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Nach Kriegsende

In Kooperation mit der US-Armee nahm unmittelbar im Lager nach der Befreiung das Internationale Häftlingskomitee seine Tätigkeit auf. Trotz aller Bemühungen starben in Dachau jedoch auch nach dem 29. April noch mehr als 3.000 Menschen. Obwohl im Mai mit den Repatriierungen der Häftlingen begonnen worden war, befanden sich von ihnen am 8. Juni noch immer 10.224 in Dachau, weitere 1.420 in München-Allach.

Die katastrophalen Zustände, die sie am 29. April 1945 auf dem Gelände des KZ Dachau vorfanden, dokumentierten die amerikanischen Befreier mit umfangreichen Filmaufnahmen und durch in alle Welt verbreitete Presseberichte.[1] So wurde der Name „Dachau“ zu einem Synonym für ein Menschheitsverbrechen der NS-Zeit.

Im Juli 1945 wurde das Lager in ein Internierungslager der US-Militärverwaltung umgewandelt, in dem SS-Angehörige und NSDAP-Funktionäre, aber auch Wehrmachtsangehörige untergebracht wurden. Aus ihnen wurden anschließend jene Personen ausgesondert und verfolgt, die der Mitwirkung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdächtigt wurden.

Bereits am 15.November 1945 begann in Dachau der erste große Militärgerichtsprozess gegen 40 Angeklagte, die wegen Verbrechen im dortigen Konzentrationslager angeklagt wurden. 36 von ihnen wurden zum Tode verurteilt, 28 anschließend in Landsberg hingerichtet.

Es folgten weitere Prozesse wegen Verbrechen in mehreren Konzentrations- und Außenlagern. Insgesamt urteilten amerikanische Militärgerichte in Dachau schließlich in 489 Verfahren über 1.672 Angeklagte. Sie verhängten dabei 426 Todesurteile, die jedoch nicht alle vollstreckt wurden, allerdings auch 256 Freisprüche. Als sich Anfang der 1950er Jahre im Zuge des Ost-West-Konfliktes die Politik der Westalliierten deutlich veränderte, wurden viele der Haftstrafen reduziert oder ganz erlassen.

Fußnoten

[1] Vgl. zum Folgenden Distel, Konzentrationslager, S. 275ff.

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