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Nach dem Pogrom

Unmittelbar nach dem Pogrom in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 wurde deutlich, wofür die seit September unternommenen Bemühungen zur Errichtung einer Sonderzone auf den Lagergelände unter anderem gedient haben dürften. Nach dieser Nacht wurden reichsweit zehntausende männliche, zumeist wohlhabende Juden, die im NS-Jargon gern auch als „Aktionsjuden“ herabgewürdigt wurden, inhaftiert. 9.845 von ihnen wurden in KZ Buchenwald transportiert und dort interniert. Das hierfür eigens eingerichtete „Judenlager“ war ein abgetrennter Bereich auf dem Gelände des Schutzhaftlagers, das nach den Masseneinlieferungen weiter ausgebaut wurde. Bis zum Jahresende zählte dieses Sonderlager allein 11.028 Häftlinge.

Die Lebensbedingungen waren hier entsprechend katastrophal. Gemessen an der Gesamtfläche des Sonderlagers stand für jeden der Inhaftierten nur etwa ein Quadratmeter zur Verfügung. Auf die Grundfläche der verfügbaren Baracken bezogen, reduzierte sich der Platz für jeden einzelnen auf lediglich 0,3 qm. Für deren Insassen bedeutete das, dass sie sich, um sich überhaupt bewegen zu können, mussten die meisten Insassen auf engsten Raum dicht bei dicht in den übereinander angeordneten, regalartigen Kojen liegen. Jede Form von nächtlicher Panik konnte unter solchen Umständen für viele den Tod bedeuten. Auch sonst glichen diese Behelfsbaracken in nichts den üblichen Häftlingsunterkünften. Es gab keinerlei Trennung zwischen dem Schlaf- und dem Tagesbereich, sie verfügten über keinerlei sanitäre Einrichtungen, keine Heizung, keine Fenster und besaßen auch keine Fundamente.

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