„Alters-Getto“
Während Theresienstadt bis dahin für rund 90 Prozent der jüdischen Bevölkerung Böhmens und Mährens als Durchgangsstation auf dem Weg zu noch schlimmerem Zielen gedient hatte, verlor das Getto Ende Mai 1942 seine bis dahin ausschließliche „Protektoratsfunktion“ und wurde stattdessen fortan aus dem Reichsgebiet hierher Deportierten als privilegierter Ort vorgestellt. Das zielte aber nicht etwa auf eine dort zu erwartende bevorzugte Behandlung ab, sondern diente vorrangig dazu, die übrigen, direkt in die Vernichtungslager gehenden Transporte zu verschleiern.
Die Entscheidung für eine derartige Teilumwidmung war im Rahmen der Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942 gefallen, als die Teilnehmer die Absicht bekundeten, „Juden im Alter von über 65 Jahren nicht zu evakuieren, sondern sie einem Alters-Getto - vorgesehen ist Theresienstadt - zu überstellen“. Aufnahme sollten dort künftig außerdem Schwerkriegsbeschädigte und Juden mit Kriegsauszeichnungen erfahren.[1] „Mit dieser zweckmäßigen Lösung werden mit einem Schlag die vielen Interventionen ausgeschaltet“, zeigten sich die Konferenzteilnehmer sicher. Auf dieser Grundlage wurde Theresienstadt schließlich zu einer einzigartigen Einrichtung im Verfolgungs- und Vernichtungsapparat des NS-Regimes.
Für die derartig definierten „privilegierten“ Getto-Bewohner zeigte sich nur zu bald der Zynismus von NS-Regime und SS: Es reichte offenbar nicht aus, den Zwangsaufenthalt in einer Einrichtung, die sich in ihren Bedingungen kaum von denen eines KZs unterschied, als „privilegiert“ zu bezeichnen, sondern man ging schnell dazu über, deutsche Jüdinnen und Juden durch das Angebot von „Heimeinkaufsverträgen“ nun endgültig bis auf den letzten Pfennig auszuplündern: Über die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ wurden mit den Betroffenen vor ihrer Deportation nach Theresienstadt nämlich solche Verträge abgeschlossen, in denen gegen Abtretung letzter Vermögenswerte Heimunterkunft, Verpflegung und ärztliche Betreuung in Theresienstadt auf Lebenszeit „garantiert“ wurden.
Zum Jahresbeginn 1943 kam es im Getto zu wichtigen personellen Veränderungen: Als Ende Januar führende aus Berlin und Wien deportierte jüdische Funktionäre in Theresienstadt eintrafen, ordnete die SS einen Wechsel in der jüdischen Gettoverwaltung an und bestimmte den Berliner Paul Eppstein zum neuen „Judenältesten“. Das mussten die tschechischen Jüdinnen und Juden, die bis zum Kriegsende zwar in der Mehrheit blieben, allerdings kontinuierlich an Einfluss verloren, als Affront empfinden. Die daraus resultierenden Spannungen zwischen den einzelnen Gruppen im Getto waren aus Sicht der SS allerdings durchaus erwünscht.
Fußnoten
[1] Das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) hatte bereits im Oktober 1941 angeordnet, dass Jüdinnen und Juden über 65 Jahren und Gebrechliche nicht deportiert werden sollten, woraufhin die meisten von ihnen zurückgestellt wurden, bis sie im Juni 1942 zur „Verlegung ihres Wohnsitzes“ in das „Altersgetto“ Theresienstadt aufgefordert wurden. (Vgl. Hájková, Jüdinnen, S. 201.) Seit dem 21. Mai 1942 regelte ein Erlass des RSHA den Zuschnitt der Personengruppen aus dem Reichsgebiet, die für das „Alters-Getto“ Theresienstadt vorgesehen waren: Über 65 Jahre alte und über 55 Jahre alte gebrechliche Juden mit ihren Ehegatten, dann Träger hoher Kriegsauszeichnungen und des Verwundetenabzeichens aus dem Ersten Weltkrieg sowie deren Frauen, ferner jüdische Ehegatten aus nicht mehr bestehenden deutsch-jüdischen Mischehen und schließlich jüdische alleinstehende „Mischlinge“, wenn sie nach den herrschenden Vorschriften als Juden galten („Geltungsjuden“). (Zitiert nach Benz, Theresienstadt, S. 36f.)