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Chronik und Quellen
1944
Mai 1944

Antrag auf Beihilfe nach Bombentreffer

Leopold Stein aus Köln beantragt am 18. Mai 1944 bei der Reichsvereinigung der Juden eine Beihilfe, da er bei einem Luftangriff seinen gesamten Besitz verloren hat:

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe

Name: Stein     Vorname: Leopold, Israel
Wohnort: Köln-Müngersdorf
Straße: Barackenlager, Baracke Nr. 29/1
geb.: 19- November 1872
Geburtsort: Köln
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Familienstand: verheiratet
Einkommen aus Lohn, Renten,
Versicherungen usw.:   ……………………………..

Leben Sie oder haben Sie in privilegierter Mischehe gelebt:     Nein

Falls ja, sind Sie Mitglied der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland geworden und wann und wo sind Sie beigetreten:         Ja

Lebende Angehörige:

Name:     Verwandtschafts     geb.:       Religion     Art des Ein-     monat-
                 verhältnis:                                                kommens:       lich RM.:

Ehefrau ist von der N. S. V. verschickt. 16.8.75. kath. -------- --------

Höhe der monatl. Miete: 15 Mk., Pension 45 Mk. Einkommen aus Untermiete ---

Sonstige Mitteilungen: Bis zu dem Fliegerangriff am 21. April ds. [Jahres], wobei ich total fliegergeschädigt wurde, habe ich mit meinen 71 Jahren noch für den Lebensunterhalt durch Arbeit selbst gesorgt. Seit dem Angriff bin ich körperlich nicht mehr in der Lage, weiter zu arbeiten, und bitte daher, für die Miete und Pension aufzukommen. Desgleichen bitte [ich] auch um ein kleines monatliches Taschengeld. Von dem Vertrauensmann der R. V. d. J. Herrn Dr. Feldheim, Köln, habe [ich] bereits die erste Hilfe in Höhe von Mk. 50,- erhalten.

(Unterschrift des Antragstellers) Leopold Israel Stein

Stellungnahme des Vertrauensmannes umseitig:

Stein hat bei dem Fliegerangriff am 21.4.44 nur das retten können, was er im Handkoffer bei sich trug. Er lebte seit längerer Zeit in dürftigsten Verhältnissen, was darauf zurückzuführen ist, daß sein Sohn, Geltungsjude, im Sommer 1943 nach Theresienstadt mußte. Letzterer verdiente ausreichend und war in der Lage, seine Eltern zu unterstützen.

Stein mußte schon vor längerer Zeit die Hilfe der RV. dadurch in Anspruch nehmen, daß er sich ein Darlehen von 30,- RM. erbat, welches er in monatlichen Raten von 5,- RM pünktlich zurückzahlte. Anläßlich der behördlich angeordneten Wohnungszusammenlegungen nahm er erneut 50,- RM. auf.

Seit dem Fliegerschaden lebt er getrennt von seiner arischen Frau in den Baracken. Fliegerschadenersatz beansprucht er nicht, vielmehr begnügt er sich mit den 50,- RM, die ich ihm als erste Hilfe zur Verfügung stelle.

Stein ist körperlich in so schlechter Verfassung, daß er dauernd erwerbsunfähig bleiben wird.

In dem Pensionssatz von 60,- RM., der in den Baracken üblich ist, ist die an Firma Eichhorn u. Co. abzuführende Miete mit enthalten.

Ich empfehle, ihn kostenlos in den Baracken leben zu lassen und ihm außerdem noch einen Betrag für Schuhreparaturen, kleine Anschaffungen u. s. w. zur Verfügung zu stellen.

Stein ist nicht privilegiert. Mitglied der R.V.

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