Die Gestapo Berlin berichtet
Die Gestapostelle des Landespolizeibezirks Berlin erstattet ihren Bericht für Februar 1935:
In Judenkreisen ist eine äußerst rege Tätigkeit bemerkbar. So wurde in Berlin eine offenbar gefälschte Rede des Kardinals Faulhaber vervielfältigt und verbreitet. Die angestellten Ermittlungen führten zur Festnahme folgender Personen:
1.) Dodeles Ethel, 24.12.02 Budapest geboren,
2.) Hohenstein, Rosa geb. Maschkowski, 8.3.81 Sirakowitz geboren,
3.) Franke, Julius, 22.6.1877 Kassel geboren,
4.) Maschkowski, Willi, 26.6.1890 Sirakowitz/Polen geboren,
5.) Hochdorf, Saul, 19.12.1871 Lemberg geboren,
6.) Türkischer, Markus, 18.6.1870 Brzezany/Polen geboren.
Als Hersteller der Abschrift der Faulhaber Rede wurde der zu 6.) genannte Türkischer festgestellt.
T. hatte die Abschrift an den zu 5.) genannten Hochdorf abgegeben, der sie wiederum verfälschte und an die übrigen weitergab, die sie zum Teil wieder vervielfältigten und verbreiteten. Die angebliche Rede dürfte das besondere Interesse der Juden erregt haben, da auch in anderen Teilen Deutschlands die Verbreitung der Rede stattgefunden hat.
Gegen sämtliche Personen ist Schutzhaft verhängt und Haftbefehl erlassen worden. Ein Teil befindet sich im Konzentrationslager .
Wie sicher sich im übrigen die Juden in Deutschland wieder fühlen, geht nicht nur aus der steigenden Rückwanderung der ins Ausland geflüchteten Juden hervor, sondern auch insbesondere aus ihrem Verhalten, daß täglich anmaßender wird. Sie können und wollen nicht begreifen, daß sie im 3. Reich nur Fremdlinge sind. Ihre Einstellung geht darauf aus, sich langsam wieder in die Volksgemeinschaft einzuschmuggeln. Nichts ist hierfür bezeichnender als folgender Vorgang:
Bei dem Rechtsanwalt Dr. Stern, Charlottenburg, Uhlandstr. 194a wohnhaft, wurden bei seiner Festnahme Schriftstücke gefunden, die sich mit der internen Judenfrage beschäftigten. So wurde eine Begründung zum ''Entwurf eines Gesetzes über die rechtliche Stellung der Juden in Deutschland'' vorgefunden. In dieser wird u.a. gesagt, daß die bestehende Gesetzgebung zwar die Möglichkeit gebe, die Juden aus gewissen Bereichen des öffentlichen Lebens auszugliedern, daß aber keinerlei Bestimmungen darüber vorhanden seien, in wieweit die Juden in das Gefüge des neuen Staatslebens eingegliedert werden sollen. Es müsse also eine positive Gesetzgebung hierüber geschaffen werden. Diese müsse so gestaltet sein, daß sie die jüdische Bevölkerung Deutschlands zwar als andersartige, keinesfalls jedoch als minderwertige Gruppe erkennen ließe. Der Diffamierung der Juden in der Öffentlichkeit und der Wirtschaft müsse unzweideutig von Staats und von Rechts wegen ein Ende bereitet werden. Der Gesetzentwurf bekenne sich daher zu dem Grundsatz der Anerkennung des jüdischen Volkes. Dieses umfasse nicht nur alle Bekenner des jüdischen Glaubens, sondern auch alle solche Personen, die direkt von einer jüdischen Mutter abstammten und nicht einer anerkannten Glaubensgemeinschaft (einem der christlichen Bekenntnisse, einer christlichen Sekte, dem Islam) angehörten. Bei der Bestimmung, daß Jude jeder direkte Abkömmling einer jüdischen Mutter sein solle, sei ''auf das geltende religiöse (talmudische) Recht des Judentums'' zurückgegriffen worden. Es werde mit dieser Bestimmung auch erreicht, daß die Erziehung, insbesondere in den früheren Kinderjahren, in den Händen der Mutter liege, die damit entscheidenden Einfluß auf die geistige Entwicklung der Kinder gewinne.
Zu § 3 heißt es dann:
''Die Gesamtheit der Juden in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammenfassen, ist schon deshalb erforderlich, um eine einheitliche Führung der jüdischen Gemeinden , die nach geltendem Recht durchgängig öffentlich rechtliche Körperschaften sind, zu gewährleisten. Wenn heute für die Regierung eine gewisse Schwierigkeit besteht, mit der Gesamtheit der in Deutschland lebenden Juden in Fühlung zu kommen, so liegt das vor allem daran, daß die ''Reichsvertretung der deutschen Juden'' eine private Vereinigung ist, deren Vertretungsbefugnis von jeder mittleren Gemeinde mit einem gewissen formalen und unter Umständen auch mit tatsächlichem Recht bestritten werden kann. Nur eine einheitliche Führung, die durch ihre rechtliche Stellung mit genügender Machtfülle ausgestattet ist, vermag der Aufgabe gerecht zu werden, die Gesamtheit der in Deutschland lebenden Juden planmäßig so zu leiten, daß die doppelte Aufgabe der Dissimilation bei gleichzeitiger staatsrechtlicher Eingliederung erfüllt wird. Mit diesem Entwurf soll nicht in die Gesetzgebung hinsichtlich des Staatsbürgerrechts eingegriffen werden. Er sieht daher lediglich vor, daß grundsätzlich alle Juden, welche Reichsangehörige sind, auch Reichsangehörige bleiben, wobei natürlich keine Beschränkung der Nachprüfung von Einbürgerungen entsprechend den neuesten gesetzlichen Vorschriften beabsichtigt ist. Ob eine künftige Gesetzgebung zwischen Reichsangehörigkeit und Reichsbürgerschaft unterscheiden wird, das zu beachten kann nicht Aufgabe dieses Entwurfs sein. Insbesondere kann es auch nicht die Aufgabe eines von einem jüdischen Verfasser vorgelegten Entwurfes sein, eine Minderung der Rechte der Juden gegenüber dem heute bestehenden Rechtszustand anzuregen, wie das durch die Unterscheidung zwischen Staatsbürgertum und Staatsangehörigkeit geschehen würde.''
Des weiteren soll in der ''Reichsjudenschaft'' das Führerprinzip maßgebend sein und die Verantwortung in den Händen einer gewählten Leitung liegen. Um der Leitung der Reichsjudenschaft die erforderlichen Mittel sicherzustellen, müsse ihr ein Umlagerecht öffentlich rechtlicher Natur gewährt werden. Im Sinne der nationalen Erziehung der Juden sei bei der Festlegung des Rechnungsjahres davon auszugehen, daß das jüdische Jahr im Herbst beginne. Eigene jüdische Volksschulen seien als öffentliche Lehranstalten zu errichten. Entsprechend dem nationalen Charakter dieser Schulen werde im Mittelpunkt des Unterrichts neuhebräische Sprache, jüdische Geschichte, Palästinakunde und staatspolitische Erziehung stehen müssen. Auch außerhalb der Schule sei die jüdische Jugend im nationalen Sinne auszubilden. Sie solle daher in einem besonderen Sport und einem besonderen Jugendverband zusammengefaßt werden, die dem Reichssport bezw. Reichsjugendführer zu unterstellen seien. Mit besonderer Klarheit sei dabei zum Ausdruck zu bringen, daß die jüdische Jugend sich frei und ungehindert bewegen könne und keinen einengenden und diffamierenden Sondervorschriften unterworfen sei. Schließlich soll die Gesamtheit der jüdischen Arbeitnehmer in die deutsche Arbeitsfront eingegliedert werden.
Der Entwurf umfaßt 36 Paragraphen. Das rassepolitische Amt der NSDAP , Berlin SW, Lindenstr. 42, ist als Anschrift angegeben.
Dieser kaum mehr zu überbietenden Anmaßung entspricht auch das sonstige Verhalten der Juden. So wurde z.B. kürzlich ein Parteigenosse mit der Mitgliedsnummer unter 10.000 wegen seiner nationalsozialistischen Einstellung von dem jüdischen Geschäftsführer aus seinem Betriebe entlassen.
Es mehren sich ferner die Fälle, in denen jüdische Geschäftsführer ihr deutsches Personal geschlechtlich mißbrauchen, Vorgänge, die den Abscheu der Volksgenossen aufs heftigste erregen und immer wieder Anlaß zu empörten Anzeigen geben. Es ist dem mehr und mehr rassisch denkenden Volke schlechthin unverständlich, daß diesem Treiben von Staatswegen nicht mit drakonischen Maßnahmen Einhalt geboten wird.
Der auf allen Gebieten gesteigerten Tätigkeit der Juden entspricht auch die zunehmende Zahl ihrer Versammlungen, bei denen es ihnen weniger um die Vorträge zu tun ist, wie die darauffolgenden Diskussionen ergaben, als um das straffe Zusammenfassen ihrer Glaubensgenossen.
Im Berichtsmonat haben 3.001 Versammlungen gegenüber 2.500 im Monat Januar stattgefunden, von denen 72 beobachtet wurden. Es ergibt sich demnach ein Tagesdurchschnitt von 100 Versammlungen.
Die Abfahrten der Palästinajuden wurden beobachtet. Es sind 332 Juden abgefahren, die von zahlreichen Angehörigen zum Abschied begleitet wurden. Die Abfahrten gingen reibungslos vor sich.