Die SS und ihre Strafen
Obwohl Dachau als „staatliches Konzentrationslager“ ins Leben gerufen worden war, war Himmler von Beginn an bestrebt, es als eine Einrichtung der SS auszugestalten. Das äußerte sich auch im dort praktizierten Führungsstil. Im Lager herrschte permanenter Ausnahmezustand, wobei Häftlinge jederzeit mit der Anwendung der Todesstrafe rechnen mussten. Die Wachen durften bei jedem Fluchtversuch direkt von der Waffe Gebrauch machen. Unter solchen Prämissen sollte gemäß den Vorstellungen Himmlers Dachau zu einem „Staat im Staate“ werden - mit eigenen Gesetzen, mit eigener ausführender und auch richterlicher Gewalt. Das brauchte seine Zeit, denn die willkürliche Verkündung eines permanenten Ausnahmezustandes mit dem Anspruch auf eine autonome Jurisdiktion stellten in der Anfangsphase des NS-Regimes noch zu unerhörte Maßnahmen dar.
Nach Hilmar Wäckerle wurde SS-Oberführer Theodor Eicke am 26. Juni 1933 zum neuen Lagerkommandanten ernannt. Er setzte alles daran, das Lager als eigene Welt der SS von Außenstehenden völlig abzuschotten. Selbst der Feuerwehr wurde der Zutritt zur Überprüfung der feuerpolizeilichen Vorschriften untersagt. Das KZ Dachau wurde zunehmend zum rechtsfreien Raum.
Damit hatten die SS-Angehörigen die Möglichkeit ihren Sadismus ungestört auszuleben, was in der Wahl einiger ihrer Strafen nur zu deutlich zum Ausdruck kam. Die wichtigste Maßnahme des lagerinternen „Strafkatalogs“ bildete das „Pfahlhängen“, das bereits wegen Kleinigkeiten verhängt wurde. Beim Vollzug dieser Strafe, die eine Stunde, manchmal auch länger dauerte, wurde der Gefangene an seinen erhobenen Armen rücklings an einem Baumstamm festgebunden. Die unnatürliche Haltung mit den nach hinten gedrehten Oberarmen beeinträchtigte die Atmung ein und konnte nach zwei Stunden zum Erstickungstod führen. Aber auch nach einer Stunde zeitigte diese Marter langfristige, oft auch dauernde Lähmungen der Hand- oder Schultergelenke. Für schwere Delikte wurde die Prügelstrafe verhängt, der unmittelbar eine mindestens dreitätige „verschärfte Haft“ im „Bunker“ folgte. Zur besonderen Erniedrigung musste jeder so Gefolterte die Schläge laut und deutlich hörbar mitzählen. Sobald er sich angesichts der unerträglichen Schmerzen verzählte, begann die Tortur von vorn. Brach ein Häftling dabei ohnmächtig zusammen, wurde er mit einem Kübel Wasser übergossen, und man setzte die Prozedur erst fort, nachdem er das Bewusstsein wieder erlangt hatte.
Zugleich war die SS von Beginn an bestrebt, aus der Häftlingsarbeit höchstmöglichen materiellen Gewinn zu ziehen. So entwickelte sich das Lager zu einer wirtschaftlichen Basis der Organisation, dessen angegliederte Wirtschaftsbetriebe in den 1930er-Jahren „das größte wirtschaftliche Projekt der SS“ darstellten.
Bei all dem übte sie ihre Herrschaft unter Mithilfe von Häftlingen aus, ein Phänomen, das zu den deprimierendsten Erfahrungen im Lagerleben zählte. Um das zu gewährleisten, setzte die SS alle ihr verfügbaren Mittel ein, um den Zusammenhalt und die Solidarität unter den Häftlingen durch rassistische und nationale Differenzierungen zu lockern und zu zerstören.