Bericht aus Bad Kissingen
Am 28. Juli 1934 erstattet das Bezirksamt Kissingen seinen Bericht für Juli:
Auf Veranlassung der Kreisleitung Bad Kissingen wurde vom Stadtrate Bad Kissingen an der städt. Schwimmanstalt folgende Aufschrift angebracht. ''Zutritt von Juden unerwünscht.'' Diese Aufschrift gab Veranlassung zu verschiedenen Zuschriften aus jüdischen Kreisen an das Badkommissariat und den Kurverein Bad Kissingen, in denen gegen diese Aufschrift in teilweiser ausfälliger Weise Stellung genommen und eine Propaganda gegen den Besuch von Bad Kissingen im Auslande angekündigt wurde. Auch vom Strassburger Sender wurde die unwahre Nachricht verbreitet, in Bad Kissingen wäre den jüdischen Kurgästen der Aufenthalt im Kurgarten und den Bädern verboten. Dem Bunde Deutscher Verkehrsverbände und Bäder e.V. in Berlin, der sich mit der Angelegenheit befaßte, wurde hierüber bereits berichtet, ebenso fernmündlich der Regierung, Kammer des Innern. Vom Stadtrate Bad Kissingen wurde auf fernmündliche Anfrage erklärt, die in Frage stehende Aufschrift solle erst entfernt werden, wenn eine aufsichtliche Weisung vorliege. Bemerken möchte ich hierzu, daß der Stadtkommissar in der Angelegenheit nicht zuständig ist, da eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung von der Aufschrift in keiner Weise zu besorgen ist.