Luxemburg
Die Zahl der in Luxemburg registrierten Jüdinnen und Juden stieg zwischen 1927 und 1935 von 1.717 auf 3.144.[1] Das rasche Wachstum belegt, dass auch dieses kleine Land an der deutschen Westgrenze zu einem beliebten Ziel jener wurde, die vor dem NS-Regime flohen. Nach dem Saar-Referendum, Erlass der Nürnberger Gesetze und dem Novemberpogrom kam es zwischen 1935 und 1938 zu weiteren größeren Fluchtbewegungen, so dass die jüdische Bevölkerung in Luxemburg - ohne die reinen Transitflüchtlinge - auf insgesamt etwa 3.700 Menschen anstieg. Insgesamt war das Großherzogtum trotz seiner sehr überschaubaren Größe ein wichtiges Asyl- und Transitland, weil dort erst nach mindestens zweimonatigem Aufenthalt ein Visum erforderlich wurde.
Für die meisten der Neuankömmlinge stellte Luxemburg in aller Regel nur eine Zwischenstation auf dem Weg nach Frankreich oder Portugal dar, um von dort weiter nach Übersee zu reisen. Eine dauerhafte Niederlassung Im Land war aber auch seitens der Regierung nicht erwünscht, die daher - wie die meisten anderen der damaligen Zielländer - die Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen sehr restriktiv formulierten und auslegten. So konnten unerwünschte Flüchtlinge bereits an der Grenze zurückgewiesen werden.
Im Mai 1940 löst der Einmarsch der deutschen Truppen eine Massenflucht über die französische Grenze aus. Im Chaos der deutschen Invasion wurden rund 1.500 Juden nach Frankreich evakuiert oder konnten dorthin fliehen. Durch die aktive Hilfe des Leiters der Passierscheinstelle der Wehrmacht Franz von Hoiningen-Huene war es zahlreichen jüdischen Familien bis zum November 1941 möglich, noch offiziell und legal aus dem besetzten Luxemburg nach Frankreich und Portugal ausreisen.
Zehn Tage nach der Invasion wurde am 20. Mai 1940 seitens der deutschen Militärverwaltung die Beschlagnahmung aller Rohstoffe, Esswaren und Edelmetalle in jüdischem Besitz angeordnet. Nachdem am 2. August 1940 der Gauleiter des NSDAP-Gaus Moselland Gustav Simon zum Chef der Zivilverwaltung (CdZ) ernannt worden war, wurden unter dessen Leitung alle weiteren Maßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung geplant und durchgeführt: Mit der „Judenkartei“, einem Polizeiverzeichnis der in Luxemburg-Stadt wohnenden Juden vom August 1940, und den Melderegistern der Fremdenpolizei verfügte die Besatzungsmacht hierfür über einen umfassenden Zugriff. Am 5. September 1940 wurde mit der „Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Judenrechts“ die „Nürnberger Gesetze“ auch in Luxemburg wirksam, womit es zum ersten besetzten westeuropäischen Land mit NS-Rassengesetzgebung wurde. Berufsverbote, Arisierung des jüdischen Vermögens und Zwangsarbeit folgten schrittweise.
Seit Anfang August 1940 waren bereits sehr viele Jüdinnen und Juden - ein Großteil davon Nicht-Luxemburger - illegal aus dem Großherzogtum geflüchtet , die meisten von ihnen ins unbesetzte Frankreich, weitere in die Schweiz, nach Kuba oder in die Vereinigten Staaten. Am 12. September 1940 wurden dann die sich zu diesem Zeitpunkt noch hier aufhaltenden etwa 2.000 jüdischen Flüchtlinge von der Gestapo aufgefordert, das Land innerhalb von 14 Tagen zu verlassen, wobei man sich auf Bitten der jüdischen Gemeinde schließlich auf eine planmäßig geregelte Auswanderung einigte. In 13 von Gestapobeamten begleiteten Transporten wurden diese Flüchtlinge zwischen Oktober 1940 und Januar 1941 über Frankreich und Spanien nach Portugal gebracht oder aber - nach oft nach abenteuerlichen Irrfahrten - in den französischen Lagern Gurs oder Les Milles interniert, wenn ihnen eine Einreise in neutrale Länder verweigert worden war.
Seit dem 1. Oktober 1940 hatte man die sich in Luxemburg aufhaltenden Jüdinnen und Juden gezwungen, ihr gesamtes auf Bankkonten lagerndes Vermögen an das NS-Regime zu übergeben. Außerdem gab es Razzien der Gestapo, in deren Rahmen unter anderem Schmuck, Fahrräder, Schreibmaschinen, Kameras, oder Radios konfisziert wurden. Die Kleider wurden alle an die Wehrmacht verkauft. Am 22. Oktober 1940 wurde die Ettelbrücker Synagoge verwüstet, im Mai 1941 dann durch die Gestapo endgültig geschlossen und entweiht, woraufhin mit ihrem Abriss begonnen wurde, der sich bis zum Herbst 1943 hinziehen sollte. Im November 1941 wurden zudem alle noch in Luxemburg existierenden jüdischen Organisationen aufgelöst und deren Vermögen beschlagnahmt.
Im Juli 1941 befahl die Gestapo mit Einwilligung des Reichssicherheitshauptamtes zur Internierung arbeitsunfähiger Jüdinnen und Juden das jüdische Altersheim Fünfbrunnen zum Sammellager umzufunktionieren, die hier auf ihre Deportation warteten. Am 29. Juli 1941 wurde zudem angeordnet, dass Angehörige der noch im Land verbliebenen jüdischen Bevölkerung eine gelbe Armbinde zu tragen hatten und zugleich ihre Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt. Mitte Oktober 1941 wurde die jüdische Auswanderung dann schließlich auf Anweisung Heinrich Himmlers in Gänze gestoppt. Zu dieser Zeit lebten in Luxemburg noch rund 700 Jüdinnen und Juden.
Am 16. Oktober 1941 verließ der erste Deportationszug mit 334 Jüdinnen und Juden den Bahnhof Hollerich in Richtung des Gettos in Litzmannstadt. Zwischen Oktober 1941 und Juni 1943 folgten sechs weitere, zumeist kleine Transporte, die im Reichsgebiet in größere Deportationen eingegliedert wurden, deren Ziele Izbica (1), Auschwitz (1) und Theresienstadt (4) waren. Insgesamt wurden 679 Jüdinnen und Juden aus Luxemburg deportiert.[2]
In Luxemburg überlebten letztlich nur 36 Jüdinnen und Juden. Von insgesamt 3.500, die 1939 im Großherzogtum ansässig waren beziehungsweise sich übergangsweise hier aufgehalten hatten, überlebten - zumeist in der Emigration - 1.555, während nahezu 2.000 ermordet wurden – rund ein Drittel von ihnen in den Vernichtungslagern, die übrigen in Konzentrations- und Arbeitslagern.