Befehl zur Vernichtung der „Entjudungsakten“
Der Reichswirtschaftsminister befiehlt in einem Runderlass am 16. Februar 1945, alle wichtigen „Entjudungsakten“ zu vernichten:
Betrifft: Behandlung von Entjudungsakten
Ergänzend zu meinem Erlaß vom 10. Januar 1945 - II GRO (Jd) 14343/45 teile ich mit, daß in erster Linie versucht werden muß, die politisch und historisch wichtigen Entjudungsakten bei Verlegung Ihrer Dienststelle mit dem übrigen Aktenmaterial zu bergen. Falls ein Fortschaffen der Akten infolge überraschenden Feindeinmarsches nicht möglich sein sollte, ersuche ich, sie zu vernichten, da unter allen Umständen vermieden werden muß, daß diese Akten in Feindeshand fallen.