Erläuterung der Kosten für Deportationen
Martin Heinrich Corten aus Hamburg erläutert der Reichsvereinigung der Juden am 17- Februar 1944 die Höhe der Kosten eines Deportationstransports:
Betrifft: Kosten Theresienstadt-Transport 19.1.1944
Die Gesamtkosten des Transports haben gemäß eingereichter Abrechnung RM 1574.54 betragen und setzen sich zusammen wie folgt:
Proviant einschl. warmer Verpflegung,
die vor Transportabgang verabreicht wurde RM 613.16
Medikamente RM 151.99
Holz zum Ausbau des Waggons RM 100.14
Sonstige Ausrüstung des Waggons RM 132.75
Fuhrkosten RM 394.05
Hilfskräfte (Lohnausfall) RM 150.00
Kleine Ausgaben RM 32.45
insgesamt RM 1.574.54
Wenn Sie den obigen Kostenaufwand mit demjenigen früherer hiesiger Theresienstadt- Transporte vergleichen, so werden Sie finden, daß die Kosten des letzten hiesigen Transports sich nicht nur im Rahmen des Aufwandes für die früheren Transporte, der Kopfzahl entsprechend, halten, sondern eher noch niedriger sind.
Für den vorliegenden Transport war eine Teilnehmerzahl von 78 Personen4 vorgesehen, so daß entsprechende Vorsorge zu treffen war.
Die gemachten Aufwendungen betragen demnach pro Kopf der vorgesehenen Teilnehmerzahl rund RM 20.- und der geringeren Teilnehmerzahl rund RM 25.-.
Für den Transport waren 3 Güterwagen von der Aufsichtsbehörde5 gestellt worden, davon 2 zur Unterbringung und Beförderung der Transportteilnehmer, ein halber Waggon für das Gepäck derselben und ein halber Waggon für die zur Begleitung des Transports bestimmten Beamten der Aufsichtsbehörde. Ausbau und Einrichtung der Güterwagen ist in üblicher Weise wie bei den früheren Transporten erfolgt.
Hinsichtlich der Fuhrkosten ist zu bemerken:
Die Transportteilnehmer waren wegen der bestehenden Transportschwierigkeiten bezw. auch der sehr kurzen zur Verfügung stehenden Zeit durchweg nicht in der Lage, ihr Gepäck selbst heranzuschaffen. Das Gepäck mußte, zum Teil aus den entferntesten Vororten, herangeholt werden. Dadurch sind längere Transportwege und verhältnismäßig höhere Fuhrkosten entstanden.
Im übrigen ist die Ausrüstung des Transportes, wie auch sonst in früheren Fällen, unter Aufsicht und im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde vor sich gegangen.
Der Transport wurde von unserer Aufsichtsbehörde mit einer Frist von 24 Stunden angesetzt. Herrn Dr. Plaut wurde am 18. Januar 1944 vorm[ittags] gegen 11 Uhr von der Aufsichtsbehörde mitgeteilt, daß ein Transport gehe, und er wurde beauftragt, alles Erforderliche sofort in die Wege zu leiten, damit der Transport am folgenden Tage rechtzeitig abgehen kann. Die Transportteilnehmer hatten sich bereits am folgenden Tage um 13 Uhr in der Sammelstelle einzufinden. Die Erfüllung der behördlichen Weisung bedingte selbstverständlich die Aufwendung der erforderlichen Kosten und die Einholung irgendeiner Genehmigung von Ihnen wäre eine glatte Unmöglichkeit gewesen.