Italien
Obwohl er das von ihm selbst installierte faschistische Regime anführte und repräsentierte, standen rund 90 Prozent der rund 50.000 italienischen Jüdinnen und Juden bis 1938 hinter Mussolini.[1] Und trotz dieses faschistischen Mussolini-Regimes zählte Italien, in dessen Grenzen kein offener Antisemitismus praktiziert wurde, auch für die in Deutschland diskriminierte und verfolgte jüdische Bevölkerung zunächst zu den bevorzugten europäischen Zufluchtsländern. Visumfreie Einreise, Arbeitsmöglichkeiten und insbesondere die Überseehäfen in Genua, Neapel und Triest waren für rund 68.000 Flüchtlinge entscheidende Gründe, Italien als erstes Auswanderungsziel auszuwählen. Hier wurden sie mit offenen Armen aufgenommen, und das italienische Außenministerium erteilte bis 1938 allen Immigrantinnen und Immigranten aus Deutschenland Aufenthaltsgenehmigungen, sofern sie nachwiesen, dass sie im Land keine antifaschistische Propaganda betreiben würden.
Für ungefähr 50.000 von ihnen stellte das Land allerdings lediglich einen Zwischenstopp dar, denn sie verließen Italien nach kurzem Aufenthalt auf dem Seeweg Richtung Palästina, zu Zielen in Nord- und Südamerika oder nach Shanghai. Etwa 150 junge jüdische Männer und Frauen pro Jahr nutzten den Aufenthalt, um sich in italienischen Hachschara-Zentren auf ihre spätere Arbeit in Landwirtschaft und Handwerk in ihrem Zielland Palästina vorzubereiten. Wenn sich in Mussolinis Politik gegen der jüdischen Bevölkerung auch bereits seit 1936 erste Veränderungen zeigten, wurden jüdische Flüchtlinge bis 1938 gegenüber anderen Emigranten nicht deutlich spürbar benachteiligt, weshalb sich bis dahin etwa 4.000 Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen Reich und aus Österreich in Italien niederließen.
Das ändert sich im Herbst 1938 mit der Einführung der italienischen „Rassengesetze“ allerdings grundsätzlich.[2] Wenn die faschistische Regierung - anders als das deutsche NS-Regime - zwar auf die Einrichtung von Konzentrationslagern verzichtete, passte sie sich in wichtigen Punkten doch an das deutsche Vorbild an. Es kam nun auch in Italien zu einer schrittweisen, aber schließlich umfassenden Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung aus dem gesamten öffentlichen Leben. Jüdische Professoren, Lehrer, Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, für die die neuen Gesetze wie für nahezu alle der übrigen der rund 50.000 italienischen Jüdinnen und Juden einen Schock darstellten, wurden umgehend entlassen. Auch auf zahlreichen weiteren Gebieten weitete sich die soziale Ausgrenzung deutlich aus. Doch verzichtete das Regime weiterhin auf Internierungen in Lagern oder gewalttätige Übergriffe gegen die jüdische Bevölkerung. Andererseits sahen sich seitdem sämtliche seit 1918 nach Italien eingewanderten Jüdinnen und Juden von der Ausweisung bedroht und unterlagen strikten Arbeitsverboten.
Krieg und Deportationen
Mit dem Kriegseintritt Italiens im Juni 1940 spitzte sich die Lage weiter zu. Jüdische Flüchtlinge wurden nun den Angehörigen von Feindstaaten gleichgestellt. Sie wurden - wie auch italienische Jüdinnen und Juden - in rund 50 Lagern interniert oder zur täglichen Meldung an offiziellen Stellen verpflichtet. Die, die dazu in der Lage waren, betrieben nun ihre Auswanderung, was vielen über Frankreich vorrangig in die USA gelang. Ab Mai 1942 wurden die italienischen Jüdinnen und Juden zur Zwangsarbeit verpflichtet, eine Maßnahme, die allerdings „ohne besonderen Eifer durchgeführt wurde“, weshalb bei etwa 15.500 Verpflichteten lediglich rund 2.000 auch tatsächlich herangezogenwurden.
Mit der deutschen Besetzung Italiens im September 1943 spitzte sich die Lage für alle sich dort noch aufhaltenden Jüdinnen und Juden nochmals dramatisch und lebensbedrohlich zu. Nach dem italienischen Kriegsaustritt am 8. September 1943 überließen Mussolini und seine Mithelfer die italienischen Jüdinnen und Juden der deutschen Deportationsmaschine auszuliefern und ließen der Gestapo bei deren Verfolgung freie Hand. Die ersten Massenaktionen und -morde erfolgten bereits Mitte September 1943 in Meran und Meina am Lago Maggiore. Ab Herbst 1943 kam es dann zu großen Razzien und Verhaftungswellen in Großstädten wie Triest, Mailand, Rom, Genua und Florenz. Es entstand ein Netz regionaler Sammellager - etwa in Borgo San Dalmazzo - von denen aus die Transporte in die Vernichtungslager führten. Seit dem Frühjahr 1944 erfolgten diese insbesondere über das Lager Fossoli bei Modena, das unter direkter Kontrolle der SS stand.
In dieser Phase der Eskalation, in der vom Vatikan und von Papst Pius XII. keinerlei Proteste erfolgten, schlossen sich einige tausend Angehörige der jüdischen Bevölkerung den Partisanen an. Tausende andere fanden Schutz in privaten Verstecken oder in kirchlichen Einrichtungen, was die von der SS betriebene regelrechte Jagd erheblich beeinträchtigte und einer großen Zahl von Verfolgten das Leben rettete. Insgesamt wurden mindestens 6.800 Jüdinnen und Juden deportiert, unter ihnen etwa 2.370 Nichtitaliener. Andere Schätzungen gehen von etwa 8.500 aus Italien Deportierten aus, von denen rund 7.800 in den deutschen Vernichtungslagern ermordet wurden.
Fußnoten
[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 48, https://de.wikipedia.org/wiki/Italienisches_Judentum_w%C3%A4hrend_des_Faschismus_(1922%E2%80%931945), https://www.deutschlandfunk.de/juden-in-italien-mehrheitlich-fuer-den-duce.886.de.html?dram:article_id=330050, https://www.gedenkorte-europa.eu/de_de/article-judenverfolgung-in-italien.html und https://www.deutschlandfunk.de/juden-in-italien-erst-die-deutschen-deportierten.886.de.html?dram:article_id=330148 (3.9.2021).
[2] Als Jude wurde definiert, wer von einem jüdischen und einem ausländischen Elternteil abstammte, wer von einer jüdischen Mutter und einem unbekannten Vater abstammte und wer sich mit nur einem jüdischen Elternteil zur jüdischen Religion bekannte. Im Gegensatz zu den Nürnberger Rassengesetzen war die Anerkennung von „Mischlingen ersten und zweiten Grades“ nicht vorgesehen - entweder galt man als „arisch“ oder als „jüdisch“. Zudem wurden Ehen eines „arischen“ und eines „nicht-arischen“ Partners verboten und bereits geschlossene Ehen annulliert. Angehörige der „jüdischen Rasse“ durften ferner keinen Militärdienst mehr leisten, keine Betriebe mehr besitzen, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung waren, keine „arischen“ Hausangestellten beschäftigen, weder für eine Bank noch für eine Versicherung tätig sein. Daneben gab es viele weitere Einschränkungen und Verbote.