Frankreich
In den Monaten unmittelbar nach der NS-Machtergreifung entwickelte sich Frankreich, nicht zuletzt natürlich wegen seiner Nähe zu Deutschland, aber auch wegen seiner vergleichsweise offenen Grenzen und einer anfänglich freizügigen Aufnahmepraxis, zum bevorzugten Zufluchtsland für Emigranten und Flüchtlinge.[1] Anfang 1934 lebten bereits rund 25.000 Flüchtlinge aus Deutschland in Frankreich, die allermeisten in Paris und Umgebung. Nur etwa 16.000 von ihnen besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit, die übrigen waren entweder polnische oder russische Staatsbürger oder Staatenlose.
Zentrum des deutschen Exils
Es sollten schließlich etwa 100.000 Verfolgte sein - davon ein Großteil jüdischer Herkunft -, die in Frankreich Asyl zu suchten.[2] Für sie bot sich das Land auch deshalb als Ziel an, weil hier Stand um 1941 - eine auf mehr als 300.000 zu beziffernde jüdische Bevölkerung lebte, darunter mindestens 170.000 französischer Staatsangehörige, die den etwa 22.000 deutschen und österreichischen Jüdinnen und Juden eine funktionierende Infrastruktur boten.[3] So entwickelte sich Frankreich in den ersten Jahren der NS-Herrschaft zu einem Zentrum des deutschsprachigen künstlerischen und politischen Exils. Jüdische Organisationen betrieben hier sogar Hachschara-Zentren, in denen junge Frauen und Männer vor der Weiterwanderung nach Palästina in Handwerk, Gartenbau und in der Landwirtschaft ausgebildet wurden.
Der anschwellende Strom von Auswanderern führte - gepaart mit Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und dem Einfluss rechtsextremer Gruppen und Presseorgane - jedoch bald zu einer Verschärfung der Einwanderungspolitik. Am 18. Juli 1933 legte das französische Innenministerium fest, dass nur noch solche Personen eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung bekommen konnten, die im Besitz eines gültigen deutschen Pass waren. In den Jahren 1934 und 1935 wurden Einwanderer dann nach und nach von der Ausübung bestimmter Berufe - beispielsweise als Rechtsanwalt oder Arzt - ausgeschlossen. Außerdem mussten sie nunmehr einen offiziellen französischen Arbeitsvertrag vorweisen, um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Wie in den Nachbarländern auch, wurden 1935 auch in Frankreich die Polizeibehörden angewiesen, Flüchtlinge aus Deutschland künftig möglichst an der Einreise zu hindern. Diejenigen, die sich illegal im Land aufhielten, sollten nach Möglichkeit abgeschoben werden, wobei Abschiebungen in NS-Deutschland jedoch die Ausnahme blieben.
Lediglich während der kurzen Regierungszeit von Léon Blum und seiner „Front Populaire“ (Volksfront) 1936/37 kam es zu spürbaren Erleichterungen. So wurde am 19. September 1936 der von der Völkerbundkonvention vorgeschriebene Interimspass für alle von 1933 bis 1936 in Frankreich als Flüchtlinge anerkannten Personen eingeführt, deren berufliche Tätigkeit nun von den französischen Behörden geduldet wurde - auch wenn die 1934/35 verfügten Einschränkungen offiziell in Kraft blieben.
Nach dem Sturz der „Volksfront“-Regierung und der am 12. April 1938 erfolgten Ernennung von Édouard Daladier zum Ministerpräsidenten wurden die Behörden ermutigt, „unerwünschte ausländische Elemente“, besonders jene, die politisch „agitierten“, auszuweisen. Am 2. Mai trat ein Dekret in Kraft, das jeden Verstoß gegen die Aufenthaltsregelungen zum strafrechtlichen Vergehen mit hohen Geld- und Freiheitsstrafen machte. Dennoch galt „höhere Gewalt“ noch immer als hinreichende Entschuldigung für die Nichtbefolgung eines Ausweisungsbefehls, was es vielen Flüchtlingen ermöglichte, in Frankreich zu bleiben.
Trotz aller Beschränkungen war und blieb vor allem Paris ein Zentrum des deutschen Exils. Hier entstanden zahlreiche Exilverlage und erschienen mehr als 400 deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, die das NS-Regime aus der Sicht der Emigration darstellten und somit ein Gegengewicht zu der Propagandamaschinerie von Joseph Goebbels bildeten.
Die Wende von 1939/40
Die sich immer deutlicher abzeichnende Kriegsgefahr veranlasste die französische Regierung, am 12. April 1939 auch alle offiziell anerkannten Asylanten zum Wehrdienst einzuberufen. Zwischen April und September 1939 strömten zudem Tausende von sich illegal im Land aufhaltenden Flüchtlingen in die Büros der neu gegründeten und emigrantenfreundlichen Organisation „Les amis de la République Française“ oder in das Rekrutierungsbüro der jüdischen Kriegsveteranen, um sich als Freiwillige zu melden.
Aber trotz dieser Bereitschaft zur Unterstützung französischer Interessen schlug mit Kriegsbeginn sowohl in Regierungskreisen als auch in der breiten Öffentlichkeit die Stimmung gegen die Emigrantinnen und Emigranten in offene Feindseligkeit um. Trotz der Proteste wohlmeinender Politiker und Intellektueller wurden ab dem 4. September 1939 insgesamt rund 15.000 „feindliche Ausländer“ zwischen 17 und 55 Jahren in 60 eigens dafür eingerichteten Lagern interniert. Eines davon war „Les Milles“ in der Nähe von Aix-en-Provence, dem Lion Feuchtwanger in seinem Werk „Unholdes Frankreich“ ein literarisches Denkmal setzte. Plötzlich stellen die deutschsprachigen Emigranten eine „Gefährdung für die nationale Sicherheit“ dar, da sich potenzielle NS-Spione unter ihnen verbergen könnten. Als besonders „gefährliche Personen“ geltende Flüchtlinge wurden in dem berüchtigten Lager „Le Vernet“ untergebracht.
Auch wenn durch Unterstützung wohlgesinnter französischer Lagerkommandanten und von Helfernetzwerken einigen der Internierten oftmals in letzter Minute die Ausreise gelang oder sie von Französinnen und Franzosen versteckt wurden, wurde dann im Juni 1940 jedoch sehr vielen Flüchtlingen das Waffenstillstandsabkommen zum Verhängnis, das vorsah, „sämtliche vom Deutschen Reich benannten deutschen Staatsbürger, die sich auf französischem Territorium befanden, auszuliefern“.
Es gilt festzuhalten, dass bis zu seiner militärischen Niederlage durchaus versuchte, seine den Menschenrechten zugewandte Tradition aufrechtzuerhalten. Natürlich blieb der rechtliche und wirtschaftliche Rahmen für die Aufnahme der Flüchtlinge jedoch stark der jeweils dominierenden politischen Richtung und der schwankenden öffentlichen Meinung unterworfen, was nach Juni 1940 die Attraktivität Frankreichs als Asylland deutlich schmälerte und viele deutschsprachige Flüchtlinge ins Verderben stürzte.
Unter deutscher Besatzung
Sehr bald nach der deutschen Besetzung wurden dann ab Juni 1940 auch auf französischem Boden zahlreiche antijüdische Gesetze in Kraft gesetzt. Bevor diese in letzter Konsequenz greifen konnten, gelang es immerhin rund der Hälfte der zu diesem Zeitpunkt in Frankreich lebenden etwa 40.000 deutschen und österreichischen Jüdinnen und Juden, das Land verlassen. Viele von ihnen flohen über die Pyrenäen, um so die oftmals rettenden Überseehäfen in Spanien und Portugal zu erreichen. So rettete das in New York gegründete Emergency Rescue Committee über dessen in Marseille agierenden Beauftragten Varian Fry Hunderten von Flüchtlingen über diese Route das Leben zu retten.
Auf der anderen Seite wurden mit Unterstützung des kollaborierenden Vichy-Regimes aber auch etwa 9.500 deutsche und österreichische aus dem bis 1942 unbesetzten Teil Frankreichs Jüdinnen und Juden an Deutschland ausgeliefert. Ohnehin war In Frankreich das Risiko verhaftet, interniert und schließlich deportiert zu werden, für ausländische Jüdinnen und Juden weitaus größer als für jene mit französischer Staatsangehörigkeit. Generell aber waren die Überlebenschancen für Angehörige des jüdischen Bevölkerungsteils mit französischer Staatsbürgerschaft weitaus besser als jene der ausländischen jüdischen Flüchtlinge. Während der Anteil der französischen Holocaust-Opfer mit rund 25 Prozent der gesamten französischen Jüdinnen und Juden beziffert wird, wurden 40 Prozent der in Frankreich registrierten rund 130.000 ausländischen Jüdinnen und Juden deportiert - unter ihnen nach aktuellen Schätzungen auch etwa 9.000 bis 10.000 Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich.[4]
Die Deportation aus Frankreich begannen im Frühjahr 1942. Die erste wurde am 27. März 1942 durchgeführt, als 1.112 Jüdinnen und Juden von Compiègne aus nach Auschwitz gebracht wurden. Bis zum 17. August 1944 folgten 73 weitere Transporte mit insgesamt etwa 73.750 Menschen, deren Ziel überwiegend Auschwitz war. Es gab aber auch Transporte an andere Orte der Vernichtung: je zwei nach Majdanek und Sobibór und je einen nach Kaunas und Buchenwald.[5]
Fußnoten
[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 44f., Nogarède, Emigration, Heim, Gesetzlosigkeit, S. 59ff., https://juedische-emigration.de/de/emigration/aufnahmelaender/europa-und-palaestina.html und https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/frankreich.html (2.9.2021).
[2] Nogarède, Emigration, spricht hingegen - allerdings ohne nähere Spezifikation und Nachweis - von rund 285.000 Flüchtlingen, die sich zwischen 1933 und 1942 im Land aufgehalten hätten, „von denen allerdings viele nach kurzer Zeit in andere Exilländer weiterreisten“. Das habe 57 Prozent der gesamten deutschsprachigen Emigration in diesem Zeitraum entsprochen. Entsprechend hohe Werte finden sich sonst nirgends in der Forschungsliteratur.
[3] Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 272, Tabelle 7.
[4] Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 273f.
[5] Eine „Chronologie der Deportationen aus Frankreich“ mit allen Daten und Zahlen findet sich unter https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/chronology/viewFrance.xhtml (2.9.2021).