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Nach 1945

Bereits wenige Tage nach der Befreiung des Lagers und lange vor dem offiziellen Ende des Krieges konfrontierten die amerikanischen Truppen am 16. April etwa 1.000 Einwohner der Stadt Weimar mit den Leichenbergen im benachbarten Konzentrationslager. Die Mehrheit dieser Bürger blieb bei ihrer Behauptung behauptete, nichts oder zumindest nichts Näheres von den Vorgängen im KZ gewusst zu haben.

Nach der Befreiung des Lagers war auch dessen Kommandanturpersonal Lagers verhaftet worden - unter ihnen Lagerkommandant Pister, Lagerarzt Hans Eisele sowie die später als „Hexe von Buchenwald“ titulierte Ehefrau des ersten Kommandanten, Ilse Koch. Auch „Funktionshäftlinge“ wie der „Kapo“ Hans Wolf wurden verhaftet. Die US-amerikanische Armee vernahm danach insgesamt rund 450 Zeugen zu den Geschehnissen im Lager und zu den dafür Verantwortlichen. Hierüber wurden Protokolle und sonstige Unterlagen im Gewicht von rund drei Tonnen angefertigt bzw. zusammengetragen, die beim Truppenabzug am 1. Juli 1945 mitgenommen wurden. Nach deren genauer Sichtung gesamten Unterlagen wurde der Sowjetunion angeboten, dass die die weiteren Untersuchungen übernehmen und auch den anstehenden Prozess führen könne. Dieses Angebot blieb jedoch ungenutzt, wohl weil die Sowjetunion, die das ehemalige KZ selbst als „Speziallager Nr. 2“ nutzte, Rückschlüsse und Fragen bezüglich des eigenen Vorgehens im Lager fürchtete.[1]

Daraufhin wurden die in Buchenwald begangenen Verbrechen durch ein US-Militärgericht in einem Hauptprozess und mehreren Nebenprozessen juristisch verfolgt. Im 1947 durchgeführten Buchenwald-Hauptprozess mussten sich 31 Personen für ihre Verbrechen verantworten, unter ihnen auch die Witwe des ehemaligen Kommandanten, Ilse Koch, deren Mann aufgrund seiner zahlreichen Vergehen seitens des NS-Regimes angeklagt, zum Tode verurteilt und noch kurz vor dessen Befreiung am 5. April 1945 in Buchenwald hingerichtet worden war. Im 1947er-Prozess wurden 22 Todesurteile sowie fünf lebenslängliche und vier begrenzte Freiheitsstrafen ausgesprochen. Von den Todesurteilen wurden bis 1951 neun vollstreckt. Der ehemalige Lagerkommandant Hermann Pister starb während seiner Haft, Ilse Koch verübte 1967 in ihrer Zelle Suizid. Alle übrigen Verurteilten wurden bis Mitte der 1950er-Jahre amnestiert. Die an den medizinischen Versuchen in Buchenwald beteiligten Ärzte wurden im Nürnberger Ärzteprozess (1946/1947) angeklagt und verurteilt.

Fußnoten

[1] Das sogenannte „Speziallager Nr. 2 Buchenwald“ war eines von insgesamt zehn Lagern und drei Gefängnisse in der sowjetischen Besatzungszone, die seit August 1945 von der dortigen Besatzungsmacht zur Internierung von Deutschen benutzt wurden. Vorrangig wurden dort lokale NS-Funktionsträger, aber auch Jugendliche und Denunzierte interniert. Jeglicher Kontakt nach außen wurde unterbunden, ein auch nur im Ansatz rechtskonformes Verfahren fand nicht statt. Von den 28.000 Insassen in Buchenwald starben vor allem im Winter 1946/47 über 7.000 an den Folgen von Hungerkrankheiten. Im Februar 1950, kurz nach der Gründung der DDR, wurde das Lager von den Sowjets aufgelöst. (Vgl. https://www.buchenwald.de/73 (9.9.2021).

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