Verbotsplakate nicht mehr erwünscht und notwendig
Am 10. März 1944 ordnet Himmler an, dass Plakate, auf denen Juden und Zigeunern Verbote erteilt werden, künftig entfallen können:
Betrifft: Plakatierte Verbote für Polen, Juden und Zigeuner
Die zur Regelung der Lebensverhältnisse der Polen, Juden und Zigeuner im Hoheitsbereich des Reiches getrennt herausgegebenen Erlasse und Verordnungen haben vielfach zu einer öffentlichen summarischen Gleichstellung dieser Gruppen auf plakatierten Verkaufs-, Benutzungsverboten, öffentlichen Bekanntmachungen, in der Presse usw. geführt. Dieses Verfahren entspricht nicht der differenzierten politischen Stellung, die diesen Gruppen jetzt und in Zukunft einzuräumen ist.
Soweit die Juden und Zigeuner in Betracht kommen, hat die vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD durchgeführte Evakuierung und Isolierung dieser Gruppen einen öffentlichen besonderen Hinweis in der bisherigen Form auf die umfassenden Betätigungsverbote auf vielen Lebensgebieten gegenstandslos gemacht. Entsprechende öffentliche Hinweise werden daher im allgemeinen verschwinden können.
Hinsichtlich der Polen verbleibt es nach wie vor bei der in den einschlägigen Erlassen und Verordnungen getroffenen Regelung der Lebensverhältnisse. Gleichwohl empfiehlt sich aus politischen Zweckmäßigkeitsgründen eine gewisse Zurückhaltung in den öffentlichen Hinweisen auf diese Regelung in Form von Plakaten, Schildern, Presseveröffentlichungen usw.
Ich bitte, die nachgeordneten Dienststellen mit den erforderlichen Weisungen zu versehen.