Bericht aus Fritzlar
Der Landrat des Kreises Fritzlar-Homberg erstattet am 19. Februar 1935 folgenden Bericht für Januar und Februar 1935:
Unzuträglichkeiten für die Polizei ergaben sich immer wieder in der Judenfrage . Die Parteiinstanzen fühlen sich mit Recht verpflichtet, gegen den Verkehr mit Juden oder gar deren Unterstützung durch deutsche Volksgenossen einzuschreiten. Die örtlichen Instanzen tun dies aber manchmal in einer Form, welche den von der Reichs- und Staatsregierung für die Polizeibehörden erlassenen Bestimmungen zuwiderläuft. Daraus ergeben sich für die Gendarmerie- und kommunalen Polizeibeamten häufig Situationen, die für sie peinlich sind, weil sie, wenn sie für den angeordneten Schutz der Juden eintreten müssen, gegen ihren Willen in den Ruf kommen, Judenfreunde zu sein. Ich habe es deshalb sehr begrüßt, als mir die Staatspolizeistelle seinerzeit bei den Unruhen in Gudensberg Kriminalbeamte zur Verfügung stellte. Auf die Dauer und bei jedem kleinen Fall wird das natürlich nicht möglich sein. Es wäre deshalb zu wünschen, daß vielleicht zwischen Reichsregierung und Partei grundsätzliche Vereinbarungen über die Behandlung der Judenfrage getroffen würden, die dann auch bis zum Ortsgruppenleiter und Blockwart herunter eingehalten werden müßten.
Die Beunruhigung, welche in Borken durch das Geschäftsgebaren der genannten Aktienmetzger eingetreten war, hat sich nach polizeilicher Schließung des Geschäftes [N.N.] gelegt.