Bericht aus Neustadt an der Weinstraße
Der Oberbürgermeister von Weinstadt a.d.W. berichtet am 22. April 1937 über die „vorübergehende Schließung des Ausverkaufs Metzger“ zehn Tage zuvor:
Der Totalausverkauf der jüdischen Firma Gebr. Metzger, Friedrichstraße 12, wurde von mir am 6. April 1937 nach Einvernehmen mit dem hiesigen Industrie- und Handelsgremium und der Gauwirtschaftsberatungsstelle genehmigt.
Metzger verstand es durch Flugblattreklame einen starken Zulauf zu erzielen und zwar hauptsächlich aus Kreisen der ländlichen Bevölkerung der engeren Umgebung. Dies erregte Ärgernis in weiten Kreisen der nationalsozialistisch gesinnten Neustadter Einwohner und führte am 10. April 1937 erstmals zu störenden Zusammenrottungen in der Friedrichstraße, die jedoch durch die Polizei zerstreut werden konnten.
Am Montag, den 12. April 1937 wiederholten sich nachmittags die Zusammenrottungen, welche wiederum zerstreut werden konnten. Nach 5 Uhr ergaben sich neue Ansammlungen, die zu Verkehrsstockungen führten, sodaß sich der diensttuende Beamte veranlaßt sah den Verkauf vorübergehend einzustellen, da mangels anderweitiger Inanspruchnahme im Augenblick keine Beamten zur Verstärkung herangeführt werden konnten. Der Firma Metzger wurde sofort erklärt, daß sie am anderen Morgen den Ausverkauf fortsetzen könne. Am Dienstag und Mittwoch kam es ebenfalls immer wieder zu Ansammlungen, die auch zerstreut wurden. Dabei kam es wiederholt zu Anpöbelungen der Polizeibeamten. Der Polizeileiter hatte am Dienstag persönlich die Kreisleitung ersucht auf die Parteigenossenschaft einzuwirken, daß sie sich diesen Demonstrationen fernhält, da zur Verhaftung geschritten werden müsse. Am Mittwoch, den 14. April 1937 um 2 Uhr nachmittags wurde von der Gauleitung aus die Polizei aufgefordert den Laden zu schließen, was befolgt wurde.
Im Einvernehmen mit der Gauleitung habe ich mich heute entschlossen, der Firma Metzger die Erlaubnis zur Fortführung des Ausverkaufs zu geben. Die Polizei ist angewiesen, mit allen Mitteln die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. Mit dieser Verfügung hoffe ich, daß die Angelegenheit beigelegt ist.