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Einrichtung des Gettos

Als sich abzeichnete, dass die vollständige „Aussiedlung“ der jüdischen Bevölkerung aus der Stadt nicht durchführbar war, ordnete der für Łódź zuständige Regierungspräsident in einem geheimen Rundschreiben am 10. Dezember 1939 an, diese stattdessen in einem Getto zu konzentrieren, wobei er betonte, dass es sich hierbei lediglich um eine „Übergangsmaßnahme“ handele, und es unbedingtes „Endziel“ bleibe, „diese Pestbeule restlos auszubrennen“.

Es dauerte allerdings noch bis zum 8. Februar 1940, bis Polizeipräsident Johannes Schäfer die Errichtung des Gettos formal anordnete und der jüdischen Bevölkerung befahl, in das 4,13 Quadratkilometer große, die Altstadt sowie der Stadtteile Baluty und Marysin umfassende Gebiet umzuziehen. Hier standen den Bewohnern lediglich 2.332 Häuser mit insgesamt 28.400 Wohnräumen zur Verfügung. An anderer Stelle werden für 1940 dagegen insgesamt 31.962 Wohnungen genannt, von denen 19.721 allerdings über lediglich ein, weitere 8.710 über zwei Zimmer verfügten. Mehr als 30.000 dieser „Wohnungen“ verfügten über keine Toilette. Einer der Betroffenen, Jakub Poznanski, notierte im Dezember 1942 rückblickend, dass die Nachricht von der Einweisung ins Getto vor diesem Hintergrund eine „nie dagewesene Panik“ unter der jüdischen Bevölkerung der Stadt hervorgerufen habe. Mitnehmen durften die Betroffenen lediglich einen Koffer mit ihrer Wäsche und persönlichen Gegenständen. Bis zum 29. Februar sollten alle Nicht-Juden den Bezirk geräumt haben.

Am 12. Februar 1940 begann bei eisiger Kälte der Umzug der Łódźer Jüdinnen und Juden. Zwei Wochen lang mussten nach einem festen „Wochenplan“ bestimmte Straßen geräumt werden, wobei deutsche Polizisten in die Wohnungen eindrangen, um die Bewohner zur Eile anzuhalten. Danach trieben sie sie auf die Straße und schlugen sie auf dem Weg, auf dem sie unter Bewachung in Gruppen ins Getto geführt wurden. Vormals gut situierte und in das Wirtschaftsleben der Stadt integrierte Menschen zogen unter solchen Umständen mit einem armseligen Handwagen und der ihnen erlaubten, streng limitierten Habe ins Getto. Dort angekommen, mussten sie sich beim vom „Judenrat“ eingerichteten Wohnungsamt melden, wo sie - mit Glück! - ein Zimmer zugeteilt bekamen, „in dem sich nichts befand außer vier Wänden“.

So wurden mehr als 160.000 Menschen eingepfercht, was bei Abzug der unbebauten Flächen im Getto eine Bevölkerungsdichte von über 60.000 pro Quadratkilometer bedeutete. Es war durch zwei Durchfahrtsstraßen in drei Teile geteilt, auf denen „arische“ Straßenbahnen fuhren, die während der Fahrt durchs Gettogebiet verriegelt wurden. Um von einem in einen der beiden anderen Teile zu gelangen, mussten die Getto-Bewohner eine der drei eigens errichteten Holzbrücken oder eines von drei streng bewachten Tore passieren. Das gesamte Gebiet war nicht an die Kanalisation angeschlossen, und viele der einfachen und oft in desolatem Zustand befindlichen Häuser verfügten über keinerlei sanitäre Anlagen.

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