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Chronik und Quellen
1935
Juli 1935

Die Gestapo berichtet aus Berlin

Die Gestapo im Landespolizeibezirk Berlin erstattet folgenden Lagebericht für Juli 1935:

Seit Monaten konnte im Bereich der Staatspolizeistelle in Berlin ein ständiges Ansteigen der antisemitischen Welle beobachtet werden.

Die Ursachen für diese Erscheinung waren mannigfacher Art.

Nach der Einstellung der Boykottmaßnahmen gegen die jüdischen Geschäfte nach der Erhebung hatte sich die wirtschaftliche Stellung der Juden in der Reichshauptstadt ständig gebessert. Die Juden zögerten nicht, ihre wiedergewonnene Wirtschaftsmacht dem arischen Teil der Bevölkerung gegenüber zu mißbrauchen, zumal sie sich gegen staatliches Zugreifen wegen der außenpolitischen Lage geschützt glaubten. Hinzu kam, daß ihre Zahl sich durch Zuzug aus der Provinz ständig vermehrte. Das Verhalten der Juden wurde daher immer unbekümmerter und anmaßender und führte in steigendem Maße zu Vorfällen, die im Volke größte Empörung auslösten.

Während einerseits die Partei den Kampf gegen das Judentum heftig propagierte, vermißte sie auf der anderen Seite eine Unterstützung ihres Kampfes durch die staatlichen Organe; einzelne Anordnungen, insbesondere derjenigen, daß die Ariergesetzgebung in der Wirtschaft keine Anwendung finden sollte, stand sie in völligem Unverständnis gegenüber.

Dieser Zwiespalt mußte auf die Dauer zu Unzuträglichkeiten führen. Die Staatspolizeistelle Berlin wies in ihren Lageberichten wiederholt auf die in diesem Zustand ruhenden Gefahren hin.

In der folgenden Zeit machte sich in der Bevölkerung eine steigende Erbitterung bemerkbar. Aus dieser Stimmung heraus sind die judenfeindlichen Demonstrationen als eine Art Selbsthilfe zu verstehen.

Zunächst fanden Anfang Juni in Spandau und Pankow einige Ansammlungen bei jüdischen Geschäften statt. Diese Kundgebungen wurden seinerzeit dadurch unterdrückt, daß die Juden der demonstrierenden Bevölkerung sichtbar vorübergehend in Schutzhaft genommen wurden. Bald jedoch nahmen die Demonstrationen einen größeren Umfang an und begannen sich in Sonderheit gegen die in jüdischen Händen befindlichen Eisdielen zu richten.

Der unmittelbare Anlaß zu diesen Kundgebungen war in dem Überhandnehmen der Eisdielen mit jüdischen Inhabern und in dem durch das Publikum verschiedentlich beobachteten herausfordernden Verhalten einiger jüdischer Geschäftsinhaber zu suchen. Auch wurden in einigen Fällen durch das Publikum Unsauberkeiten in solchen Eisdielen festgestellt.

Am 24. Juni 1935 fanden die ersten derartigen Kundgebungen vor der Eisdiele des Juden Cohn in Neukölln statt, dehnten sich aber bald über das ganze Stadtgebiet aus; besonders wurden Neukölln, Lichtenberg, Steglitz, Schöneberg und der Westen von ihnen betroffen.

Die Vorfälle spielten sich in der Regel derart ab, daß sich in den Abendstunden junge Menschen in größerer Anzahl vor den Eiskonditoreien einfanden und durch Zurufe deren Schließung forderten. Gäste und arisches Personal wurden verschiedentlich bedroht und auch tatsächlich angegriffen, den Käufern wurde beim Verlassen der Geschäfte die Ware aus der Hand geschlagen. Ferner versuchte man durch Sprechchöre, wie ''Kauft nicht bei Juden'' das Publikum von dem Besuch der Eisdielen fernzuhalten. In zahlreichen Fällen wurden die Inhaber aufgefordert, das Geschäft sofort zu schließen, da sonst die Räumung oder Demolierung des Lokals erfolgen werde. Nach der Schließung wurden die Geschäfte mit Boykottzetteln und ''Stürmer ''-Blättern beklebt. In der Nacht wurde diese Tätigkeit fortgesetzt. Außer den Eisdielen wurden auch andere jüdische Geschäfte mit Boykottzetteln und Plakaten beklebt und mit Farbe beschmiert; desgleichen wurden die Bürgersteige mit judenfeindlichen Inschriften bemalt. Häufig benutzte man zum Bekleben der Scheiben Wasserglas, das durch seine ätzende Wirkung die Schaufensterscheiben undurchsichtig und daher unbrauchbar machte. In zahlreichen Fällen wurden auch die Schaufensterscheiben in der Nacht eingeworfen.

Die Vorgänge auf dem Kurfürstendamm anläßlich der Aufführung des schwedischen Films ''Petterson und Bendel'' gaben diesen Ausschreitungen neuen Aufschwung. Auch ein Fall von Plünderung ist bekannt geworden. In diesem Falle wurden Werte im Betrage von etwa 150 RM entwendet.

Während die Kundgebungen zunächst vorwiegend von Angehörigen der Hitler-Jugend ausgingen, konnte bald festgestellt werden, daß sich die angesammelten Menschenmengen immer mehr aus Erwachsenen zusammensetzten, unter denen sich vielfach Nichtparteiangehörige und staatsfeindliche Elemente befanden, die die Unruhen zu ihren Zwecken ausnutzen wollten. Die Demonstranten trugen dabei durchweg bürgerliche Kleidung ohne irgendwelche Abzeichen.

Von Seiten der Schutzpolizei wurde der Eindruck gewonnen, daß ein Teil der Kundgebungen, den Anordnungen der Gauleitung entgegen, von unteren Dienststellen bezw. Einzelpersonen der Partei oder ihrer Gliederung planmäßig durchgeführt wurde.

Hierüber schweben noch die Ermittlungen.

Sofort nach dem Bekanntwerden der ersten Ausschreitungen wurden von der Staatspolizeistelle umfassende Maßnahmen getroffen, um weitere Vorfälle zu verhüten.

Die Reviere wurden in Zusammenarbeit mit dem Kommando der Schutzpolizei angewiesen, Demonstrationen vor jüdischen Geschäften energisch im Keime zu ersticken und die Veranlasser derartiger Demonstrationen festzustellen und einzuliefern. Vielfach wurden auch Einzelposten vor besonders gefährdeten Geschäften aufgestellt, soweit die vorhandenen Kräfte dazu ausreichten. Der Gau Groß-Berlin wurde veranlaßt, allen Dienststellen der NSDAP , SA , SS und der Hitler-Jugend Anweisung zu geben, ihren Mitgliedern jede Beteiligung an derartigen Ansammlungen unter Androhung des Ausschlusses aus der Partei auf das strengste zu verbieten. Der Gauleitung wurde jeder Fall der Übertretung zur Einleitung eines Ausschlußverfahrens mitgeteilt.

Um das nächtliche Beschmieren und Bekleben, insbesondere das Einwerfen von Scheiben zu unterbinden, wurden von der Staatspolizeistelle zahlreiche Nachtstreifen eingesetzt. Da sich die Kundgebungen durchweg abends nach Geschäftsschluß ereigneten, wurde außerdem für eine Woche der Ladenschluß für die jüdischen Eisdielen um 19 Uhr angeordnet. Diese Maßnahme trug weitgehend zur Beruhigung bei.

Schließlich wurde zur restlosen Abstellung der Einzelaktionen am 28. Juli 1935 eine Pressenotiz erlassen, in der Einzelaktionen nochmals ausdrücklich untersagt wurden.

Seitdem sind nennenswerte Einzelaktionen nicht mehr unternommen worden.

Bei der Erstaufführung des schwedischen Films ''Petterson und Bendel'' im Ufa-Theater, Kurfürstendamm 26 am 12.7.1935 mischten sich in den Beifall der Zuschauer Pfiffe und andere Mißbilligungskundgebungen von Juden. Infolge dieses provozierenden Verhaltens demonstrierten am Abend des 15. und 16.7.1935 auf dem Kurfürstendamm einige hundert Personen. Unter die Demonstranten hatten sich vielfach dunkle Existenzen gemischt. Es konnte festgestellt werden, daß der Wagen der Russischen Botschaft mehrmals langsam den Kurfürstendamm auf und ab fuhr. Bei diesen Unruhen wurden leider auch einige Ausländer mißhandelt. Die Schutzpolizei stellte im Zusammenwirken mit SA-Männern und Amtswaltern in Uniform die Ruhe wieder her.

Im Zusammenhang mit diesen Vorgängen muß erwähnt werden, daß sich die Polizei, die in diesen Fällen zum Einschreiten gezwungen war, in einer äußerst schwierigen Lage befand, da ihr Vorgehen vom größten Teil der Bevölkerung nicht verstanden wurde. Die Beamten wurden von den Demonstranten und dem übrigen Publikum mit Zurufen, wie ''Judenknechte '' empfangen. Äußerungen, die von Festgenommenen gelegentlich gemacht wurden, ließen erkennen, daß seitens der Parteidienststellen das Einschreiten der Beamten genau beobachtet und registriert wurde. Die Straßendienstbeamten, denen dies Verfahren allgemein bekannt ist, werden dadurch in der Ausübung ihres Dienstes unsicher, da sie schwere berufliche Schädigungen, die ihnen ebenfalls wiederholt von Seiten der Demonstranten angedroht worden sind, befürchten. Bei dieser Sachlage wurde daher nach den ersten Zusammenstößen veranlaßt, daß sich Amtswalter der NSDAP und SA-Männer in Uniform an den Säuberungsaktionen der Schutzpolizei beteiligten. Diese Maßnahme erleichterte wesentlich die Arbeit der Schutzpolizei.

Trotz der Aufklärung der NS-Presse hat die rasseschänderische Tätigkeit der Juden einen Umfang angenommen, der Veranlassung gegeben hat, dieser Tätigkeit erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Allein im Berichtsmonat wurden 72 Personen wegen Rassenschande festgenommen.

Besonderes Aufsehen hat der Fall [N.N.a] erregt: Der 14-jährige Judenjunge [N.N.a], 20.1.1921 Berlin geboren, Berlin NO. 18, [...] wohnhaft, lernte auf einem Rummel die 14-jährige [N.N.b] kennen und veranlaßte sie durch Gewalt zum Geschlechtsverkehr. Er stieß sie, als sie sich weigerte vor sich her in einen Hausflur und ließ seinen Freund, den 15-jährigen [N.N.c] vor dem Hause Schmiere stehen.

Einen besonders krassen Fall von rassenschänderischem Verhalten bildet die Tätigkeit des Juden [N.N.d], [...]. Nach seinem eigenen Geständnis treibt der 62-jährige Jude mit jungen arischen Mädchen fortgesetzt Rassenschande. Er besuchte Warenhäuser und forderte dort junge Mädchen durch Hingabe kleiner Geschenke auf, ihn in seiner Wohnung zu besuchen. Er erzählte ihnen, daß er eine schöne Wohnung habe und sie sich diese unbedingt einmal ansehen müßten. Hatten diese Mädchen Bedenken, so erlaubte er ihnen, eine Freundin mitzubringen. Er machte dann in vielen Fällen die Mädchen betrunken und erreichte es dadurch, daß sie sich ihm hingaben. Unter seinen Opfern befand sich ein zurzeit des Verkehrs noch nicht 16-jähriges deutsches Mädchen.

Auch der Fall [N.N.e] verdient besonders hervorgehoben zu werden. Der Jude [N.N.e], 21.12.1873 geboren, hat in der [...] eine Fabrik, in der Strumpfbänder und Strumpfhaltergürtel hergestellt werden. Von verschiedenen Seiten gingen gegen [N.N.e] Anzeigen ein, daß er seine arischen Angestellten zu unsittlichen Zwecken mißbrauche. Bei der Einlieferung gaben die arischen Frauen an, daß er sie gezwungen habe, sich die Strumpfhaltergürtel und Strumpfbänder von ihm anpassen zu lassen. Nach den Zeugenaussagen steht aber fest, daß sich die Frauen auch dazu hergaben, die erotischen Gelüste des Juden auf jede Art zu befriedigen.

In einigen Fällen wurde von der Bevölkerung dazu übergegangen [sic], die jüdischen Rassenschänder sowie ihre arischen Freundinnen durch Plakate der Öffentlichkeit preiszugeben. So wurde in einem Falle am Hause Heidebrinkstr. 21 ein solches Schild angebracht. Beim Eingreifen der Staatspolizei konnten nur die beiden Mädchen und einer der Juden festgenommen werden. Der andere Jude hatte bereits das Weite gesucht. Er hatte es aber vorher nicht unterlassen, den teuren Pelzmantel seiner Freundin zu versetzen, damit er bei seiner Flucht auch im Besitze von Geldmitteln sei. Seiner arischen Freundin hinterließ er die Abzahlung der auf Raten gekauften Möbel und die Miete für die Wohnung, denn er hatte es wohl verstanden, sicherheitshalber die Möbel auf ihren Namen zu kaufen und auch die Wohnung durch seine Freundin mieten zu lassen.

Das Publikum ist durch die Aufklärung der NS-Presse jetzt bedeutend hellhöriger geworden und wirft ein wachsames Auge auf Juden, die mit blonden deutschen Mädels verkehren. Es gehen täglich zahlreiche Anzeigen aus dem Publikum über derartige Vorfälle ein.

Der sichtbarste Beweis für die dem Juden angeborene Mißachtung der Staatsautorität ist die Zahl der Festnahmen wegen Verstöße gegen die bestehenden Verordnungen und Gesetze im Monat Juli 1935. Sie beträgt rund 100 und hat sich im Vergleiche zum Vormonat um das Vierfache erhöht. Die Mehrzahl der Festnahmen erfolgte wegen Beleidigung von Regierungsmitgliedern, Verächtlichmachung von Staat und Partei und Rassenschande.

Als markanteste Beispiele sind anzuführen:

1.) Der Jude Louis Wilczyk wurde festgenommen, weil er den Führer und Reichsminister Dr. Goebbels gröblich beschimpft und seine Frau wegen ihrer arischen Abstammung verhöhnt und mißhandelt hatte.

2.) Der Jude Helmuth Meysel, 10.11.12 in Berlin geboren, hatte in einem Gespräch geäußert: ''Wenn man das Bild des Reichskanzlers genau betrachtet, muß man zugeben, daß der Typ Hitlers ein wahrer Verbrechertyp ist. Überhaupt hat er uns noch nichts Gutes gebracht. Solange diese Regierung besteht, wird Deutschland immer tiefer in den Abgrund sinken.'' M. wurde dem Konzentrationslager zugeführt.

3.) Die Jüdin Rosalie Mielzynski, 28.7.1878 Königshütte geboren, wurde wegen staatsfeindlicher Äußerungen in Schutzhaft genommen. Sie ist geständig, gesagt zu haben: ''Weil der deutsche Staat nicht mehr weiter kann, müssen jetzt die Juden daran glauben.'' Sie wurde dem Konzentrationslager zugeführt.

4.) Die Jüdin Minna Lichtenstein, geb. Here, 20.9.1897 Berlin geboren, wurde festgenommen, da sie zu einem Zeugen äußerte: ''Sie wollen Nationalsozialist sein, ein Nationalsozialist ist für mich ein Dreck.'' Sie wurde einem Konzentrationslager zugeführt.

5.) Der Jude Walter Meyerhof, 15.12.06 Berlin geboren, wurde festgenommen und dem Konzentrationslager zugeführt, weil er Mitglieder der Reichsregierung und die SA gröblich beleidigte. Er bezeichnete SA-Leute als Reichstagsbrandstifter.

6.) Der Jude Willi Rosenthal, 28.1.1886 Guben geboren, wurde in Schutzhaft genommen und dem Konzentrationslager zugeführt, weil er die HJ durch die Ausdrücke Lausejungens und Strolche beleidigte.

Die Versammlungstätigkeit der Juden war auf Veranlassung der Staatspolizei für den Monat Juli auf das kleinstmögliche Maß beschränkt worden. Es haben daher nur 125 Versammlungen stattgefunden. Es ist beabsichtigt, die Versammlungstätigkeit der jüdischen Vereine erheblich zu beschränken, da die Beamten der Staatspolizei zur Überwachung auch nur eines Teiles der jüdischen Versammlungen nicht ausreichen.

Eine Gruppe von 23 Personen der zionistischen Vereinigung ''Hechaluz '', die sonst in ihrem Versammlungsraum in der Sophienstr. 20/21 tagte, hatte am 4.7.1935 ihre Mitglieder in der Wohnung eines Gruppenangehörigen zusammengerufen. Da eine polizeiliche Anmeldung nicht erfolgt war und auch weitere nicht angemeldete Versammlungen geplant waren, wurden die Versammlungsteilnehmer einschließlich Veranstalter in Schutzhaft genommen.

In der Berichtszeit sind 170 Juden nach Palästina ausgewandert. Die Abfahrten wurden überwacht. Irgendwelche Vorkommnisse waren nicht zu beobachten.

Am Todestag des Herrn Reichspräsidenten machte es sich wieder in erhöhtem Maße bemerkbar, daß noch Unklarheiten betr. Flaggen der jüdischen Geschäfte und Firmen bestehen. Einige Firmeninhaber, die Nichtarier , aber evangelischer oder katholischer Religion sind, glaubten, auf sie fände der Erlaß keine Anwendung. In vielen Fällen wurde von der Bevölkerung an der Beflaggung jüdischer Geschäfte erheblich Anstoß genommen.

 

Emigranten

Die Rückkehr von Emigranten hat im Monat Juli wesentlich nachgelassen. Bei den Rückkehrern handelt es sich meistens um Nichtarier, die sich in Palästina niedergelassen haben und sich in Berlin einige Wochen bezw. Monate besuchsweise aufhalten wollten. Da diese Rückkehrer häufig durch eine besuchsweise Anmeldung ihre tatsächliche Rückkehr verdecken wollen, ist ihr Aufenthalt von hier durch Aufgabe einer täglichen Meldepflicht überwacht und grundsätzlich auf die Dauer von 10 Tagen beschränkt worden. Die Wiederausreise ist an den Grenzstellen ebenfalls überwacht worden. (…)

 

Die Bewegung und ihre Organisationen - NSDAP

Im Monat Juli 1935 waren besondere Vorkommnisse in Bezug auf die NSDAP nicht zu verzeichnen.

Im Verlaufe der judenfeindlichen Demonstrationen konnte die Beobachtung gemacht werden, daß einzelne nachgeordnete Dienststellen der NSDAP daran höchst interessiert waren und diese auch zum Teil gefördert haben. Z.B. bekamen Parteimitglieder Klebezettel mit dem aufgedruckten Judenkopf von ihren zuständigen Ortsgruppen ausgehändigt mit der Anweisung, diese an geeignete Stellen zu kleben. Diese Klebezettel wurden einzelnen Ortsgruppen in größeren Mengen von den Kreispropagandastellen zugewiesen.

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