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„Altreufonds“

Einer Auswanderung vermögensloser oder -schwacher deutscher Jüdinnen und Juden in andere Länder als Palästina standen in erster Linie finanzielle Hindernisse im Weg, denn zahlreiche Staaten - wie etwa Kolumbien, Paraguay, Uruguay oder Australien - forderten bei der Einreise ein „Vorzeigegeld“ oder ein „Landungsdepot“, wobei die geforderte Summe in Devisen vorzulegen war, weil sie anschließend die Existenz der jeweiligen Einwanderer in der neuen Heimat sichern sollten. Vor diesem Hintergrund wurde es bald zu einer der zentralen Aufgaben der verschiedenen jüdischen Hilfsorganisationen, insbesondere auch unbemittelten Personen mittels finanzieller Unterstützung zur Auswanderung zu verhelfen.

In diesem Sinne führte auch die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Herbst 1936 Bestimmungen ein, die im Zuge eines komplizierten finanzpolitischen Vorgangs die Auswanderung von Einzelpersonen oder Familien mit kleineren Kapitalien mit jener von vermögenslosen Personen durch Kleinzuteilungen von Devisen verbanden. Das tat man auf deutscher Seite aber keineswegs, um die Verfolgten bei ihrer Emigration zu unterstützten, sondern nutzte diesen sozial erscheinenden Deckmantel lediglich, für das Deutsche Reich Devisengewinne zu erwirtschaften. Die Bestimmungen eines Reichsstellen-Runderlasses führten am 24. Mai 1937 schließlich zur Einrichtung der „Allgemeinen Treuhandstelle für die jüdische Auswanderung GmbH“ (Altreu). Aus deren Mitteln durften aber nicht die eigentlichen Kosten der Auswanderung bestritten werden, sondern sie durften ausschließlich zum Existenzaufbau im Aufnahmeland eingesetzt werden, wozu unter anderem die Vorzeigegelder“ und „Landungsdepots“ zählten.

Der Umfang der Auswanderung, die durch diesen „Alttreufond“ ermöglicht wurde, hing naturgemäß von der Menge der Devisen ab, die hierfür zur Verfügung standen. Von Mitte November bis Ende 1937 konnten 136 Personen Darlehen im Devisenwert von 80.280 RM gewährt werden, im Jahr 1938, dessen Ende von Pogrom und dessen Folgen geprägt war, belief konnte der „Alttreufonds“ bereits einen Betrag von immerhin 2.552.514 RM zur Verfügung stellen. Von Dezember 1937 bis Ende Februar 1939 konnten auf diese Weise 1.657 Altreu-Darlehen für insgesamt 2.962 Personen bewilligt werden. Deren Auswanderung führte in erster Linie nach Südamerika. Diese Empfänger waren in ihrer Mehrheit Handwerker, Kaufleute, Arbeiter und Landwirte, während Freie Berufe oder Akademiker eher selten vertreten waren.

Wenn die Wirkung des „Alttreufonds“ sicher auch nicht überschätzt werden darf, ist aber für diese Phase der Emigration aber zu konstatieren, dass die weitaus meisten jener, denen ein derartiges Darlehen gewährt wurde, eine Auswanderung ansonsten kaum möglich gewesen wäre.

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