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Chronik und Quellen
1945
Januar 1945

Deportation zum Arbeitseinsatz

Der Vertrauensmann der Reichsvereinigung der Juden in Regensburg informiert Irma Schuster am 23. Januar 1945 darüber, dass sie zum Arbeitseinsatz nach Theresienstadt deportiert werden soll:

Sie sind von [der] Geheimen Staatspolizei Regensburg zum Arbeits-Einsatz in Theresienstadt bestimmt worden.

Die Abfahrt erfolgt am 6.II.45 früh 5 Uhr 20 von hier.

Mitbringen sollen Sie:
Marschverpflegung für einige Tage, warme Bekleidungsstücke,
Eßgeschirr und Besteck,
warme Decken - jedoch keine Betten

also Gegenstände, die zum Lagerleben verwendbar sind und soviel Sie selbst tragen können, da eine Gepäckaufgabe unmöglich ist.

Es handelt sich nicht um eine Evakuierung, sondern einen Arbeits-Einsatz. Vermögensfragen werden infolgedessen nicht berührt.

Es steht Ihnen auch frei, über zurückbleibendes Eigentum testamentarisch zu verfügen. Minderjährige Kinder sind bei Verwandten oder durch die öffentliche Fürsorge unterzubringen.

Arische Ehegatten müssen Zurückbleiben.

Leerstehende Wohnungen sind zu verschließen und die Schlüssel einem von Ihnen zu bestimmenden Treuhänder zu übergeben.

Die Lebensmittelkarten der 72. Periode sind in Reisemarken umgetauscht mitzubringen, Bargeld nach Belieben.

Es ist zwecklos, ein Gesuch um Freistellung vom Arbeits-Einsatz einzureichen, persönliche Vorsprache bei der Staatspolizei dieserhalb ist verboten.

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