdische Kurgäste in Bädern und Kurorten“:
In Bad Wörishofen wurde jeweils nach Bekanntgabe der Tatsache, daß irgendein Vermieter einen Juden bei sich aufgenommen hatte, mitgeteilt, daß er unerwünscht sei, wenn in Bad Wörishofen sich Juden zum Kurgebrauch aufhalten. Damit wurde meist erzielt, daß der Vermieter dem Juden gekündigt hat.
Wenn ein Kurgast mittels Meldezettel angemeldet war und durch die Frage auf dem Anmeldebogen die Feststellung getätigt wurde, daß der Kurgast Jude ist, so wurde die Ausstellung der Kurkarte unterlassen. Damit war der Jude von der Teilnahme an allen für die Kurgäste gedachten Veranstaltungen, insbesondere jenen im Kasino, ausgeschlossen.
Dies Verfahren, das im Benehmen mit der Kreisleitung der NSDAP gepflogen wurde, hat sich durchaus bewährt.
In Bad Wörishofen sind keine Kuranstalten, Hotels und Pensionen vorhanden, in denen jüdische Kurgäste getrennt von den übrigen Kurgästen aufgenommen werden könnten. Bei der Eigenart Bad Wörishofens kann auch eine Beschränkung nach Zeiten zur Benutzung der Kuranwendungen nicht getroffen werden, da die Badeanstalten nicht im Gemeindebesitz sind.