Unterbringung in bestimmten Straßen
Am 22. September 1943 weist die Hamburger Gestapo Martin Heinrich Corten an, die verbliebenen Juden und „Mischlinge“ in bestimmten Straßen unterzubringen:
Betrifft: Jüdischer Wohnraum
Durch den Wohnraummangel in Hamburg ist es erforderlich geworden, den vorhandenen jüdischen Wohnraum stärker als bisher zu belegen. Mit der Durchführung dieser Aktion wird Dr. Max Israel Plaut, Hamburg, Böttgerstraße 5, hiermit beauftragt. Dr. Plaut erhält eine Abschrift dieses Schreibens. Als Mindestgrenze der Belegung wird festgesetzt:
Zimmer bis 8 qm Grundfläche 1 Person
Zimmer von 8 bis 16 qm Grundfläche 2 Personen
Zimmer von 16 bis 24 qm Grundfläche 3 Personen
darüber hinaus für je weitere 6 qm 1 Person
Die vorhandenen Küchen gelten als Gemeinschaftsküchen.
Zunächst wird diese Anordnung auf nachstehenden Personenkreis ausgedehnt:
1. nichtprivilegierte Mischehen grundsätzlich,
2. privilegierte Mischehen, in denen der Mann Jude ist,
3. Jüdinnen, deren Mischehe nicht mehr besteht.
Nach den hier vorliegenden Unterlagen verfügt dieser Personenkreis zur Zeit über 1022 Zimmer. In den 1022 Zimmern wohnen 1081 Personen. Es sind zunächst 400 Zimmer in der Weise zu räumen, daß nur ganze Wohnungen frei werden. Als Termin für die Räumung wird für 200 Zimmer der 15.10.43 und für die restlichen 200 Zimmer der 1.11.43 festgesetzt. Die von der Räumung Betroffenen sind in die Gegend zu verlegen, die von nachstehenden Straßen umschlossen wird:
Schlüterstraße, Ostmarkstraße, Grindelberg, Lehmweg, Otto-Blöcker-Straße, Breitenfelder Straße, Gärtnerstraße, Im Gehölz, Schulweg bis Osterstraße, Osterstraße von Schulweg bis Heussweg, Heussweg, Fruchtallee, Eimsbütteler Chaussee, Schulterblatt bis zur Eisenbahnbrücke, Vorortsbahnstrecke vom Schulterblatt bis zur Schlüterstraße. Ferner ist das jüdische Viertel in Altona in der Umgebung der Breitestraße für die Unterbringung der Juden mit heranzuziehen. Die Grindelgegend ist zunächst zu bevorzugen. Die unterzubringenden Möbel sind den Raumverhältnissen entsprechend zu beschränken. Eine Liste der frei werdenden Wohnungen ist bis zum 1. für den Termin zum 15.10. und bis zum 10.10. für den Termin bis zum 1.11. einzureichen. Personen, die sich dieser Anordnung widersetzen, sind der Staatspolizei namhaft zu machen. Juden, die nach Berlin verziehen wollen, erhalten von der Staatspolizei die Abreisegenehmigung. Diese Anordnung ist in den Räumen der Geschäftsstelle zum Aushang zu bringen.
Einsprüche und persönliche Rücksprachen in dieser Angelegenheit werden von der Staatspolizei abgelehnt.