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Chronik und Quellen
1943
August 1943

Auflösung jüdischer Einrichtungen

Der Leiter der Gestapo Breslau informiert den Oberfinanzpräsidenten von Schlesien am 20. August 1943 über die Auflösung jüdischer Einrichtungen:

Betrifft: Reichsvereinigung der Juden Vorgang: Dort. Sehr. v. 16.8.43-0 5210-19 - Pb.
Anlagen: Ohne

Durch die vom Reichssicherheitshauptamt angeordneten Maßnahmen ist die im Bereich der Staatspolizeileitstelle Breslau befindlich gewesene Reichsvereinigung der Juden durch Abschiebung aller Juden praktisch seit dem 10.6.1943 aufgelöst. Das Vermögen ist weisungsgemäß beschlagnahmt und dem Oberfinanzpräsidenten Schlesien zur Verwaltung übergeben worden. Durch den Abtransport der Juden haben daher Krankenhäuser, Altersheime oder sonstige der ehemaligen Reichsvereinigung der Juden unterstehenden Betriebe oder Einrichtungen im Bereich der Staatspolizeileitstelle Breslau zu existieren aufgehört. Lediglich die noch im Bereich der Staatspolizeileitstelle Breslau verbliebenen in Mischehen oder in privilegierter Mischehe lebenden Juden sind in der sogen. „Restvereinigung der Juden“ erfaßt, die keinerlei Rechtspersönlichkeit genießt und mit der ehemaligen Reichsvereinigung der Juden weder identisch noch als deren Rechtsnachfolgerill zu betrachten ist.

Da die angelaufene Entwicklung darauf abzielt, in absehbarer Zeit das gesamte Vermögen der ehemaligen Reichsvereinigung der Juden - das ja bereits heute praktisch den Finanzbehörden zugeflossen ist - zugunsten des Reiches einzuziehen, wird die ehemalige Reichsvereinigung der Juden von seiten der Staatspolizeileitstelle Breslau so behandelt, als wenn sie bereits aufgelöst sei. Verwaltungsarbeiten, die sich mit dem Scheingebilde „Reichsvereinigung der Juden“ befassen und die durch die demnächstige Entwicklung überflüssig werden, können unter Berücksichtigung der vordringlichen Kriegsaufgaben jedenfalls von der Staatspolizeileitstelle Breslau nicht geleistet werden, so daß ich bitten muß - wenn auch aus juristischen Gründen vielleicht meiner Auffassung nicht gefolgt werden kann -, vorerst in Fällen der ehemaligen Reichsvereinigung der Juden von Anträgen auf Vermögensverfall abzusehen, bis sich diese durch die fortlaufende Entwicklung von selbst erledigen. Da im übrigen das gesamte Vermögen beschlagnahmt ist, ist eine Gefährdung von Reichsinteressen nicht zu befürchten.

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