August 1944
Am 1. August brach in Warschau ein von der nationalpolnischen Heimatarmee unter General Tadeusz Bór-Komorowski initiierter Aufstand aus, gegen den die deutschen Besatzer mit aller Härte und Brutalität vorgingen. Obwohl sie kurz vor der polnischen Hauptstadt stand, enthielt sich die Rote Armee jeder Hilfe für die Aufständigen.
Nachdem sich am 13. August die deutschen Truppen von der Seine zurückgezogen hatten, um ihrer Einkesselung zu entgehen, landeten zwei Tage später alliierte Verbände in Südfrankreich, ohne dort auf nennenswerten deutschen Widerstand zu stoßen. Entsprechend schnell konnten sie nach Norden vorstoßen und nicht nur die Atlantikhäfen Brest, Lorient und St. Nazaire, sondern auch das Pariser Umland erreichen. Am 19. August standen die Alliierten daher bereits kurz vor Paris, wo ob dieser Konstellation Befreiungskämpfe gegen die deutschen Besatzer begannen. Am gleichen Tag endete die Kesselschlacht von Falaise, womit die an der Westfront eingesetzten deutschen Panzerkräfte fast vollständig vernichtet waren. Ebenfalls fast zeitgleich brach das Vichy-Regime zusammen, indem Hitler am 17. August zunächst dessen Ministerpräsidenten Laval, drei Tage später Marschall Pétain verhaften ließ. Am 25. August zogen dann unter großem Jubel der Bevölkerung US-amerikanische und französische Truppen in Paris ein und befreiten die französische Hauptstadt. Die „Provisorische Französische Regierung“ unter General Charles de Gaulle nahm bereits am nächsten Tag ihre Tätigkeit auf.
Auch auf dem italienischen Kriegsschauplatz hielt der Rückzug der deutschen Verbände an. Am 4. August räumte die Wehrmacht Florenz und sprengte bis auf die berühmte Ponte Vecchio alle Brücken über den Arno. Am 25. August reihte sich der bisherige Verbündete Rumänien in die Front der deutschen Gegner ein und erklärte dem Deutschen Reich den Krieg.
Im Reichsgebiet stand der August im Zeichen einer weitgehenden Reduzierung öffentlicher Unterhaltungsangebote. Nachdem bereits am 2. des Monats für die Dauer des Krieges die Durchführung sämtlicher sportlicher Reichsmeisterschaften untersagt worden war, verbot Joseph Goebbels in seiner Eigenschaft als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz am 10. August auch alle „öffentlichen Veranstaltungen nicht kriegsgemäßen Charakters“, wovon naturgemäß nahezu alle Freizeitablenkungen betroffen waren. So galt die Maßnahme etwa für Theateraufführungen, Varietés und Konzerte, die zum Monatsende geschlossen wurden. Das gesamte kulturelle Leben, so der Propagandaminister, müsse den Gegebenheiten des „totalen Krieges“ angepasst werden. Zwei Wochen später wurde der Erlass noch erweitert: „In Zukunft werden im Wesentlichen nur noch Film und Rundfunk den Soldaten an der Front und der schaffenden Heimat Entspannung geben und kulturelle Werte vermitteln.“ Ebenfalls am 24. August verordnete Goebbels neuerliche Einschränkungen im deutschen Verlags- und Pressewesen, um so Arbeitskräfte für die Rüstungsindustrie freizustellen. Als Folge wurde das Erscheinen weiterer Zeitungen und Zeitschriften eingestellt. Die noch erhältlichen Tageszeitungen mussten bis auf ganz wenige Ausnahmen ihren Umfang auf sechs Ausgaben je Woche mit jeweils lediglich vier Seiten reduzieren.
Vor dem Volksgerichtshof in Berlin endete am 8. August der erste Prozess gegen die Beteiligten am Attentat vom 20. Juli. Wie bereits zuvor feststand, wurden die acht Angeklagten zum Tode verurteilt und bereits zwei Stunden später erhängt. In diesem wie auch den zahlreichen noch folgenden Prozessen übte sich Richter Roland Freisler in blinder Rachejustiz und verhöhnte die Angeklagten. Von Verfolgungen und der Prozesslawine waren häufig auch Familienangehörige von Attentätern betroffen, hatte Hitler doch angedroht, deren Familien „bis ins letzte Glied auszulöschen“. Auch sonst wütete die deutsche Justiz ungehindert weiter: Ein Sondergericht in Dortmund verurteilte am 9. August mehrere Personen wegen Unterschlagung und kleineren Diebstählen zum Tode bzw. zu schweren Zuchthausstrafen.