Nach 1945
1946/47 mussten sich zahlreiche SS-Angehörige und andere Personen wegen ihrer im KZ Sachsenhausen begangenen Verbrechen in Strafverfahren vor sowjetischen Militärgerichten verantworten.
Im Hauptprozess standen vom 23. Oktober bis 1.November 1947 in Berlin der letzte Kommandant, Anton Kaindl, und zwölf Angehörige des Kommandanturstabs, zudem ein Zivilbeamter und zwei Funktionshäftlinge vor Gericht. Nach nur achttägiger Verhandlung wurden 14 der Angeklagten zu lebenslänglicher und zwei zu 15-jähriger Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Sechs der Verurteilten starben 1948 in Workuta in der UdSSR, die übrigen wurden 1955 nach Westdeutschland entlassen.
Außerdem sind 18 weitere Strafverfahren sowjetischer Militärgerichte gegen Verantwortliche des KZ Sachsenhausen bekannt, die ausnahmslos 1946 in Berlin stattfanden. Zusätzlich dazu wurden vor deutschen Gerichten in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR weitere rund 50 Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen mutmaßliche Täter des KZ Sachsenhausen durchgeführt.
In der Bundesrepublik fanden etwa 40 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Verbrechen in Sachsenhausen statt, unter ihnen auch mehrere gegen ehemalige Angeklagte des „großen“ Berliner Sachsenhausen-Prozesses, die zwischenzeitlich aus ihrer Haft in der UdSSR zurückgekehrt waren. Auch in Österreich gab es ein Strafverfahren.
Insgesamt wurden nach 1945 gegen mehr als 120 Personen Gerichts- und Ermittlungsverfahren wegen ihrer Taten im KZ Sachsenhausen durchgeführt.[1]
Fußnoten
[1] Vgl. hierzu ausführlicher Bohra, Tatort.