Brasilien
Brasilien war neben Argentinien, Chile und Bolivien mit bis zu 16.000 aufgenommenen jüdischen Flüchtlingen eines der wichtigsten Zufluchtsländer in Südamerika.[1] Formal Republik, seit 1937 faktisch aber eine Diktatur, trat das Land 1942 auf alliierter Seite in den Zweiten Weltkrieg ein.
Unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 kam Brasilien zunächst nur für wenige Flüchtlinge aus Deutschland als Aufnahmeland in Frage. Die Einreisemöglichkeiten waren ohnehin begrenzt, und feste Quoten regelten, wie viele Menschen pro Jahr einreisen durften. Ein unter den politisch Verantwortlichen verbreitete Antisemitismus führte zusätzlich dazu, dass die Einreise von Juden behindert wurde oder nur illegal und über den Umweg durch Nachbarländern möglich war. Von den Einreisebestimmungen ausgenommen waren Wissenschaftler und prominente Künstler.
Die Attraktivität Brasiliens als Emigrationsziel erhöhte sich mit der an Dynamik zunehmenden Verfolgung der jüdischen Bevölkerung im Reichsgebiet, die 1938 im Novemberpogromen kulminierte, wobei viele Aufnahmeländer ihre Einwanderungsmöglichkeiten zugleich stark einschränkten. Nun orientierten sich immer mehr Flüchtlinge Richtung Brasilien.
Dabei galten insbesondere dessen Süden und seine Küste schon zuvor als traditionelle Einwanderergebiete, in denen daher bereits relativ große jüdische Gemeinden existierten, was deren Anziehungskraft auf Auswanderer aus dem jüdischen Milieu naturgemäß erhöhte. Insgesamt lebten um 1945 rund 55.000 Jüdinnen und Juden im Land. Vielen Zuwanderern gelang es unter solch zumindest teilweise günstigen Voraussetzungen, eigene Betriebe zu eröffnen oder eine Beschäftigung als Handwerker und Arbeiter in der aufblühenden Industrie Brasiliens zu finden. Andererseits hatten viele deutsche Flüchtlinge vor Ort aber auch Probleme, eine Arbeitsstelle zu finden, da der Anteil von Ausländern in den Betrieben festgeschrieben war. Insgesamt aber nahm Brasilien unter den südamerikanischen Staaten, die für die jüdische Emigration aus Deutschland für eine Einwanderung infrage kamen, angesichts der sich andernorts zusehends schließenden Grenzen eine zunehmend bedeutendere Stellung ein.
War die Bewilligung von Aufenthaltsgenehmigungen zunächst vorrangig von den jeweils erlernten Berufen und dem verfügbaren individuellen Kapital abhängig gewesen, kam es ab 1938 zu einer spürbaren Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen. Bald setzte ein regelrechter Handel mit „Kapitalisten-Visa“ ein, die mit einem „Landegeld“ verknüpft waren. 1941 wurde schließlich ein Einwanderungsstopp verfügt. Für die eingewanderten Jüdinnen und Juden kam nach dem Kriegseintritt Brasiliens 1942 erschwerend hinzu, dass der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache verboten wurde.
Fußnoten
[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 150, jüdische Einwanderung, S. 194f. und https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/brasilien.html 1.9.2021).