Südafrika
Afrika war zur Zeit der NS-Herrschaft in weiten Teilen noch ein vom Kolonialismus geprägter Kontinent.[1] Während Frankreich weitreichenden Einfluss in dessen Nordwesten ausübte, kontrollierte Großbritannien die gesamte Nord-Süd-Achse. Spanien, Portugal, Italien und Belgien vervollständigten den Kreis der noch aktiven Kolonialmächte. Selbst nach außen unabhängig erscheinende Staaten wie Ägypten, Südafrika, Liberia oder Äthiopien standen weiterhin unter starkem Einfluss dieser europäischen Staaten, deren Verhältnisse untereinander das Mit- und Nebeneinander der Länder Afrikas entsprechend mitbestimmte.
Als Zielpunkt der Emigration ragte auf dem afrikanischen Kontinent Südafrika heraus, das - als Republik im Rahmen des britischen Commonwealth - bereits seit 1933 einen anhaltenden Zustrom deutscher Jüdinnen und Juden verzeichnete, die damit in ein Land kamen, das sich selbst durch eine sehr aktiv betriebene Rassenpolitik auszeichnete. Die Ankömmlinge sahen sich vor Ort aber nicht nur mit einer ausgeprägten Apartheid konfrontiert, sondern sahen sich zugleich auch einer eher reservierten Haltung der bereits dort ansässigen jüdischen Bevölkerung. Südafrika war nämlich bereits seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert eines der Länder mit der am stärksten wachsenden jüdischen Bevölkerung. Machten 1880 etwa 4.000 Jüdinnen und Juden lediglich ein Prozent der weißen Einwohnerschaft aus, war dieser Anteil bis 1936 bei einer Gesamtzahl von 90.645 jüdischen Einwohnern schon auf 4,5 Prozent gestiegen. Unter ihnen befanden sich auch rund 5.500 Jüdinnen und Juden aus dem Deutschen Reich, die - die meisten von ihnen bis 1936 - in Südafrika Zuflucht gefunden hatten, womit es das mit Abstand wichtigste Exilland in Afrika war und blieb.
Nachdem es im Laufe der 1930er-Jahre innenpolitisch und aus Kreisen der weißen Bevölkerung heraus vermehrt zu antisemitisch motivierten Kampagnen gegen die Aufnahme weiterer jüdischer Flüchtlinge gekommen war[2], wurden die bis dahin geltenden relativ lockeren Einreisebestimmungen verschärft. Ab dem 1. November 1936 musste statt der bisherigen Garantie eines zahlungsfähigen einheimischen Bürgers für entsprechenden Betrag das „Vorzeigegeld“ in Höhe von 100 britischen Pfund direkt bei der Einreise vorgelegt werden. Am 1. Februar 1937 brachte dann der „Aliens Act“ eine deutliche Verschärfung der Einwanderungsbestimmungen, in der sich eine zunehmend flüchtlingsfeindlichere Politik manifestiert. Künftig mussten Einreisewillige ihre finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und sich einer an ihrer beruflichen Qualifikation orientierenden Auswahl unterziehen, wobei zur Entscheidung über die Einreiseanträge schließlich auch noch das Kriterium der „Assimilierbarkeit“ der Antragsteller herangezogen wurde. Eine Nachwanderung von Familienangehörigen war nun nur noch bei Vorlage eines Affidavits möglich. Diese neuen Bestimmungen bedeuteten - nicht zuletzt aufgrund der zu überwindenden hohen Hürden, um Geld aus Deutschland ins Aufnahmeland zu transferieren - das Ende einer nennenswerten deutsch-jüdischen Einwanderung nach Südafrika. Für Hunderte deutscher Jüdinnen und Juden, die das Visum noch auf der Grundlage der alten Bestimmungen erhalten hatten, wäre eine Einreise aus Mangel an Schiffsplätzen und finanziellen Mitteln somit wohl bereits gescheitert, wenn nicht der Hilfsverein in Kooperation mit der Reichsvertretung die entsprechende Passage organisiert hätte.
Aus humanitären Gründen wurden die Restriktionen bei der Einwanderung nach dem Pogrom im Winter 1938/39 vorübergehend etwas gelockert, so dass die Gesamtzahl der in Südafrika ansässigen Jüdinnen und Juden auf rund 95.000 anstieg. Durch aktive Selbsthilfe aus der jüdischen Bevölkerung werden jüdische Schulen, Gemeindezentren, unabhängige Kulturvereinigungen und mehrere Zeitungen gegründet sowie weiterhin versucht, den Nachzug von Angehörigen zu organisieren. Die meisten dieser Emigranten ließen sich dauerhaft in Südafrika nieder, dass im September 1939 an der Seite Großbritanniens in den Krieg gegen das Deutsche Reich eintrat.
Fußnoten
[1] Das Folgende nach Heimat und Exil, S. 98, Die jüdische Auswanderung, S. 182, https://kuenste-im-exil.de/KIE/Content/DE/Themen/afrika.html und https://juedische-emigration.de/de/emigration/aufnahmelaender/afrika.html (31.8.2021).
[2] Die Ankunft des Flüchtlingsschiffs „Stuttgart“ ist ein bekannt gewordener Fall, der antisemitische Tendenzen besonders deutlich macht. Dem im Herbst 1936 aus Hamburg kommenden Dampfer mit über 540 jüdischen Geflüchteten an Bord wurde zunächst die Erlaubnis zur Anlandung verweigert. Grund war eine Demonstration im Hafen von Kapstadt, die von einer nationalsozialistisch ausgerichteten Burenpartei veranstaltet wurde. Einige der Demonstrationsteilnehmer übernahmen später hohe Ämter in der Apartheidregierung. So waren auch zwei zukünftige Ministerpräsidenten an der Kundgebung beteiligt.