Internierung von „Mischlingen“
Die Stuttgarter Gestapo fordert am 26. Januar 1945 „Mischlinge“ und jüdische Partner in „Mischehen“ auf, sich im Durchgangslager Bietigheim einzufinden:
Betr.: Geschlossener Arbeitseinsatz der jüdischen Teile aus Mischehen Vorg.: Ohne Anlg.: o
Der RFSS hat befohlen, daß nunmehr auch die Staatsangehörigen und staatenlosen jüdischen Teile - auch Geltungsjuden - aus Mischehen zum geschlossenen Arbeitseinsatz zu bringen sind.
Aus dem dortigen Bezirk kommen die am Schluß dieses Schreibens angegebenen Juden bezw. Jüdinnen, sofern sie unter Anlegung eines strengen Maßstabes arbeitsfähig sind, ohne Rücksicht auf z. Zt. bestehende Arbeitsverhältnisse, in Betracht.
Diesen Juden bitte ich aufzugeben, sich für den geschlossenen Arbeitseinsatz im Laufe des Montag, 12. Febr. 1945 im Durchgangslager Bietigheim, Krs. Ludwigsburg, einzufinden.
Mitzunehmen sind:
Marschverpflegung für 5 Tage,
1 Koffer oder Rucksack mit folgenden Ausrüstungsgegenständen:
1 Paar Arbeitsschuhe, 2 Paar Strümpfe,
2 Hemden, 2 Schlüpfer bezw. Unterhosen,
1 Arbeitsanzug bezw. 1 Arbeitskleid,
2 Wolldecken, 2 Garnituren Bettzeug (Bettbezüge mit Laken),
1 Eßnapf, 1 Trinkbecher, 1 Löffel.
Lebensmittelkarten - sowie polizeiliche Abmeldung hat auf 18.2.45 zu erfolgen. Zurückbleibende Mischlinge - nicht Geltungsjuden - unter 16 Jahren sind Verwandten oder anderen infolge Arbeitsunfähigkeit zurückbleibenden jüdischen Ehepartnern in Pflege zu geben. Minderjährige Geltungsjuden haben sich mit den jüdischen Angehörigen in Bietigheim einzufinden.
Die wegen Arbeitsunfähigkeit Zurückbleibenden bitte ich mir rechtzeitig mitzuteilen. Bei der Entscheidung, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt, ist, wenn auch bei Anlegung eines strenges Maßstabes Zweifel bestehen, amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen. Vermögensfragen werden nicht berührt, etwa erforderliche Bestimmungen haben die Beteiligten selbst zu treffen.
Einstein, Sigbert, J. verh., geb. 25.10.89 in Buchau, wohnh. in Buchau, Krs. Saulgau, Wuhrstr. 269
Schmal, Lina, led., geb. 15.1.05 in Buchau, wohnhaft in Buchau, Schussenrieder Str. 77
Auf eine Abschrift wurde gesetzt: Erledigt] L. Nr. 7613
Dem Herrn Bürgermeister in Buchau zur Kenntnis und mit dem Auftrag, das Erforderliche zu veranlassen. Die angeschlossenen Verpflichtungsscheine sind gegen Empfangsbescheinigungen auszuhändigen. Die Empfangsbescheinigungen sind mir vorzulegen. Saulgau, den 1. Februar 1945.
Der Landrat