Bericht aus München
Die Bayerische Politische Polizei berichtet am 21. Juni 1935 aus München:
In letzter Zeit ist eine erhebliche Steigerung der Tätigkeit der sogen. deutschjüdischen Organisationen (Assimilanten ) beobachtet worden. Veranlassung hierzu gab ihnen insbesondere die Wehrgesetzgebung bei der sie eine Gelegenheit erhofft hatten, sich wieder dem deutschen Volkstum zu nähern.
Die starke Versammlungstätigkeit der Juden kann in Zukunft in dem bisherigen Maße nicht geduldet werden. Wo es die örtlichen Verhältnisse erforderlich machen, wird anheim gestellt, Versammlungen jüdischer Organisationen auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 zu verbieten. Auf die Entschließung der Bayerischen Politischen Polizei vom 20.2.35 B.Nr. 18186/35 I B 1 wird hingewiesen. In Frage kommen hierbei in erster Linie die Veranstaltungen der deutschjüdischen Organisationen.
Von einem allgemeinen Verbot sind auszunehmen:
1.) Versammlungen und Veranstaltungen der örtlichen Kultur-Organisationen, soweit sie dem Reichsverband der jüdischen Kulturbünde in Deutschland angeschlossen sind.
2.) Versammlungen der Mitglieder der Sportorganisationen und sportliche Veranstaltungen, soweit eine besondere Einschränkung nicht befohlen ist oder wird.
3.) Versammlungen und Veranstaltungen der Zionistischen Organisationen.
Sofern jedoch Veranstaltungen, insbesondere die vorstehend zu 1 und 2 genannten Verbände zur Tarnung benutzt werden und in ihnen offen oder versteckt Propaganda für das Verbleiben der Juden in Deutschland gemacht werden sollte, sind auch sie sofort aufzulösen und bis auf weiteres zu verbieten.