Schweiz
Aufgrund ihrer geographischen und kulturellen Nähe zu Deutschland, der in vielen Landesteilen niedrigen Sprachbarriere, ihrer politischen Neutralität und des hohen Lebensstandards war die Schweiz für viele Emigranten ein bevorzugtes Zufluchtsland.[1] Das Land selbst war jedoch nicht willens, dem Großteil der Einwanderer einen dauerhaften Aufenthalt zu gewähren, sondern verfolgte aufgrund von Überfremdungsängsten und wirtschaftlichen Bedenken von Beginn an eine restriktive Flüchtlingspolitik, die auf den Status als Transitland setzte. Daher waren die Verantwortlichen bestrebt, eine umgehende Weiterwanderung der einmal Eingereisten zu forcieren. Infolge mehrerer, bereits im März/April 1933 erlassener Verordnungen sahen sich die zahlreichen über die Grenze drängenden Flüchtlinge daher weitgehenden Restriktionen ausgesetzt. Politisches Asyl wurde nur in sehr wenigen Fällen gewährt.
Nachdem in der Schweiz bis 1938 zwischen 10.000 und 12.000 Transitflüchtlinge gezählt worden waren, sann man auf Abhilfe. Nicht zuletzt durch die steigende Zahl der Flüchtlinge nach der Annexion Österreichs veranlasst, diskutierte man im Sommer 1938 eine allgemeine Visumspflicht. Um geldbringenden Touristen jedoch keine bürokratischen Unannehmlichkeiten zuzumuten, einigten sich schweizer und deutsche Behörden schließlich darauf, die Pässe von deutschen und österreichischen Jüdinnen und Juden mit einem roten „J“ zu kennzeichnen, um so die Einführung eines allgemeinen Visumzwangs für alle „Reichsdeutschen“ zu umgehen. Eine legale Einreise für Juden in die Schweiz war danach nicht mehr möglich. Bei der Handhabung der Einreise zeigten sich die Schweizer Behörden auch nach dem Novemberpogrom hart. Sie weigerte sich im Regelfall weiterhin, deutsche Jüdinnen und Juden als politische Flüchtlinge aufzunehmen und verwehrte ihnen selbst angesichts ihrer akuten Gefährdung ohne vorherige spezielle Antragstellung und Bewilligung die Einreise.
Es war mit dem St. Gallener Polizeikommandanten Paul Grüninger ein Einzelner, der sich dieser restriktiven Politik widersetzte und die Meinung vertrat, dass eine Rückweisung von Flüchtlinge allein schon aus Gründen reiner Mitmenschlichkeit völlig inakzeptabel sei. „Wir müssen viele hereinlassen!“, lautete sein dezidierter Gegenstandpunkt. In dem er Einreisevisa kurzerhand vordatierte oder Einreisedokumente fälschte, gelang es ihm in den Jahren 1938/39 Hunderten die Einreise zu ermöglichen, bis er aus diesem Grund 1939 vom Dienst suspendiert wurde. Er sollte - auch in der Nachkriegszeit - nie mehr eine adäquate Beschäftigung finden und ernährte seine Familie durch Gelegenheitsarbeiten.
Jene Jüdinnen und Juden, denen eine - legale oder illegale - Einreise in die Schweiz gelang, taten sich aufgrund eines strikten Arbeitsverbotes und der strengen Aufenthaltsbedingungen schwer, zumal die Aufenthaltsbedingungen mit Kriegsbeginn noch weiter verschärft wurden. Unterstützung erfuhren die meist mittellosen Flüchtlinge allerdings durch zahlreiche nichtstaatliche Hilfsorganisationen und durch Privatpersonen, bis sie 1940 - sofern offiziell erfasst - alle interniert wurden. Angesichts eines nach dem Einsetzen der Deportationen aus Westeuropa massiv ansteigenden Flüchtlingsstroms schloss die Schweizer Regierung die Grenzen am 13. August 1942 komplett und verhängte eine Einreisesperre für solche Ausländer, die allein aus rassischen Gründen verfolgt wurden. Sie raubte manchen Jüdinnen und Juden ihre allerletzte Hoffnung auf Rettung. Eine 1996 eingesetzte unabhängige Historiker-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass zwischen 1940 und 1945 mindestens 24.000 Juden an den Grenzen abgewiesen wurden.
Es sollte bis Juli 1944 dauern, bis der Bundesrat die Sonderbestimmungen für jüdische Flüchtlinge aufhob. Gegen Kriegsende sollen sich nach nach offiziellen Angaben insgesamt rund 25.000 Jüdinnen und Juden - unter Einbeziehung der „Illegalen“ wohl deutlich mehr - in der Schweiz aufgehalten haben. Zudem sollte natürlich auch nicht vergessen werden, dass während des Zweiten Weltkriegs rund 300.000 schutzsuchende Ausländer in der Schweiz lebten.