Jüdische Winterhilfe
Mit den „Nürnberger Gesetzen“ war die jüdische Bevölkerung seit September 1935 auch von der NS-Winterhilfe ausgeschlossen worden. Sie schaffte es aber innerhalb kürzester Zeit, ein eigenes Hilfsprogramm gleichen Namens aufzubauen. Die „Jüdische Winterhilfe“ zählte daraufhin zu einer der eindrucksvollsten und wirkungsvollsten Selbsthilfemaßnahmen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Dabei orientierte sie sich in ihren Maßnahmen - etwa den Pfundsammlungen oder den Eintopfsonntagen - an der NS-Winterhilfe, wobei hier aber natürlich die tatsächliche soziale Hilfe im Vordergrund stand und nicht die Vermittlung einer Ideologie.
Die Leistungen wurden aufgrund der Zuwendung von Geldbeträgen und durch Spenden von Lebensmitteln, Kleidung und Kohlengutscheinen zusammengetragen, die monatlich oder einmalig erfolgen konnten. Weitere Sammlungen ergänzten die Bestände. Für die monatlichen Beiträge der Winterhilfe versuchte die Reichsvereinigung feste Richtsätze über die Höhe der Spende festzulegen. Sie musste sich aber bald mit dem begnügen, was für jeden Einzelnen tatsächlich zu erübrigen war. Darüber hinaus wurden Veranstaltungen organisiert, deren Erlös der Winterhilfe zugutekam.