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Belgien

Tausende von NS-Verfolgten – nicht nur Juden, sondern auch Kommunisten, Sozialdemokraten und andere Regimegegner - flohen ab 1933 in das unmittelbar an das Reichsgebiet angrenzende Belgien, dessen Einreise- und Aufenthaltsbedingungen im Laufe der 1930er-Jahre angesichts des Zustroms immer restriktiver wurden.[1] Die Regierung verbot den Neuankömmlingen eine Berufstätigkeit, so dass die meisten auf die Unterstützung der sehr rührigen „Hilfscomités“ angewiesen waren. 1937 beschloss Belgien schließlich, keine weiteren Flüchtlinge mehr aufzunehmen.

Das wiederum hatte zur Folge, dass immer mehr Flüchtlinge versuchten, über die „Grüne Grenze“ illegal ins Land zu gelangen. Männer, Frauen und Kinder marschierten oft viele Stunden und vorzugsweise nachts durch Feld und Wald. Manche wateten durch Wasserläufe und andere kämpften sich in den Wintermonaten im Gebirge durch den Schnee, um so den belgischen Polizeistreifen auszuweichen. Für viele von ihnen - zumal die Betagten - ging diese Art der Flucht deutlich über die physischen und psychischen Kräfte hinaus.[2]

Es muss betont werden, dass es - zumal für die älteren Jüdinnen und Juden - alles andere als einfach war, sich für einen solchen illegalen Grenzübertritt zu entscheiden. Viele taten das erst, nachdem sie alle erdenklichen Schritte unternommen hatten, um die Einreise auf legalem Wege durchführen zu können. Sie hatten sich zunächst bei belgischen Konsulaten in Deutschland in aller Form um eine Einreisegenehmigung bemüht oder formlose Visa-Anträge direkt an die Brüsseler Behörden geschickt, in denen sie um eine befristete Aufenthaltserlaubnis gebeten hatten. Wer daraufhin eine ablehnende oder - wie wohl in den meisten Fällen - überhaupt keine Antwort von belgischer Seite erhielt, blieb vor der endgültigen illegalen Flucht oft noch monatelang in Deutschland - wenn sie oder er das Emigrationsvorhaben trotz allen Verfolgungsdrucks nicht sogar gänzlich aufgab. Manche der Betroffenen wagten diesen Schritt erst, nachdem sie von der deutschen Polizei ausgewiesen oder zeitweilig inhaftiert worden waren.[3]

Nach dem „Anschluss“ Österreichs, der Annexion des Sudetenlandes und insbesondere infolge des Novemberpogroms nahm die Zahl der - nun gerade auch illegal - in das kleine Land Drängenden nochmals drastisch zu, wobei allerdings viele von ihnen Belgien weiterhin lediglich als Zwischenstation ansahen, von wo aus sie über die Häfen Antwerpen und Ostende weiterzureisen gedachten. Im Mai 1938 traf die Brüsseler Regierung angesichts der rapide ansteigenden Flüchtlingszahlen die Entscheidung, den Grenzschutz erheblich zu verstärken. Die übrigen Nachbarländer Deutschlands, so lautete ihre Begründung, würden ebenso handeln, was den illegalen Zuzug nach Belgien weiter erhöhen würde. Sämtliche Flüchtlinge ohne gültige Papiere, so gab das für die Fremdenpolizei zuständige Justizministerium bekannt, würden nach Deutschland zurückgeschickt.

 

Illegale Einwanderung

Zugleich erkannten sie Verantwortlichen in Belgien aber seit Jahresmitte 1938, dass die deutschen Behörden und Grenzorgane bei der illegalen Einreise von Jüdinnen und Juden nach Belgien oftmals eine Art aktive Beihilfe leisteten. Diese wurden schließlich derart zahlreich, dass man auf belgischer Seite zu dem Schluss kam, es handele sich letztlich um eine planmäßige Vertreibungspolitik des NS-Regimes. Die Folge dieser Entwicklung und der Bemühungen zur eigenen Grenzsicherung war ein am 22. Oktober 1938 abgeschlossenes deutsch-belgisches Grenzabkommen, in dem sich die deutsche Seite zur Bekämpfung der illegalen Auswanderung und zur Rücknahme von irregulär nach Belgien eingereisten und dort aufgegriffenen Personen verpflichtete. Diese Vereinbarung hatte jedoch kaum Auswirkungen. Deutsche Stellen beteiligten sich unter Missachtung des Abkommens weiterhin daran, möglichst vielen Jüdinnen und Juden, denen man zuvor das letzte Geld abgenommen hatte, die Umgehung der belgischen Grenzkontrollen zu umgehen und sie so außer Landes zu bringen.

Als dann am 5. Januar 1939 auf dem damaligen Grenzbahnhof Herbesthal eine unbegleitete Gruppe von 35 jüdischen Flüchtlingskindern - teilweise ohne jegliche Papiere - in Belgien eintrafen, die die deutschen Behörden in Aachen problemlos hatten passieren lassen, verhinderte die die belgische Regierung die Einreise und legte Protest ein. Die erbarmungslose Zurückweisung der Kinder löste in Belgien selbst allerdings einem innenpolitischen Skandal und einer Welle spontaner Hilfsbereitschaft aus, woraufhin sich die belgische Regierung veranlasst sah, das Kontingent für die erstmals im Oktober 1938 genehmigte Zulassung von Kindertransporten auf 1.000 erheblich auszuweiten. Die Politik gegenüber den außerhalb dieses Kontingents eintreffenden Kindern blieb allerdings weiterhin restriktiv. Wem es dagegen - gleichgültig ob als Kind oder Erwachsener - gelang, auf illegalem Wege bis nach Belgien zu kommen, hatte gute Chancen, dort vorläufige Sicherheit zu finden. Unter diesem Aspekt war die belgische Aufnahmepraxis deutlich liberaler als die der Nachbarstaaten, was zahlreiche Verfolgte motivierte, das Reichsgebiet auf illegalem Wege zu verlassen.[4]

Einmal im Land, stellte sich für die Masse der illegal eingereisten Flüchtlinge die Frage, ob sie sich nunmehr bei den belgischen Behörden anmelden sollten. Die meisten entschieden sich hierzu und ließen sich registrieren, was auch der Empfehlung der eng mit der belgischen Fremdenpolizei zusammenarbeitenden jüdischen Hilfskomitees entsprach, die für viele der Flüchtlinge die erste Anlaufstelle bildeten. Allerdings erhielten nur die wenigsten von ihnen einen regulären Flüchtlingsstatus.[5] Stattdessen begannen die belgische Fremdenpolizei und das Brüsseler jüdische Hilfskomitee angesichts der deutlich steigenden Zahlen im Oktober 1938 mit deren Unterbringung in geschlossenen Sammelunterkünften, die vorzugsweise in abgelegenen Provinzorten errichtet wurden. Die Verbannung zumindest eines Teils der rasch anwachsenden Flüchtlingspopulation aus den Städten und damit aus der öffentlichen Wahrnehmung sollte der Verbreitung fremdenfeindlicher und antisemitischer Ressentiments - nicht zuletzt auch im Interesse der seit langen in Belgien ansässigen jüdischen Bevölkerung - entgegensteuern.[6]

 

Kriegsbeginn und deutsche Besatzung

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden alle in Belgien anwesenden Fremden registriert.[7] Das galt ganz besonders für deutsche Staatsangehörige, die nun als Feinde und potentielles Sicherheitsrisiko eingestuft wurden. Um ihre gegen das NS-Regime gerichtete Gesinnung zu demonstrieren oder zudem von dem dringenden Wunsch geleitet, mit der Waffe gegen es zu kämpfen, kamen mehr als 8.000 nichtbelgische Juden einem Aufruf jüdischer Organisationen nach, sich als potenzielle Kriegsfreiwillige zu melden. Überdies boten sich unzählige Flüchtlinge in dieser Situation der belgischen Regierung als qualifizierte Arbeitskräfte an. Als dann aber am 10. Mai 1940 mit dem deutschen Überfall auf Westeuropa auch Belgien direkt ins Kriegsgeschehen einbezogen wurde, wurden hier rund 13.500 deutsche und österreichische Männer im waffenfähigen Alter - unter ihnen mindestens 3.500 Juden - verhaftet und etwa die Hälfte von ihnen nach Frankreich deportiert. Die meisten kamen zunächst ins Internierungslager Saint-Cyprien an der Mittelmeerküste, das darauf jedoch nicht vorbereitet war und wegen katastrophaler Zustände bald aufgelöst werden musste. Ende Oktober 1940 wurden die jüdischen Internierten dann großenteils in das Lager Gurs am Fuße der Pyrenäen verlegt, von wo nur wenige nach Belgien zurückkehrten.[8]

Mit der Besetzung des neutralen Landes - - am 17. Mai wurde Brüssel eingenommen - verloren die aus dem Reichsgebiet nach Belgien geflohenen Jüdinnen und Juden ihre Zuflucht vor den Gefahren des NS-Rassenwahns. Das Schicksal der bis zu 2.300 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus Deutschland, die zu diesem Zeitpunkt in den belgischen Aufnahme- und Internierungszentren untergebracht waren, war völlig offen. Nahezu sämtliche dieser Notunterkünfte wurden in den Tagen nach dem deutschen Überfall entweder geräumt oder deren Insassen freigestellt, sie zu verlassen, was immerhin bedeutete, dass die dort internierten Jüdinnen und Juden nicht dem schutzlos dem Zugriff ihrer Verfolger preisgegeben wurden. Ein Teil von ihnen wurde von verantwortlichen belgischen Stellen nach Frankreich gebracht.[9]

 

Verfolgung in Belgien

In Belgien selbst installierten die neuen Machthaber umgehend einen Apparat zur Verfolgung der dort lebenden jüdischen Bevölkerung. Am 28. Oktober 1940 verfügte die deutsche Militärverwaltung, dass alle Jüdinnen und Juden - die Verordnung definierte sie gemäß der „Nürnberger Gesetze“ als „Personen, die mindestens drei jüdische Großmütter haben“ - aus sämtlichen öffentlichen Ämtern entfernt werden mussten, wobei der belgische „Gesetzgebungsrat“ urteilte, die Behörden seien aufgrund der deutschen Besatzung genötigt, solche Maßnahmen zu dulden.

In der Folge häuften sich an ihre deutschen Vorbilder angelehnte judenfeindliche Verordnungen. Im November 1940 wurden die belgischen Kommunen aufgefordert, „Judenregister“ anzulegen. Sämtliche jüdischen Geschäfte und Betriebe wurden einen stigmatisierenden antisemitischen Aufklebern versehen. Zum Jahresende 1940 wurde allen jüdischen Lehrkräften und Juristen Berufsverbot erteilt, kurz darauf wurde das auch auf Ärzte und Pflegepersonal ausgedehnt. Wie im Reichsgebiet wurde der rote Stempel »Jood - Juif« in den Personalausweisen eingeführt, jüdische Unternehmen bekamen deutsche „Treuhänder“, die ihr Vermögen „verwahrten“ und immer mehr dieser Firmen wurden mit „übernommen“ oder geschlossen. Am 29. August 1941 wurde eine Ausgangssperre für die jüdische Bevölkerung verhängt, ihnen Unterkünfte in Brüssel, Antwerpen, Lüttich und Charleroi zugewiesen und eine Emigration verboten. Zudem wurde sie dazu verpflichtet, sich der Jüdischen Vereinigung in Belgien anzuschließen, der auch die Aufgabe zukam, den Schulunterricht und das jüdische Sozialwesen aufrechtzuhalten. Schließlich ordnete die deutsche Militäradministration am 8. Mai 1942 für die gesamte jüdische Bevölkerung, die man bis dahin systematisch jeglicher Arbeitsmöglichkeit beraubt hatte, Zwangsarbeit in belgischen Rüstungsbetrieben und insbesondere am „Atlantikwall“ in Nordfrankreich an. Am 5. Juni 1942 wurde schließlich angeordnet, dass alle Jüdinnen und Juden der Kennzeichnungspflicht unterliegen würden und somit einen „Judenstern“ tragen müssten. Es war Aufgabe der belgischen Kommunalverwaltungen, diese Kennzeichen zu beschaffen und zu verteilen, wobei sich die meisten in diese wie auch alle übrigen Anordnungen fügten.[10]

 

Razzien und Deportationen

Im Sommer fiel der Entschluss die sich in Belgien aufhaltenden Jüdinnen und Juden zu deportieren. Parallel dazu erging der Befehl der Besatzungsbehörden, dass sich alle Arbeitslosen in der jüdischen Bevölkerung zum „Arbeitseinsatz“ im Osten zu melden hätten. Da diese Anordnung jedoch kaum befolgt wurde, wurden stattdessen - häufig nachts durchgeführte - Massenrazzien durchgeführt, in deren Rahmen jeweils Hunderte von Jüdinnen und Juden verhaftete wurden. Ganze Viertel wurden abgesperrt und jede Straße, jedes Haus und jedes Stockwerk gründlich und rücksichtslos durchsucht. Antwerpen traf es mit drei großen Razzien am 15./16. August, 28./29. August und 11./12. September 1942 besonders hart, wobei flämische NS-Sympathisanten die deutschen Kräfte unterstützten. In Brüssel wurde lediglich eine Razzia in der Nacht vom 3. auf den 4. September 1942 durchgeführt. Schnell wurde bekannt, dass der Weg der mehr als 4.300 Verhafteten nach Auschwitz-Birkenau führte, was viele der Verfolgten endgültig in den Untergrund trieb.[11]

Am 22. Juni 1942 teilte das Reichssicherheitshauptamt dem Auswärtigen Amt in Berlin mit, dass zwischen Juli und August rund 10.000 Jüdinnen und Juden in „Sonderzüge mit bis zu 1000 Personen“ zum Arbeitseinsatz von Mechelen nach Auschwitz deportiert werden sollten. Am 27. Juli 1942 wurde zu diesem Zweck in einer Kaserne in Mechelen (französisch: Malines) ein „SS Sammellager“ eingerichtet.

Die erste Deportation aus Belgien wurde dann am 4. August 1942 durchgeführt. An diesem Tag wurden 998 Jüdinnen und Juden von Mechelen aus nach Auschwitz transportiert. Bis zum 31. Juli 1944 folgten 28 weitere Transporte mit insgesamt 25.373 Menschen, deren Ziel nahezu ausschließlich Auschwitz war. Lediglich am 13. Dezember 1943 wurden 132 Jüdinnen und Juden nach Ravensbrück bzw. Buchenwald deportiert, am 19. April 1944 vier weitere nach Bergen-Belsen.[12] Von den mehr als 25.000 zwischen 1942 und 1944 Deportierten überlebten nur 1.221 den Holocaust.[13]

1995 wurde in der Dossin-Kaserne in Mechelen, von wo aus die Deportationen durchgeführt wurden, eine Gedenkstätte eingerichtet.[14]

 

Fazit

In der Geschichte der Flucht und Vertreibung der jüdischen Bevölkerung aus dem Deutschen Reich und Europa nahm Belgien als Aufnahmeland einen herausragenden Platz ein, an dem Tausende vorübergehend Zuflucht fanden, bis sie nach Übersee emigrieren konnten oder den Weg nach Auschwitz antreten mussten. Laut der länderübergreifenden Untersuchung zur jüdischen Auswanderung von Herbert A. Strauss lebten 1939 in Belgien mindestens 25.000 jüdische Flüchtlinge aus Deutschland und Österreich in Belgien - und damit mehr als in den Niederlanden und in Frankreich. Das erscheint umso bemerkenswerter, als es sich bei Belgien um das deutlich kleinste Land handelt. Während der belgische Historiker Frank Caestecker gar von 30.000 jüdische Flüchtlingen spricht, die zwischen dem „Anschluss“ Österreichs und der deutschen Besetzung nach Belgien gelangt sein sollen, gilt es zu betonen, dass exakte Gesamtzahlen nicht vorliegen. Neuere Studien gehen von niedrigen werten aus. Demnach ist von rund 13.250 Flüchtlingen auszugehen, die sich zwischen 1940 und 1944 in Belgien befanden.[15]

Gleichgültig, wie viele Verfolgte hier tatsächlich Zuflucht fanden, ist mit dem Historiker Jacques de Launay zu betonen, dass sie in Belgien erfuhren, „was Gastfreundschaft und Edelmut bedeuten, als belgische Familien sie versteckten“.[16]

Fußnoten

[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 41, Meinen/Meyer, Land, S. 49ff. und Bettinger, Belgien, S. 138.

[2] Im Winter 1938/39, als diese Fluchtbewegung ihr größtes Ausmaß erreichte, herrschte zeitweilig strenger Frost. Einige der Flüchtlinge, die sich im deutsch-belgischen Grenzgebiet verirrten, sollen im Wald erfroren sein. Dennoch gelangten Hunderte zwischen 1938 und 1940 ins Landesinnere Belgiens, obwohl sie mindestens einmal über die Grenze nach Deutschland zurückgeschickt worden waren. Es kam vor, dass die Gendarmerie eine Flüchtlingsgruppe zurückschob und diese eine halbe Stunde darauf an einer anderen Stelle erneut bei dem Versuch des illegalen Grenzübertritts aufgriff. (Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 54).

[3] Vgl. hierzu ausführlich Meinen/Meyer, Land, S. 51ff.

[4] Zu diesem Eindruck kam im Frühjahr 1939 auch Sir Herbert Emerson, der Direktor des Evian-Komitees und Flüchtlings-Hochkommissar des Völkerbunds, der nach einer Inspektionsreise durch Frankreich, Belgien und Holland seine Eindrücke zu Papier brachte. Demnach beobachtete er in Belgien, „dass sich dort zwischen 8.000 und 9.000 erwachsene Flüchtlinge und etwa 500 Kinder aufhalten. Die Zahl der Erwachsenen nimmt ständig zu, denn obwohl die belgische Regierung die Grenze offiziell gesperrt hat, wird kein ernsthafter Versuch unternommen, dies durchzusetzen. (...) Während es also der Regierung immer noch frei steht, diejenigen abzuschieben, welche illegal ins Land gekommen sind, wird sie in unmittelbarer Zukunft von diesem Recht keinen Gebrauch machen, obwohl sie sich dazu gezwungen sehen könnte, falls der Flüchtlingsstrom im derzeitigen Ausmaß anhält. Die Anzahl der illegalen Grenzübertritte nach Belgien beträgt etwa 400 pro Woche, und zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anzeichen für einen Rückgang.“ (Zitiert nach Meinen/Meyer, Land, S. 51).

[5] Meinen/Meyer, Land, S. 68

[6] Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 76f., wo diese Sammelunterkünfte auch ausführlicher vorgestellt werden.

[7] In Belgien lebten 1940 rund 90.000 Jüdinnen und Juden, von denen höchstens 10 Prozent die belgische Staatsbürgerschaft besaßen. Der Rest waren Emigranten und Flüchtlinge. (Vgl. https://www.welt.de/kultur/history/article111705767/Die-28-Zuege-von-Mechelen-in-die-Vernichtungslager.html (2.9.2021).)

[8] Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 81f., 18 und 88f. sowie Bettinger, Belgien, S. 138. Nach der Kapitulation der belgischen Armee Ende Mai 1940 und der Unterzeichnung des deutsch-französischen Waffenstillstandsvertrages, der u.a. die Auslieferung von inhaftierten Deutschen an die Besatzungsbehörden vorsah, versuchte die belgische Exilregierung ab Juli 1940 wiederholt, jedoch vergeblich, die Freilassung „ihrer“ Internierten - einschließlich der jüdischen Flüchtlinge - durchzusetzen. Aufgrund des Widerstands des NS-Regimes und der mit ihm kollaborierenden französischen Vichy-Regierung blieben diese größtenteils in Frankreich interniert und wurden kaum in die Repatriierung nach Belgien einbezogen. (Vgl. Meinen/Meyer, Land, S. 91).

[9] Meinen/Meyer, Land, S. 88f.

[10] Vgl. Bettinger, Belgien, S. 138ff. und https://www.belgiumwwii.be/de/belgien-im-krieg/artikel/die-judenverfolgung-unter-der-deutschen-besatzung.html (2.9.2021). Das galt - etwa im Gegensatz zu Brüssel und Lüttich - insbesondere für Antwerpen. Der katholische Politiker Leo Delwaide ließ als Anhänger der „Neuen Ordnung“ die deutschen Befehle „ohne Wimpernzucken“ ausführen. So half die kommunale Polizei Antwerpens am 15.8. und 11.9.1942 bei zwei großen Razzien mit. Am 28. und 29.9. führte sie sogar in Eigeninitiative eine große Razzia durch, bei der 1.243 Juden verhaftet und anschließend dem deutschen Sicherheitsdienst überstellt wurden. Die wurden in die Dossin-Kaserne in Mechelen gebracht und von dort nach Auschwitz transportiert.

[11] Vgl. https://www.belgiumwwii.be/de/belgien-im-krieg/artikel/gro-e-razzien.html (2.9.2021).

[12] Eine „Chronologie der Deportationen aus Belgien“ mit allen Daten und Zahlen findet sich unter https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/chronology/viewBelgium.xhtml (2.9.2021).

[13] Bettinger, Belgien, S. 144

[14] Vgl. https://www.welt.de/kultur/history/article111705767/Die-28-Zuege-von-Mechelen-in-die-Vernichtungslager.html (2.9.2021).

[15] Meinen/Meyer, Land, S. 99ff.

[16] Bettinger, Belgien, S. 142

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